Ist eine deutsche GmbH zu mehr als 10 % an einer französischen Tochtergesellschaft beteiligt und sind die von dieser ausgeschütteten Dividenden steuerfrei, so wird die Hinzurechnung von 5 % der Dividenden („Schachtelstrafe“) auch nicht durch die Steuerfreistellung der Dividenden nach Art. 20 DBA-Frankreich ausgeschlossen (FG München, Urteil v. 13.3.2017, 7 K 59/14).
Autor: volkelt
Überweist der Geschäftsführer auf anwaltlichen Rat hin die abzuführende Lohnsteuer auf ein dafür eingerichtetes Treuhandkonto, ist er aus der Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer. Auf diesen Rat darf er sich verlassen (FG Münster, Urteil v. 23.6.2017, 3 K 1537/14 L).
Ein Wettbewerbsverbot (hier: über 3 Monate) mit einem Arbeitnehmer ist nur wirksam vereinbart, wenn …
Derzeit kann man aus den Arbeitsgerichtsprozessen um die Kündigung von AUDI-Führungskräften geradezu vorbildlich lernen, wie man vor dem Arbeitsgericht agiert, um eine möglichst hohe Abfindung durchzusetzen. Ein Phänomen, das …
Volkelt-Brief 37/2017
Ausscheiden: Wie SIE erfolgreich um eine hohe Abfindung pokern + Unternehmens-Kommunikation: So nutzen SIE Verbände zum Netzwerken + Geschäftsführer Abberufung: Was gilt für die Kündigung? (neues Urteil) + Unternehmens-Nachfolge: Jetzt stehen die Erbschaftsteuer-Eckdaten für die Planung + GmbH-Vermögen: Mit wie viel Risiko dürfen SIE Geld der GmbH anlegen? + Terminsache: Das neue „Transparenzregister” ist da
BISS … die Wirtschaft-Satire
Die Abberufung eines Geschäftsführers ist in der Regel kein rechtliches Problem. Das ist jederzeit möglich – sofern nicht ein wichtiger Grund als Voraussetzung im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist. Strittig ist aber oft, ob die für die Abberufung gemachten Gründe auch ein hinreichender Grund zur Kündigung des Anstellungsvertrages ist. Dazu gibt es jetzt ein wichtiges Urteil des OLG München. Tenor: …
Mit Datum vom 22.6.2017 haben die Finanzbehörden (hier: Zuständigkeit der Bundesländer) bundesweit die neuen Vorgaben zur Anwendung der geänderten Vorschriften nach dem neuen Erbschaftsteuergesetz bekannt gegeben. Im Einzelnen sind das Vorgaben zur Steuerbefreiung von begünstigtem Betriebsvermögen (§§ 13 a, 13b ErbStG), zum sog. Abschmelzungsmodell (§ 13c), zur Stundung der Erbschaftsteuer (§ 28) und zum Steuererlass aufgrund einer Verschondungsbedarfsprüfung (§ 28a). Damit sind alle wesentlichen Fragen zur Übertragung von Betriebsvermögen bzw. GmbH-Anteilen aus der Sicht der Finanzverwaltung geklärt. Unternehmer haben damit jetzt einigermaßen Rechtssicherheit und können ihre Nachfolgeplanung unter realistischen Eckdaten in Angriff nehmen.
Die wichtigsten Eckdaten: …
Bereits in Ausgabe 29/2017 haben wir auf die Risiken hingewiesen, die für den Geschäftsführer mit der Verwaltung von GmbH-Vermögen bestehen. Zurzeit wird vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Ex-Oberbürgermeisterin der Stadt Pforzheim, Christel Augenstein, wegen Untreue in Sachen Anlage von kommunalen Vermögen verhandelt. Im Verfahren wird es auch darum gehen, welche zivil- und strafrechtlichen Folgen sog. Organisationsverschulden nach sich ziehen. Insofern ist der Fall auch für alle GmbH-Geschäftsführer durchaus von großem Interesse. Der Fall: …
Zum 1.10.2017 sind alle Unternehmen und Körperschaften verpflichtet, Auffälligkeiten bei Finanztransaktionen und Verstöße gegen kartellrechtliche Vorschriften dem neuen Transparenzregister zu melden (§ 59 Geldwäschegesetz). …
