Nicht nur die Vorstände der Börsennotierten Unternehmen müssen ihre Gehälter offen legen. Auch immer mehr Geschäftsführer von kommunalen GmbHs können in ihrer Tageszeitung nachlesen, wie viel Sie verdienen. Jüngstes Beispiel: Die Badische Zeitung veröffentlichte jetzt die Rangliste der Best-Verdiener in Freiburgs Kommunalen GmbHs > zum BZ- Beitrag. Hier können Sie selbst nachlesen, wie das dann in der Öffentlichkeit ankommt.
Autor: volkelt
„Krank sein? Kann ich mir nicht leisten“. So die häufige Antwort, wenn es um das gesundheitliche Empfinden von Führungskräften geht. Das betrifft auch viele Geschäftsführer. Die meisten bleiben im Dienst oder zumindest im Notdienst, nicht wenige starten in ihre wohlverdienten Urlaubstage erst einmal mit einer Erschöpfungs-Auszeit – der manchmal sogar den ganzen Urlaub andauert.
Fakt ist: …
Nach einigen Grundsatz-Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) aus 2015(2016 (z. B. Urteil vom 29.7.2015, B 12 KR 23/13 R) und der damit verbundenen Neuausrichtung der Rechtslage zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern schauen die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ganz genau hin. Im Fokus der Sozialprüfer stehen Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse darlegen, dass die Gesellschafter ihnen de facto keine Weisungen erteilen. Z. B., weil den Gesellschafter Branchenkenntnisse fehlen oder diese keine unternehmerischen Qualifikationen haben. Solche Konstellationen werden jetzt nachträglich mit Verweis auf die neue Rechtsprechung beanstandet und per Bescheid als sozialversicherungspflichtig eingestuft.
Beachten Sie dazu: Gutachten – Status des Geschäftsführers in der Pflichtversicherung …
Arbeitshilfe: Feststellungsbogen der DRV zum sozialversicherungspflichtigen Status des GmbH-Geschäftsführers
Hans-Jürgen Jacobs: Wem gehört die Welt – ein Beitrag zur Transparenz im weltweiten Finanzwesen. Er beschreibt, analysiert und bewertet die global aktiven Finanz-Investoren …Verlag Knaus 680 Seiten 36 €
Klappentext: Die 200 mächtigsten Akteure des Weltfinanzwesens, die hier im Porträt vorgestellt werden, versammeln zusammen mehr als 40 Billionen US-Dollar – das sind 60 Prozent des Buttoinlandsprodukts der Welt oder fast das Dreifache der Wirtschaftsleistung der EU. Das Gesamtbild dieses neuen Kapitalismus ist bedrohlich: Denn die nächste große Krise wird vom »grauen« Kapitalmarkt und den »Schattenbanken« ausgehen, die in der Gier nach Renditen ungeregelt und ungezügelt wachsen.
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Volkelt-Brief 11/2017
Krank sein: „Ich als Geschäftsführer doch nicht” + Geschäftsführer-Pflichtversicherung: Immer mehr Beanstandungen + ACHTUNG: Neues Urteil zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot + GF-Vertrag: Koppelung von Abberufung und Kündigung + GmbH-Recht: Leiter muss Beschlüsse offiziell „feststellen” + Steuer-Betrug: Neues Urteil zu Cum-Ex-Geschäften + Geschäftsführer privat: XING-Hinweis auf zukünftige Selbständigkeit + BISS …
Als Geschäftsführer ist es Ihnen verboten, Geschäfte im Gegenstand der GmbH auf eigene Rechnung zu machen. In den meisten Anstellungsverträgen der Kollegen gibt es zusätzlich eine Vereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot – also für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt des Geschäftsführers. In der Praxis kommt es über einzelne Klauseln immer wieder zu Streitigkeiten. Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig zum Thema (vgl. Nr. 7/2017).
Jetzt gibt es dazu ein interessantes und Richtung weisendes Urteil des OLG Hamm, das für alle Geschäftsführer wichtig ist, die sich nach ihrer Zeit als Geschäftsführer …
Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe, führt die Abberufung des (Fremd-) Geschäftsführers nur dann zur Beendigung des Anstellungsvertrages, wenn …
Formal korrekt ist ein Beschluss der Gesellschafter, wenn er durch einen Versammlungsleiter festgestellt wird. Dieser wird in der Regel zu Beginn der GmbH-Gesellschafterversammlung von den Gesellschaftern mit einfacher Mehrheit bestellt. Wird der Beschluss nicht formell ordnungsgemäß durch einen Versammlungsleiter festgestellt, liegt darin …
Geschäftsführer, die nach dem Ausscheiden aus der GmbH als Freiberufler tätig werden, dürfen in XING auf diese Tätigkeit verweisen, wenn sie kurz vor der Beendigung des Angestelltenverhältnisses stehen (LAG Köln, Urteil vom 7.2.2017, 12 Sa 745/16).