Erneut lässt das Finanzgericht Hamburg eine Regelung zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten im Falle eines Anteilskaufs vom Bundesverfassungsgericht prüfen. Diesmal geht es um die Regelung, wonach der Verlustvortrag entfällt, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 50 % der Anteile einer GmbH erworben werden (FG Hamburg, Urteil v. 29.8.2017, 2 K 245/17). …
Autor: volkelt
Schweizer Käse
Nur so zum Spaß haben wir mal eine mehr oder weniger repräsentative Umfrage im Südbadischen platziert, um herauszufinden wie man hier über den Schweizer denkt. Und siehe da: So vielfältig wie die Menschen hier im Ländle sind, so unterschiedlich die Ergebnisse. Im Markgräfler Land zum Beispiel stimmten satte 96 % dafür, den Schweizer nur noch mit einem auf 120 km/Stunde voreingestelltem Tempomat auf die A5 zu lassen. Im Hotzenwald können sich 54 % aller Bewohner vorstellen, dass ein Schweizer bzw. eine Schweizerin in die Familie einheiraten darf. Allerdings nur, wenn der Landeanflug auf Zürich über die Südflanke erfolgt. In der Ortenau sind 85 % der Menschen dafür, den Basler Teil des Freiburger Flughafens zu schließen, um so den Standort Lahr aufzuwerten. In Badenweiler wiederum würde man es gerne sehen, wenn die Selbstanzeige erhalten bleibt und das Doppelbesteuerungsabkommen so modifiziert würde, dass man in der hiesigen Kurklinik wie ein Schweizer Staatsbürger besteuert wird. In Konstanz herrschen annähernd Freiburger Verhältnisse: Da haben die Anwohner sogar durchgesetzt, dass der kleine Grenzverkehr komplett geschlossen wird, damit die nächtlichen Ruhestörungen in der Altstadt nicht in Anarchie umschlagen. Sie sehen, wir haben also durchaus ähnlich differenzierte und schwergewichtige Probleme wie unsere Schweizer Nachbarn. PS: Die Löcher im gemeinen Schweizer Käse – dem Emmentaler – entstehen durch fiese Bakterien, die sich in das Fett der Milch einnisten und dort heiße Luft freisetzen. Es spricht also Einiges dafür, einen kühlen Kopf zu bewahren.
dass die Bundestagswahl 2017 keine größeren Überraschungen bringen würde, war zu erwarten. Auch, dass die Regierungsbildung eine Menge Zeit in Anspruch nehmen wird und dass die von den Koalitionspartnern zu steckenden Ziele – wie immer – weit hinter den Erwartungen an die Parteien und hinter den Ankündigungen der Parteien selbst zurückbleiben werden, wird Keinen überraschen. Aus Unternehmersicht ist zumindest zu begrüßen, dass es kaum zu einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen kommen dürfte. Das ist dann aber auch schon Alles, was wir nach der Wahl mit Beruhigung zur Kenntnis nehmen können.
Beunruhigen muss allerdings die Vorstellung, dass …
Volkelt-Brief 39/2017
Nachlese: Die Herausforderung bleibt die Digitalisierung & Co. + GmbH und Recht: Wichtige neue Urteile für den GmbH-Geschäftsführer + Steuerpolitik: Nachzahlungszinsen nicht zu beanstanden + Pflichtveröffentlichung: Unterlassungserklärung zieht nicht
BISS … die Wirtschaft-Satire
Spätestens mit dem „Fall Middelhoff“ (vgl. dazu ausführlich im Handelsblatt vom 15.9.2017) müssen Sie als Geschäftsführer einer GmbH bzw. als deren verantwortlicher Vermögensverwalter damit rechnen, dass in der wirtschaftlichen Krise der GmbH von dem vom Amtsgericht eingesetzten Insolvenzverwalter höchst kritisch geprüft wird, ob Ihnen nachträglich Pflichtverletzungen vorgeworfen werden und diese gerichtlich durchgesetzt werden können. Nicht zuletzt aus diesem Grunde berichten wir an dieser Stelle regelmäßig zu entsprechenden Verfahren, die Vorgaben für die Praxis enthalten (vgl. dazu zuletzt Nr. 37/2017).
- Besonders drastisch ist …
Es gibt viele Eigenschaften und Ausprägungen, die dem modernen Chef unterschoben werden, wenn er die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft bewältigen will: Er nimmt sich zurück. Er stellt die richtigen Fragen. Er denkt nicht in Planerfüllung, sondern deckt Schwachstellen auf. Am besten gefällt mir: „Die Führungskraft der Zukunft kennt nicht die Lösung, sondern organisiert den Prozess, der zum Finden der Lösung führt“ (Quelle: DGFP Kongress, Berlin 2016). Eine Aussage mit höchstem Anspruch. Zugleich das Ende der fachlichen Überlegenheit des Chefs – auch in kleineren Unternehmen. >
Säumige Steuerzahler müssen 6 % Nachzahlungszinsen zahlen. Dazu das Finanzgericht (FG) Münster: „Aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtskontinuität ist ein fester Zinssatz zulässig, auch wenn es zwischenzeitlich zu erheblichen Schwankungen des Marktzinses kommt. Dieses gesetzgeberische Konzept ist zulässig“ (FG Münster, Urteil v. 17.8.2017, 10 K 2472/16).
Will ein Anwalt die Pflichtveröffentlichung eines Jahresabschlusses – z. B. den der Konkurrenz – gerichtlich durchsetzen, ist die Unterlassungserklärung gemäß UWG nicht das richtige Rechtsmittel. Konkret: Per Unterlassung kann nicht die Vornahme einer Handlung eingefordert bzw. durchgesetzt werden (OLG Köln, rechtskräftiges Urteil v. 28.4.2017, 6 U 152/16). …
Volkelt-Brief 38/2017
Geschäftsführer und die lieben Behörden: 11 Jahre „AGG” – auch für viele Kollegen ein Spiel mit einigen Unbekannten und mit hohem finanziellen Risiko + Gewusst wie: Anwaltliche Beratung schützt Geschäftsführer vor Pflichtverletzung + GmbH-GmbH-Steuern: „Schachtelstrafe“ nicht zu beanstanden + Mitarbeiter: Wie Sie Konkurrenz-Tätigkeiten richtig unterbinden
BISS … die Wirtschaft-Satire
Seit dem August 2006 – also vor 11 Jahren – ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geltendes Recht. Bis heute macht es in der Praxis Probleme. Für einigen Wirbel sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch für Geschäftsführer. Im entschiedenen Fall ging es um die Weiterbeschäftigung des medizinischen Geschäftsführers einer Klinik-GmbH, der mit einem zeitlich befristeten Dienstvertrag angestellt war (BGH mit Urteil vom 23.4.2012, II ZR 163/10). Weil nicht er sondern ein jüngerer Kollege eingestellt wurde, klagte er auf Verstoß gegen dass AGG und Zahlung einer Entschädigung und bekam Recht.
Achtung: Diese BGH-Entscheidung hat zwar immer noch grundsätzliche Bedeutung. Dennoch handelt es sich um eine sog. Einzelfallentscheidung. Die Rechtsgrundsätze (Anspruch auf Entschädigung) gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Jeder Einzelfall kann vor Gericht anders ausgehen. Als Geschäftsführer sind Sie nicht gut beraten, wenn Sie sich einfach auf die Anwendbarkeit des AGG verlassen und ggf. auf eine Entschädigung pokern wollen. Was müssen Sie dazu in der Geschäftsführungs-Praxis beachten? …