Wird dem (Fremd-) Geschäftsführer regelmäßig eine monatlich „feste” Tantieme über einen bestimmten EU-Betrag gezahlt, muss diese bei der Berechnung des Pensionsanspruchs des Geschäftsführers berücksichtigt werden (LAG Niedersachsen, Urteil v. 1.2.2018, 4 Sa 48/17 B).
Autor: volkelt
Fakt ist, dass die Digitalisierung – die Erhebung, Verknüpfung und Vernetzung entscheidungsrelevanter Daten – in allen Branchen auf den verschiedensten Ebenen passiert. Wer es nicht schafft, die Auswirkungen auf die eigene Branche und das eigene Geschäftsmodell zu sehen und rechtzeitig zu antizipieren, wird schneller scheitern als das über lange Zeit für alternde Geschäftsmodelle galt.
Weitgehend durchgesetzt haben sich bereits die digitalen Geschäftsmodelle im Handel (Internet-shops), in den Medien (Social Media) und für Dienstleistungen (Reisen, Vergleichsportale, HR). Gut auf dem Weg sind das digitale Automobil, autonomes Fahren und Plattformen (Produktion und Großhandel). Im Kommen sind intelligente Customer-Services (auch: smart home) und Beratung mit Sprachassistenz auf der Grundlage künstlicher Intelligenz (KI) (Health, Fintech). Dabei gilt es, für jedes Geschäftsmodell den passenden digitalen Mix zu entwickeln.
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„Die vier apokalyptischen Reiter“ – so bezeichnet Marketing-Guru Galloway Amazon, Apple, Facebook und Google. Diese Tech-Giganten haben nicht nur neue Geschäftsmodelle entwickelt. Sie haben die Regeln des Wirtschaftslebens und die Voraussetzungen für Erfolg neu definiert.
In dem respektlosen Stil, der Galloway zu einem der gefeiertsten Wirtschaftsprofessoren der Welt gemacht hat, zerlegt er die Strategien der Vier. Er führt vor, wie sie unsere grundlegenden emotionalen Bedürfnisse mit einer Schnelligkeit und in einem Ausmaß manipulieren, an die andere nicht herankommen. Und er zeigt, wie man die Lehren aus ihrem Aufstieg auf sein eigenes Unternehmen oder seinen eigenen Job anwenden kann.
Beispiel: Der Handwerker ist gut beraten mit einem Mix aus digitaler Kundendatenbank und Dokumentation, regionalem Social-Media-Content, herkömmlichem und smart-home-Leistungs- und Beratungsangebot, Präsenz auf den Beschaffungs-Plattformen für Vorprodukte sowie Finanzierungs-Services. Als Geschäftsführer bestimmen Sie, welche Schritte Sie in welcher Reihenfolge und Priorität umsetzen.
Zielvereinbarung
Häufiger Fehler: Der Chef unterlässt es, die Mitarbeiter frühzeitig in die (neuen) strategischen Ziele des Unternehmens einzubeziehen. Gibt es neue Produkte? Sind neue Handelspartner und Kunden eingeplant? Welche Abteilungen und Projekte werden gestärkt? In welchen Bereichen sind neue Abläufe geplant? Der Unterschied: Als verantwortlicher Geschäftsleiter haben Sie sich mit diesen Plänen und Fragen schon lange und intensiv auseinander gesetzt. Die Mitarbeiter aber sind Tag für Tag mit dem operativen Geschäft beschäftigt. Strategische Ziele sind für die Mitarbeiter weit weg. Sie aber sind es, der will, dass das Tagesgeschäft neu ausgerichtet wird. Also sind Sie es, der die Strategie den Mitarbeitern kommunizieren muss. Ein Kollege drückte das einmal so aus und ich stimme dem zu: „Kommunizieren Sie Ihre Ziele lieber drei- oder viermal – und lassen sich für vergesslich halten – als einmal oder gar nicht“.
Gehaltserhöhung
Für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist eine Gehaltserhöhung eine leichte Sache. Mit seiner einfachen Beschluss-Mehrheit kann er einen solchen Beschluss der Gesellschafter jederzeit durchsetzen. Er muss die Gesellschafter nicht überzeugen. Aber er muss das Finanzamt davon überzeugen, dass sein neues Gehalt immer noch „angemessen“ ist. Dazu braucht er aussagekräftige statistisches Vergleichszahlen – z. B. die aus der neuen BBE-Geschäftsführer-Gehalts-Studie 2014. Schwieriger ist die Situation für den Minderheits- oder Fremd-Geschäftsführer: Er muss die Gesellschafter davon überzeugen, dass er „mehr verdient“ als er bisher in der Tasche hat – dazu gehören gute Argumente und etwas Verhandlungsgeschick. Ob als Fremd‑, Minderheits- oder Mehrheits-Gesellschafter-Geschäftsführer: Die (arbeitgebenden) Gesellschafter sind genau so schwer von einer angemessenen Gehaltserhöhung zu überzeugen wie das Finanzamt. Hier zählen nur gute Argumente und wirtschaftliche Fakten.
Hier die erfolgreichsten Argumentationshilfen:
| zu klären .… | Argument |
| Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Gehaltsforderung … |
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| Ab welchem Zeitpunkt soll die Erhöhung gezahlt werden … |
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| Um wie viel und um welche zusätzlichen Leistungen soll das Gehalt erhöht werden … |
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| Welche weiteren „gute“ Argumente gibt es für eine Gehaltserhöhung … |
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| „Sie erhalten doch eine Tantieme …“ | .. die macht aber nur 5 % der Gesamtvergütung aus und kann damit die allgemeinen Steigerungen der Lebenshaltungskosten nicht ausgleichen |
| „Ihre Forderungen sind überzogen …“ | Gehen Sie Kompromisse ein – machen Sie Abstriche bei den Forderungen, die Ihnen ohnehin nicht viel bedeuten |
Team Hunting
Von der Bankenbranche, Versicherungen und den IT-Größen oder internationalen Consulting-Gesellschaften wird Team-Hunting schon länger praktiziert – mal mit gutem finanziellen Erfolg für die abgeworbenen Teams und Team-Mitglieder, mal mit zählbarem Erfolg für das abwerbende Unternehmen. Selbst noch so gewiefte Klauseln um Fristen und Wettbewerbsverbote in den Arbeitsverträgen können solchen Raubbau kaum verhindern. Der Wettbewerb um gute Fach- und Führungskräfte ist eröffnet, lässt die Sitten rauer und die Bandagen härter werden. Auch aus dem Mittelstand werden immer mehr Fälle bekannt. In der IT-Branche plant unterdessen jedes sechste Unternehmen, ganze Teams abzuwerben (Quelle: Bitkom Research). Alle Mittel und Wege, die Erfolg bringen, machen bekanntlich Schule und damit auch nicht vor anderen Branchen mit Personalproblemen halt. Viele Head-Hunter sind bereits voller Überzeugung zu Team-Huntern geworden und haben ihre Abwerbe-Techniken verfeinert. Sie legen gezielt Köder aus und verbreiten Unruhe. Ob die Mitarbeiter dabei vom Regen in die Traufe wechseln, wird dabei gelegentlich zur Nebensache.
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Koalitionsvertrag 2018
In den 177 Seiten Koalitionspapier sind gerade 11 dem Thema Wirtschaft/Unternehmen gewidmet. Die spürbarsten Auswirkungen werden Entscheidungen aus den Bereichen Arbeit/Soziales für Unternehmen haben. Wir haben die wichtigsten Punkte für SIE zusammengestellt:
| Thema | Koalitionsvereinbarung | Das bedeutet … |
| Mitbestimmung
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Erweiterte Mitsprache des Betriebsrates zu Weiterbildungsmaßnahmen (S. 51). Vereinfachtes Wahlverfahren für den Betriebsrat für Unternehmen mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern (S. 51). | … mehr Einfluss von außen
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| Befristung von Arbeitsverhältnissen
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Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von 5 oder mehr Jahren bestanden haben (S. 52). | … weniger Flexibilität
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| Arbeitszeit
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Der Anteil abzurufender und zu vergütender Zusatzarbeit darf die vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchstens 20% unterschreiten und 25% überschreiten. Fehlt eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden (S. 53). | … zusätzliche Dokumentation
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| Teilzeit | Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit. Das neue Teilzeitanspruch-Gesetz gilt für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anspruch gewährt werden muss. Bei der Berechnung der zumutbaren Zahlen an Freistellungen werden die ersten 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgezählt. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen (S. 53) | … neue Personalplanung für Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern
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| Krankenversicherung
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Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet (S. 101). | … zusätzliche Personalkosten
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| Arbeitslosenversicherung | Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,3 Prozentpunkte gesenkt (S. 55). | … weniger Kosten
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| Gesellschafterdarlehen | Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft (S. 69). | … mehr Steuern
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| KSV | Künstlersozialversicherung: Geplant ist eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen (S. 167). | … Mehrkosten für den Internet-Auftritt
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| Haftung | Bei Verschulden einzelner Mitarbeiter können die Behörden das Gesamtunternehmen leichter in die Verantwortung nehmen – Abkehr vom Opportunitätsprinzip (S. 126). | … Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften werden teurer |
Interims-Management
Als GmbH-Geschäftsführer sind Sie zuständig für alle Belange der GmbH. In besonderen Situationen der GmbH (wirtschaftliche Krise, Umstrukturierungsprozesse usw.) fehlt oft die eigene Erfahrung. Die meisten GmbH-Geschäftsführer scheuen aber den Einsatz von externen Beratern. Entweder sind diese zu teuer oder passen nicht in den mittelständischen Betrieb. Lösung: Der Manager auf Zeit (z. B. Senior Experten Service unter -> www.ses-bonn.de). Damit binden Sie einen erfahrenen Manager vertraglich ins Unternehmen ein. Außerdem kann er am Erfolg seiner Tätigkeit gemessen und vergütet werden. Hat er seine Aufgabe erledigt, scheidet er aus und der vormalige Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer führt die Geschäfte der GmbH wieder alleine. Diese Punkte müssen geklärt werden:
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- Aufgabe und Auswahl des Managers: Die Aufgabe muss klar definiert werden. Hat der Manager auf Zeit die geforderte Kompetenz (Branche, Fachwissen, Erfahrung) und das erforderliche Netzwerk zur Lösung der ihm übertragenen Aufgabe. Hat er die für die Aufgabe notwendige Flexibilität (Reisen, Sprachen). Keine Einstellung ohne nachgeprüfte Referenzen.
- Vertragliche Einbindung: Der Manager kann über eine Agentur angestellt werden. Es ist auch möglich, den Manager auf Zeit zum Geschäftsführer zu bestellen. Zu klären und vertraglich zu vereinbaren ist, ob er selbständig (keine Weisungsgebundenheit) oder auf der Grundlage eines befristeten Anstellungsvertrages tätig wird.
- Vergütungsvereinbarung: Zu prüfen ist, ob der Manager auf Zeit nach Tagessätzen, mit einer Pauschale, einem monatlichen Gehalt und einer zusätzlichen Erfolgsbeteiligung vergütet wird.
Informationspflicht des Geschäftsführers
Als GmbH-Geschäftsführer müssen Sie Ihre Entscheidungen mit der „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ treffen. Was heißt das konkret? Gibt es Urteile und Leitsätze, an denen Sie sich in der Praxis orientieren können? JA – die gibt es. Ein für die Praxis wichtiges Grundsatz-Urteil kommt vom Bundesgerichtshof (BGH). Im Urteil geht es um Ihre Informationspflichten. Also um die Fälle, in denen Sie Entscheidungen treffen, zu denen Sie sich zusätzlich informieren oder eine entsprechende Beratung einholen müssen. Dazu der BGH: Als Geschäftsführer haften Sie nur dann nicht für den wirtschaftlichen Schaden aus einer Fehlentscheidung, wenn Sie für Ihre Entscheidung „alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpfen und auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abschätzen“.
Was heißt das konkret im Einzelfall – z. B. für den Fall der wirtschaftlichen Krise der GmbH? Aus dem Urteil: Eine GmbH war in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Daraufhin beauftragten die Gesellschafter den Geschäftsführer, die Geschäftsgrundlagen umzustellen und die GmbH komplett umzufinanzieren. Dazu erstellte er einen Maßnahmenplan, z. B. kündigte er einige langfristige Darlehen gegen beträchtliche Vorfälligkeitsentschädigungszahlungen. Die Gesellschafter forderten dafür vom Geschäftsführer Schadensersatz (Quelle: BGH, Urteil vom 14.7.2008, II ZR 202/07).
Interessant für alle, die ein Kassenbuch führen müssen: Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat ein aktualisiertes Merkblatt dazu herausgegeben. Es enthält alle Vorgaben, die zu berücksichtigen sind, wenn neben der elektronischen Kasse ein Kassenbuch geführt wird > Hier geht es zum Merkblatt