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GmbH-Steuern: „Schachtelstrafe“ nicht zu beanstanden

Ist eine deut­sche GmbH zu mehr als 10 % an einer fran­zö­si­schen Toch­ter­ge­sell­schaft betei­ligt und sind die von die­ser aus­ge­schüt­te­ten Divi­den­den steu­er­frei, so wird die Hin­zu­rech­nung von 5 % der Divi­den­den („Schach­tel­stra­fe“) auch nicht durch die Steu­er­frei­stel­lung der Divi­den­den nach Art. 20 DBA-Frank­reich aus­ge­schlos­sen (FG Mün­chen, Urteil v. 13.3.2017, 7 K 59/14).

Nach § 8b Abs. 5 KStG sind 5 % der Divi­den­de­aus­schüt­tung vom Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug ausgeschlossen.

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Gewusst wie: Anwaltliche Beratung schützt Geschäftsführer vor Pflichtverletzung

Über­weist der Geschäfts­füh­rer auf anwalt­li­chen Rat hin die abzu­füh­ren­de Lohn­steu­er auf ein dafür ein­ge­rich­te­tes Treu­hand­kon­to, ist er aus der Haf­tung für nicht abge­führ­te Lohn­steu­er. Auf die­sen Rat darf er sich ver­las­sen (FG Müns­ter, Urteil v. 23.6.2017, 3 K 1537/14 L).

 Der Geschäfts­füh­rer war ein­ge­setzt zur Insol­venz in Eigen­ver­wal­tung. Dazu das FG Müns­ter: „Die Anfor­de­run­gen an einen Geschäfts­füh­rer, der zwar kauf­män­nisch gut aus­ge­bil­det und sanie­rungs­er­fah­ren, aber kein Jurist ist (.….….….……) , sind damit über­spannt“. Fazit: Im Zwei­fel soll­ten Sie sich immer vom Anwalt bera­ten las­sen, die Bera­tungs­er­geb­nis­se pro­to­kol­lie­ren und exakt danach handeln.

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Mitarbeiter: Wie Sie Konkurrenz-Tätigkeiten richtig unterbinden

Ein Wett­be­werbs­ver­bot (hier: über 3 Mona­te) mit einem Arbeit­neh­mer ist nur wirk­sam ver­ein­bart, wenn … 

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Wie SIE erfolgreich um eine höhere Abfindung pokern

Der­zeit kann man aus den Arbeits­ge­richts­pro­zes­sen um die Kün­di­gung von AUDI-Füh­rungs­kräf­ten gera­de­zu vor­bild­lich ler­nen, wie man vor dem Arbeits­ge­richt agiert, um eine mög­lichst hohe Abfin­dung durch­zu­set­zen. Ein Phä­no­men, das … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 37/2017

Aus­schei­den: Wie SIE erfolg­reich um eine hohe Abfin­dung pokern + Unter­neh­mens-Kom­mu­ni­ka­ti­on: So nut­zen SIE Ver­bän­de zum Netz­wer­ken + Geschäfts­füh­rer Abbe­ru­fung: Was gilt für die Kün­di­gung? (neu­es Urteil) + Unter­neh­mens-Nach­fol­ge: Jetzt ste­hen die Erb­schaft­steu­er-Eck­da­ten für die Pla­nung + GmbH-Ver­mö­gen: Mit wie viel Risi­ko dür­fen SIE Geld der GmbH anle­gen? + Ter­min­sa­che: Das neue „Trans­pa­renz­re­gis­ter” ist da

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Unternehmens-Kommunikation: So nutzen SIE Verbände zum Netzwerken

Vie­le Geschäfts­füh­rer enga­gie­ren sich in Gewer­be­ver­ei­nen, Ver­bän­den oder ande­ren Wirt­schafts­or­ga­ni­sa­tio­nen. Sie nut­zen die­se Netz­wer­ke für das Geschäft, für … 

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Geschäftsführer Abberufung: Was gilt für die Kündigung? (neues Urteil)

Die Abbe­ru­fung eines Geschäfts­füh­rers ist in der Regel kein recht­li­ches Pro­blem. Das ist jeder­zeit mög­lich – sofern nicht ein wich­ti­ger Grund als Vor­aus­set­zung im Gesell­schafts­ver­trag ver­ein­bart ist. Strit­tig ist aber oft, ob die für die Abbe­ru­fung gemach­ten Grün­de auch ein hin­rei­chen­der Grund zur Kün­di­gung des Anstel­lungs­ver­tra­ges ist. Dazu gibt es jetzt ein wich­ti­ges Urteil des OLG Mün­chen. Tenor:

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Unternehmens-Nachfolge: Jetzt stehen die Erbschaftsteuer-Eckdaten für die Planung

Mit Datum vom 22.6.2017 haben die Finanz­be­hör­den (hier: Zustän­dig­keit der Bun­des­län­der) bun­des­weit die neu­en Vor­ga­ben zur Anwen­dung der geän­der­ten Vor­schrif­ten nach dem neu­en Erb­schaft­steu­er­ge­setz bekannt gege­ben. Im Ein­zel­nen sind das Vor­ga­ben zur Steu­er­be­frei­ung von begüns­tig­tem Betriebs­ver­mö­gen (§§ 13 a, 13b ErbStG), zum sog. Abschmel­zungs­mo­dell (§ 13c), zur Stun­dung der Erb­schaft­steu­er (§ 28) und zum Steu­er­erlass auf­grund einer Ver­schon­dungs­be­darfs­prü­fung (§ 28a). Damit sind alle wesent­li­chen Fra­gen zur Über­tra­gung von Betriebs­ver­mö­gen bzw. GmbH-Antei­len aus der Sicht der Finanz­ver­wal­tung geklärt. Unter­neh­mer haben damit jetzt eini­ger­ma­ßen Rechts­si­cher­heit und kön­nen ihre Nach­fol­ge­pla­nung unter rea­lis­ti­schen Eck­da­ten in Angriff nehmen.

Die wich­tigs­ten Eck­da­ten:

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GmbH-Vermögen: Mit wie viel Risiko dürfen SIE Geld der GmbH anlegen?

Bereits in Aus­ga­be 29/2017 haben wir auf die Risi­ken hin­ge­wie­sen, die für den Geschäfts­füh­rer mit der Ver­wal­tung von GmbH-Ver­mö­gen bestehen. Zur­zeit wird vor dem Land­ge­richt Stutt­gart gegen die Ex-Ober­bür­ger­­meis­te­rin der Stadt Pforz­heim, Chris­tel Augen­stein, wegen Untreue in Sachen Anla­ge von kom­mu­na­len Ver­mö­gen ver­han­delt. Im Ver­fah­ren wird es auch dar­um gehen, wel­che zivil- und straf­recht­li­chen Fol­gen sog. Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den nach sich zie­hen. Inso­fern ist der Fall auch für alle GmbH-Geschäfts­füh­rer durch­aus von gro­ßem Inter­es­se. Der Fall: … 

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Terminsache: Das neue „Transparenzregister” ist da

Zum 1.10.2017 sind alle Unter­neh­men und Kör­per­schaf­ten ver­pflich­tet, Auf­fäl­lig­kei­ten bei Finanz­trans­ak­tio­nen und Ver­stö­ße gegen kar­tell­recht­li­che Vor­schrif­ten dem neu­en Trans­pa­renz­re­gis­ter zu mel­den (§ 59 Geld­wä­sche­ge­setz). …