Kategorien
Volkelt-Briefe

GF-Gehalt: Kommunale GmbHs veröffentlichen Einzel-Posten

Nicht nur die Vor­stän­de der Bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men müs­sen ihre Gehäl­ter offen legen. Auch immer mehr Geschäfts­füh­rer von kom­mu­na­len GmbHs kön­nen in ihrer Tages­zei­tung nach­le­sen, wie viel Sie ver­die­nen. Jüngs­tes Bei­spiel: Die Badi­sche Zei­tung ver­öf­fent­lich­te jetzt die Rang­lis­te der Best-Ver­die­ner in Frei­burgs Kom­mu­na­len GmbHs > zum BZ- Bei­trag. Hier kön­nen Sie selbst nach­le­sen, wie das dann in der Öffent­lich­keit ankommt.

Trans­pa­renz hin – her. Wir mei­nen, dass ist nicht för­der­lich. Immer­hin wis­sen die Ver­trags­schlie­ßen­den Kom­mu­nen, wie viel sie zah­len und sie dürf­ten auch wis­sen, was ange­mes­sen ist. Was mei­nen Sie? Ihre Mei­nung > info@GmbH-GF.de

Kategorien
Volkelt-Briefe

Krank sein: „Kann ich mir nicht leisten”

Krank sein? Kann ich mir nicht leis­ten“. So die häu­fi­ge Ant­wort, wenn es um das gesund­heit­li­che Emp­fin­den von Füh­rungs­kräf­ten geht. Das betrifft auch vie­le Geschäfts­füh­rer. Die meis­ten blei­ben im Dienst oder zumin­dest im Not­dienst, nicht weni­ge star­ten in ihre wohl­ver­dien­ten Urlaubs­ta­ge erst ein­mal mit einer Erschöp­fungs-Aus­zeit – der manch­mal sogar den gan­zen Urlaub andauert.

Fakt ist:

Kategorien
Volkelt-Briefe

GF-Pflichtversicherung: Immer mehr Beanstandungen

Nach eini­gen Grund­satz-Urtei­len des Bun­des­so­zi­al­ge­richts (BSG) aus 2015(2016 (z. B. Urteil vom 29.7.2015, B 12 KR 23/13 R) und der damit ver­bun­de­nen Neu­aus­rich­tung der Rechts­la­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht von GmbH-Geschäfts­­­füh­rern schau­en die Prü­fer der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) ganz genau hin. Im Fokus der Sozi­al­prü­fer ste­hen Min­der­heits-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die auf­grund der tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­se dar­le­gen, dass die Gesell­schaf­ter ihnen de fac­to kei­ne Wei­sun­gen ertei­len. Z. B., weil den Gesell­schaf­ter Bran­chen­kennt­nis­se feh­len oder die­se kei­ne unter­neh­me­ri­schen Qua­li­fi­ka­tio­nen haben. Sol­che Kon­stel­la­tio­nen wer­den jetzt nach­träg­lich mit Ver­weis auf die neue Recht­spre­chung bean­stan­det und per Bescheid als sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig eingestuft.

Beach­ten Sie dazu: Gut­ach­ten – Sta­tus des Geschäfts­füh­rers in der Pflicht­ver­si­che­rung …

Arbeits­hil­fe: Fest­stel­lungs­bo­gen der DRV zum sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Sta­tus des GmbH-Geschäftsführers

Kategorien
Volkelt-Briefe

BUCHTIPP der Woche: Hans-Jürgen Jacobs / Wem gehört die Welt

Hans-Jür­gen Jacobs: Wem gehört die Welt – ein Bei­trag zur Trans­pa­renz im welt­wei­ten Finanz­we­sen. Er beschreibt, ana­ly­siert und bewer­tet die glo­bal akti­ven Finanz-Inves­to­ren …Ver­lag Knaus 680 Sei­ten 36 €

Klap­pen­text: Die 200 mäch­tigs­ten Akteu­re des Welt­fi­nanz­we­sens, die hier im Por­trät vor­ge­stellt wer­den, ver­sam­meln zusam­men mehr als 40 Bil­lio­nen US-Dol­lar – das sind 60 Pro­zent des But­to­in­lands­pro­dukts der Welt oder fast das Drei­fa­che der Wirt­schafts­leis­tung der EU. Das Gesamt­bild die­ses neu­en Kapi­ta­lis­mus ist bedroh­lich: Denn die nächs­te gro­ße Kri­se wird vom »grau­en« Kapi­tal­markt und den »Schat­ten­ban­ken« aus­ge­hen, die in der Gier nach Ren­di­ten unge­re­gelt und unge­zü­gelt wachsen.

Bestel­len: Cover ankli­cken

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 11/2017

Krank sein: Ich als Geschäfts­füh­rer doch nicht” + Geschäfts­füh­rer-Pflicht­ver­si­che­rung: Immer mehr Bean­stan­dun­gen ACHTUNG: Neu­es Urteil zum nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bot + GF-Ver­trag: Kop­pe­lung von Abbe­ru­fung und Kün­di­gung + GmbH-Recht: Lei­ter muss Beschlüs­se offi­zi­ell „fest­stel­len” + Steu­er-Betrug: Neu­es Urteil zu Cum-Ex-Geschäf­ten + Geschäfts­füh­rer pri­vat: XING-Hin­weis auf zukünf­ti­ge Selb­stän­dig­keit +  BISS

 

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

ACHTUNG: Neues Urteil zum Wettbewerbsverbot

Als Geschäfts­füh­rer ist es Ihnen ver­bo­ten, Geschäf­te im Gegen­stand der GmbH auf eige­ne Rech­nung zu machen. In den meis­ten Anstel­lungs­ver­trä­gen der Kol­le­gen gibt es zusätz­lich eine Ver­ein­ba­rung über ein nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot – also für die Zeit nach dem Aus­schei­den aus dem Amt des Geschäfts­füh­rers. In der Pra­xis kommt es über ein­zel­ne Klau­seln immer wie­der zu Strei­tig­kei­ten. Wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig zum The­ma (vgl. Nr. 7/2017).

Jetzt gibt es dazu ein inter­es­san­tes und Rich­tung wei­sen­des Urteil des OLG Hamm, das für alle Geschäfts­füh­rer wich­tig ist, die sich nach ihrer Zeit als Geschäftsführer … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

GF-Vertrag: Koppelung von Abberufung und Kündigung

Nach einem Urteil des OLG Karls­ru­he, führt die Abbe­ru­fung des (Fremd-) Geschäfts­füh­rers nur dann zur Been­di­gung des Anstel­lungs­ver­tra­ges, wenn … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Leiter muss Beschlüsse offiziell „feststellen”

For­mal kor­rekt ist ein Beschluss der Gesell­schaf­ter, wenn er durch einen Ver­samm­lungs­lei­ter fest­ge­stellt wird. Die­ser wird in der Regel zu Beginn der GmbH-Gesell­schaf­ter­­ver­­­samm­lung von den Gesell­schaf­tern mit ein­fa­cher Mehr­heit bestellt. Wird der Beschluss nicht for­mell ord­nungs­ge­mäß durch einen Ver­samm­lungs­lei­ter fest­ge­stellt, liegt darin … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Steuer-Betrug: Neues Urteil zu Cum-Ex-Geschäften

Das Finanz­ge­richt (FG) Düs­sel­dorf hat jetzt ent­schie­den, dass der Leer­käu­fer von Divi­den­den­pa­pie­ren, die 1990 … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: XING-Hinweis auf Selbständigkeit

Geschäfts­füh­rer, die nach dem Aus­schei­den aus der GmbH als Frei­be­ruf­ler tätig wer­den, dür­fen in XING auf die­se Tätig­keit ver­wei­sen, wenn sie kurz vor der Been­di­gung des Angestellten­verhältnisses ste­hen (LAG Köln, Urteil vom 7.2.2017, 12 Sa 745/16).

Der Arbeit­ge­ber hat­te sich mit sei­nem Mit­ar­bei­ter auf eine Been­di­gung der Arbeits­ver­hält­nis­ses ver­stän­digt. Als der Mit­ar­bei­ter in der Fol­ge sei­nen Sta­tus in XING von Ange­stell­ter auf Frei­be­ruf­ler änder­te, woll­te der Arbeit­ge­ber das Arbeits­ver­hält­nis vor­zei­tig – frist­los – been­den. Der Arbeit­neh­mer (Fremd-Geschäfts­füh­rer) darf Maß­nah­men ergrei­fen, die eine spä­te­re Kon­kur­renz-Tätig­keit vor­be­rei­ten. Die Ände­rung des Sta­tus auf XING gehört zu die­sen vor­be­rei­ten­den Maßnahmen.