Ein VW-Händler muss den 2015 gekauften VW Tiguan Sport Motion trotz Nachrüstung zurücknehmen bzw. ein fehlerfreies Neufahrzeug liefern. Dazu das Gericht: „Der Durchschnittskäufer kann bei einem Autokauf erwarten, dass das von ihm erworbene Fahrzeug die Abgaswerte einhält, und zwar nicht nur durch eine beigefügte Software für den Prüfstand. Er kann erwarten, dass alle laufenden Prozesse auf dem Prüfstand auch im normalen Fahrbetrieb aktiv bleiben und der Prüfstand somit die reale Fahrsituation nachbildet. Dass, wie die Beklagte vorbringt, der Abgasausstoß zwischen Prüfstand und Straßenbetrieb auf natürliche Weise variieren, ist dabei bekannt aber insoweit unerheblich” (LG Hamburg, Urteil v. 7.3.2018, 329 O 105/17).
Autor: volkelt
Dessen Tantieme gilt spätestens mit der Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses als zugeflossen und steuerpflichtig. Ausnahme: Die GmbH ist zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig. Für große und mittelgroße GmbH ist das der 30.8., für kleine GmbH/UG der 31.11. des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.8.2017, 6 K 1418/14).
Laut Finanzgericht Düsseldorf ist es zulässig, dass die Kommune zu einer Betriebsprüfung zusätzlich einen kommunalen Mitarbeiter einsetzen kann, der im Auftrag der Kommune prüft, inwieweit das Unternehmen seine Pflichten in Sachen Gewerbesteuer korrekt erfüllt. Dies ergibt sich aus dem Finanzverwaltungsgesetz und ist nicht zu beanstanden (FG Düsseldorf, Urteil v. 19.1.2018, 1 K 2190/17 AO).
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Für Unternehmen wichtig:
- Lohnzuschüsse für Langzeitarbeitslose (S. 50)
- Erweiterte Mitsprache des Betriebsrates zu Weiterbildungsmaßnahmen (S. 51)
- Vereinfachtes Wahlverfahren für einen Betriebsrat für Unternehmen mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern (S. 51)
- Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben (S. 52).
- Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet (S. 101).
- Die Koalition wird gesetzlich festschreiben, dass der Anteil abzurufender und zu vergütender Zusatzarbeit die vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchsten 20 Prozent unterschreiten und 25 Prozent überschreiten darf. Fehlt eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden.
- Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit.
- Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anspruch gewährt werden muss. Bei der Berechnung der zumutbaren Zahlen an Freistellungen werden die ersten 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgezählt. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen (S. 53).
- Die Koalition wird den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte senken (S. 55).
- Die Koalition beschließt zahlreiche Maßnahmen zur sektoralen Wirtschaftsförderung (S. 56 ff.)
- Die Koalition will den Abbau von Bürokratie weiter voran treiben (S. 63).
- Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft (S. 69).
- Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung werden wir für E‑Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) einen reduzierten Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises einführen (S. 77).
- Die Koalition wird den Zoll in allen Aufgabenbereichen, auch bei der Abfertigung internationaler Handelsströme, insbesondere durch Personalmaßnahmen (Stellen, Besoldung) stärken (S. 69).
- Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage wird die Koalition die Rechtsdurchsetzung für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern (S. 123)
- Durch die Abkehr vom Opportunitätsprinzip sollen die zuständigen Behörden nicht mehr die Möglichkeit haben, bei Verschulden einzelner Mitarbeiter das Gesamtunternehmen aus der Verantwortung zu entlassen (S. 126).
- Künstlersozialversicherung: Geplant ist eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen (S. 167).
Anfangs des Monats haben sich die Finanzminister des Bundes und der Länder auf die Eckpunkte zur rechtlichen Ausgestaltung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen verständigt. Was bedeutet das für Ihre persönliche steuerlichen Dispositionen und die Ihrer GmbH? Nach Einschätzung der Bundessteuerberaterkammer werden damit Berater oder Steuerpflichtige dazu verpflichten, alle geplanten legalen Steuergestaltungen von sich aus an das Finanzamt zu melden. Das soll gelten für alle Steuersachen im Zusammenhang mit den Ertragssteuern (ESt, KSt, GewSt), der Erbschafts- und Schenkungssteuer und der Grunderwerbsteuer.
Im Klartext: …
Volkelt-Brief 12/2018
Mehr-Kosten für den Steuerberater: Anzeigepflicht für Steuergestaltungen + Geschäfts-FÜHRUNG: Über den Umgang mit schwierigen Mitarbeitern (I) + Brexit & Co.: Er(n)ste Vorsorge-Pläne sind jetzt schon strategische Pflicht + Digitales: Immer im Takt bleiben – die Schritt-für-Schritt-Herangehensweise + GF-ESt: Anschaffungskosten bei Verkauf eines GmbH-Anteils + BGH-aktuell: Stiller Gesellschafter ersetzt Eigenkapital + GF-Gehalt: „Feste” Tantieme ist keine Tantieme
BISS … die Wirtschaft-Satire
Fehler passieren in jeder Firma. Noch größer wird der Fehler allerdings, wenn Sie damit falsch umgehen. Im schlechtesten Fall führt das dazu, dass einer Ihrer Mitarbeiter den Vorfall öffentlich macht (sog. Whistleblowing). Natürlich liest kein Geschäftsführer gerne in der Zeitung, ob Entlassungen geplant sind, ob die GmbH in finanziellen Schwierigkeiten steckt, ob die geplante Expansion nach China doch nicht zustande kommt oder ob die neue Betriebsstätte in den USA schlussendlich doch nicht realisiert wird. Das gilt auch für ungewollte Veröffentlichungen in den Sozialen Medien.
Dazu genügt es nicht, …
Brexit & Co.: Er(n)ste Vorsorge-Pläne sind jetzt schon strategische Pflicht
Nach einer Studie des Beratungsunternehmens Oliver Wyman (The „red tape” costs of Brexit) wird sich der Brexit in einer Größenordnung von 9 Mrd. EUR auf die deutsche Exportwirtschaft auswirken. Besonders betroffen: Kleinere Unternehmen aus Deutschland. 60% von ihnen exportieren ausschließlich in den EU-Raum und sind damit nicht vorbereitet auf die zukünftigen Anforderungen für einen Export nach Großbritannien. Das betrifft mit rund 30 % Exportanteil zu einem großen Teil auch die Automobilindustrie und deren mittelständische und kleinere Zulieferer.
Kommen für Kfz zusätzliche …
Wird nach dem Verkauf eines GmbH-Anteils eine freie Gewinnrücklage in eine zweckgebundene Rücklage umgewandelt, kann der Veräußerer den damit verbundenen Buchwertverlust nicht als nachträglichen Anschaffungskosten verrechnen (BFH, Urteil v. 6.12.2017, IX R 7/17).
Hat der Stille Gesellschafter einer GmbH (hier: 95% des GmbH-Kapitals) faktisch so viel Einfluss wie ein GmbH-Gesellschafter, kann seine Einlage bzw. seine zusätzlichen Darlehen als eigenkapitalersetzendes Darlehen bewertet werden. In der wirtschaftlichen Krise ist der Insolvenzverwalter berechtigt, ausgezahlte Zinsen zurück zu verlangen (BGH, Urteil v. 23.1.2018, II ZR 246/15).
