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Internet-Marketing: Amazon-Weiterempfehlungsfunktion taugt nicht für Werbezwecke

Nicht zuläs­sig ist es, nach mit der bei Ama­zon ange­bo­te­nen Wei­ter­emp­feh­lungs­ak­ti­on per E‑Mail wei­te­re Kon­tak­te zu bewer­ben, die kei­ne Zustim­mung zum Emp­fang ent­spre­chen­der Wer­be­bot­schaf­ten gege­ben haben (OLG Hamm, Urteil vom 9.7.2015, 4 U 59/14). …

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Kein Tabu für Geschäftsführer-Gehälter in kommunalen GmbHs

Die For­de­rung nach Trans­pa­renz der Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter von kom­mu­na­len GmbHs (vgl. Nr. 2/2016) zeigt flä­chen­de­ckend Wir­kung. So sind die Gehäl­ter der GmbHs mit städ­ti­scher Betei­li­gung in Frei­bur­g/­Ba­den-Würt­tem­berg ab sofort schwarz auf weis in der Badi­schen Zei­tung vom 27. Janu­ar 2016 nach­zu­le­sen. Dar­in wird nicht nur die Höhe des gezahl­ten Gehalts aus­ge­lobt. Dane­ben sind die betrof­fe­nen Geschäfts­füh­rer mit Kon­ter­fei abge­bil­det. Wie die Betrof­fe­nen die­se Öffent­lich­keit bewer­ten, ist der Ver­öf­fent­li­chung nicht zu ent­neh­men und war dem­entspre­chend auch kein Gegen­stand der Recherche. … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 05/2016

Volkelt-FB-01Nach­ge­tre­ten: Wie der Fall Hoe­neß die Finanz­be­hör­den stark gemacht hat + Risi­ko­ge­schäf­te: Finanz­ver­wal­tung muss Ver­lus­te ver­rech­nen + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Kei­ne Aus­nah­me für Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten + Zwei­per­so­nen-GmbH: Der schnel­le­re Gesell­schaf­ter hat die bes­se­re Kar­ten + Geschäf­te: Öffent­li­che Aus­schrei­bun­gen noch geziel­ter nut­zen + GmbH-Recht: Ein­ge­zo­ge­ner GmbH-Anteil „geht unter” + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Der Han­dy-Akku ist leer + GmbH-Finan­zen: Über­höh­te Gehalts­zah­lun­gen an den Seni­or + BISS …

 

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Nachgetreten: Wie der Fall Hoeneß die Finanzbehörden stark macht

Vor der Ver­schär­fung der steu­er­li­chen Selbst­an­zei­ge zum 1.1.2015 stieg die Zahl der Selbst­bezichtiger im Jahr 2014 auf einen Höchst­stand von rund 40.000 Anzei­gen. Und selbst seit­her ist die Angst vor einer Voll­ver­ur­tei­lung wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung so groß, dass es selbst unter ver­schärf­ten Bedin­gun­gen in 2015 noch rund 15.000 Selbst­an­zei­gen gab. Die pro­mi­nen­tes­ten Fäl­le hat­ten dabei sicher­lich die größ­te abschre­cken­de Wir­kung – so wie der spek­ta­ku­lä­re Fall Zum­win­kel (vgl. Nr. 5/2009) oder der wohl popu­lärs­te Fall Hoe­neß (vgl. Nr. 18/2013). …

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Risikogeschäfte: Mehr Spielraum für GmbH-Vermögensanlage

Vie­le GmbHs hat­ten und haben Pro­ble­me, ihre liqui­den Mit­tel sinn­voll anzu­le­gen. Die Zin­sen sind im Kel­ler. Das Ste­hen­las­sen auf einem fest ver­zins­ten Kon­to deck­te und deckt gera­de ein­mal die ohne­hin kaum exis­tie­ren­de Infla­ti­ons­ra­te. Bes­se­re Anla­gen sind in Regel risi­ko­be­haf­tet. Vie­le Anla­gen bin­den das Geld zudem zu lan­ge. Vie­le Geschäfts­füh­rer sind aus die­sem Grund zu einer gemisch­ten Anla­ge über­ge­gan­gen. Dabei wird ein Teil der nicht benö­tig­ten Liqui­di­tät vor­rä­tig gehal­ten, ein Teil in fest­ver­zins­li­che Wert­pa­pie­re mit kur­zen Lauf­zei­ten ange­legt und ein Teil in Risi­ko behaf­te­te Anlageformen. … 

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Pflichtoffenlegung: Keine Ausnahme für Unternehmergesellschaften

Anfra­ge eines Kol­le­gen, der in eine Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (UG) aus­ge­grün­det hat: „Gel­ten die Vor­schrif­ten für die Pflicht­ver­öf­fent­li­chung des Jah­res­ab­schlus­ses auch für die UG?“. Ant­wort: JA – und zwar unein­ge­schränkt. Die letz­ten Zwei­fel dazu hat soeben das OLG Köln besei­tigt (OLG Köln, Beschluss vom 3.11.2015, 28 Wx 12/15). Das gilt auch für Sank­ti­ons­vor­schrif­ten. Also für die Durch­set­zung der Offen­le­gung im Buß­geld­ver­fah­ren durch das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ). Aller­dings: Vie­le Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten sind klei­ne oder kleins­te Unter­neh­men. Für die­se gel­ten Erleich­te­run­gen für die Pflicht­ver­öf­fent­li­chung. So kön­nen klei­ne Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten und damit alle klei­ne­ren UG einen ver­kürz­ten Jah­res­ab­schluss ins Unter­neh­mens­re­gis­ter ein­stel­len. Kleins­te Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten müs­sen den Jah­res­ab­schluss nicht ver­öf­fent­li­chen, son­dern ledig­lich zur Ver­öf­fent­li­chung hin­ter­le­gen. Im Ein­zel­nen beach­ten Sie dazu unse­re Bericht­erstat­tung aus Nr. 2/2015 + 4/2015. …

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2‑Personen-GmbH: Der schnellere Gesellschafter hat die bessere Karten

Bei Zer­strit­ten­heit der Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) in der Zwei­per­so­nen-GmbH gilt: Wer zuerst mahlt, hat die bes­se­ren Kar­ten. Kon­kret: Der Gesell­schaf­ter, der als ers­ter die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung zum Beschluss über den Aus­schluss des Mit-Gesell­schaf­ters ein­be­ruft, gibt vor, wie das recht­li­che Ver­fah­ren läuft. Und zwar Schritt für Schritt: … 

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Geschäfte: Öffentliche Ausschreibungen noch gezielter nutzen

Sämt­li­che öffent­li­chen Auf­trä­ge müs­sen euro­pa­weit aus­geschrieben wer­den. Auch wenn das längst noch nicht in allen Fäl­len und allen Län­dern sys­te­ma­tisch pas­siert, sind in den letz­ten Jah­ren zahl­rei­che Inter­net-Por­ta­le ent­stan­den, mit denen die öffent­li­che Auf­trags­ver­ga­be trans­pa­ren­ter gewor­den ist. Den­noch: Vie­le klei­ne­re Unter­neh­men nut­zen die damit ver­bun­de­nen Geschäfts­chan­cen nicht sys­te­ma­tisch. Haupt­grund: „Da geht es fast immer um Groß­pro­jek­te“. Stimmt nicht: …

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GmbH-Recht: Eingezogener GmbH-Anteil „geht unter”

Laut § 34 GmbH-Gesetz kön­nen die Gesell­schaf­ter den GmbH-Anteil eines Mit-Gesell­schaf­ters nur ein­zie­hen, wenn das im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH aus­drück­lich zuge­las­sen ist. Wird der GmbH-Anteil auf­grund die­ser Klau­sel ein­ge­zo­gen, „geht er unter“. Er kann nicht mehr nach­träg­lich geteilt und auf einen ande­ren Gesell­schaf­ter über­tra­gen wer­den (OLG Dres­den, Urteil vom 28.10.2015, 13 U 788/15, Quel­le: GmbH Rund­schau 2016, S. 56 ff.). .. 

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Geschäftsführer unterwegs: Der Handy-Akku ist leer

Bereits das blo­ße Anschlie­ßen eines Mobil­te­le­fons, um es wäh­rend der Fahrt auf­zu­la­den, ist ver­bo­ten und kann mit Buß­geld belangt wer­den (OLG Olden­burg, Beschluss vom 7.12.2015, 2 Ss (OWI) 290/15). …