Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss und den Lagebericht bis zum 31.8. des Jahres aufstellen und diesen durch die Gesellschafter feststellen lassen (§ 42a Abs. 2 GmbH-Gesetz). Ein Verstoß gegen diese Vorschriften bedeutet für Sie als Geschäftsführer: …
Autor: volkelt
Das Finanzamt behält sich eine solche Maßnahme grundsätzlich im Kleingedruckten jedes Steuerbescheids vor. In der Praxis wird das z. B. angewandt, wenn der Steuerzahler bereits mehrmals Steuern nicht rechtzeitig bezahlt hat. Das Finanzamt ist also grundsätzlich zu dieser Maßnahme berechtigt – es gibt kein wirksames Rechtsmittel dagegen. …
Erhöht der Steuerprüfer den Gewinn der GmbH, dann können Sie im Gegenzug der Bilanzgewinn kürzen, indem Sie eine Rücklage für geplante Investitionen ausweisen (sog. Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG). Das geht für Unternehmen in der Rechtsform GmbH mit einem Betriebsvermögen bis zu 235.000 EUR (BFH, Urteil vom 23.3.2016, IV R 9/14). …
Erklärt Ihnen ein Kunde, dass er seine anwachsenden Schulden nur mit Hilfe neuer (Bar-) Mittel und dann gegen eine Einmalzahlung und (hier: zwanzig) folgenden Monatsraten begleichen kann, dann kommt das einer Zahlungsunfähigkeitserklärung gleich (BGH, Urteil vom 16.6.2016, IX R 23/15). …
Melden die Gesellschafter die Bestellung eines neuen Geschäftsführers zur Eintragung ins Handelsregister, darf das Gericht prüfen, ob der Beschluss zur Bestellung des Geschäftsführers ordnungsgemäß zustande gekommen ist (KG Berlin, Beschluss vom 3.6.2016, 22 W 20/16). …
Volkelt-Brief 34/2016
10 Jahre AGG: Es kommt noch schlimmer + Naturgewalten: Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden + CDU startet in den Wahlkampf: 3‑Stufen-Modell zur Steuerentlastung + Familien-GmbH: Versammlungsleiter sitzt gut + Arbeitsplatz GmbH: Kunst als Wohlfühlfaktor + Mitarbeiter: Arbeitsgerichte prüfen Facebook-Kommentare ganz genau + BISS …
seit 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Zu diesem Jubiläum hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Gutachten in Auftrag gegeben, um nachzuprüfen inwieweit die mit dem Gesetz beabsichtigten Ziele erreicht wurden. Fazit der Studie des Berliner Büros für Recht und Wissenschaft: „Es muss nachjustiert werden“. Aufhorchen lässt die Forderung der Gutachter, Verbänden und Betriebsräten weit reichende, zusätzliche Rechte einzuräumen, mit denen sie die Umsetzung der AGG-Vorschriften in den Betrieben stärker beeinflussen, besser kontrollieren und einfacher gerichtlich nachprüfen lassen können. …
Überflutungen, Orkane, Hagelschäden: Immer öfter sind Unternehmen betroffen, u. U. existenziell. Problem: Die Schadensermittlung ist aufwendig und oft nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Rechtliches Problem: Ist das Unternehmen aufgrund des Schadens zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Geschäftsführer innerhalb von 3 Wochen Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO). Unterlässt er das, macht er sich u. U. strafbar. Bei Großschäden ist es kaum möglich, so schnell exakte Zahlen zu ermitteln. Dazu gibt es jetzt einen Vorstoß aus Bayern: Danach soll die Insolvenzantragsfrist auf 6 Monate verlängert werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unmittelbar in Folge von Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch, Lawine, Orkan oder anderen Naturkatastrophen eingetreten ist (Justizministerium Bayern, PM 91/16). …
Es sind Vorwahl-Kampfzeiten. Die Parteien positionieren sich (vgl. Nr. 28/2016). Jetzt hat die CDU-nahe Mittelstandsvereinigung die Initiative ergriffen. Auch der CDU-Wirtschaftsrat will eine kleine Steuer-Reform. Der Rückhalt von Schäuble scheint gesichert. Insofern ist die neue Steuer-Initiative ernst zu nehmen. Allerdings geht es nicht um Unternehmenssteuern. Als Privat-Person dürfen auf Sie mit diesen Verbesserungen rechnen: …
In vielen mittelständischen GmbHs ist per Gesellschaftsvertrag einer der Gesellschafter zum Leiter der Gesellschafterversammlung bestimmt. Damit soll der professionelle Ablauf der Versammlung sichergestellt werden. Das gibt auch immer dann Sinn, wenn die übrigen Gesellschafter keine oder nur wenig geschäftliche Erfahrung haben und sich auch nicht weiter in der GmbH engagieren wollen. Eine solche Regelung führt aber zu Problemen, wenn es zwischen den Gesellschaftern zu Konflikten kommt – z. B. wenn Familien-Stämme im Laufe der Jahre unterschiedliche Positionen einnehmen. …