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Digitales: Muss jetzt auch der Chef weg? – die neuen Prioritäten der Geschäftsführung

Vie­le Ver­wal­tungs­tä­tig­kei­ten, die mit der Füh­rung der Geschäf­te einer GmbH ver­bun­den sind, sind bereits „digi­tal” – Stich­wort: Infor­ma­ti­ons­sys­te­me, Berichts­we­sen, Mel­de­we­sen, Lohn­ab­rech­nung usw. Was aber nicht heißt, dass die Geschäfts­füh­rer von die­sen Auf­ga­ben ent­las­tet sind. In der Pra­xis ins­be­son­de­re von klei­ne­ren Unter­neh­men sind es immer noch gera­de die­se Auf­ga­ben, die viel Zeit in Anspruch nehmen.

Anders for­mu­liert: …

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Geschäftsführer-Gehalt: Nutzen Sie die guten Zahlen aus 2018

Als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer sind Sie gut bera­ten, wenn Sie Ihr Gehalt jähr­lich bis zur steu­er­lich mach­ba­ren Gren­ze anhe­ben. Hin­ter­grund: In der Regel kommt Sie die Gewinn­aus­schüt­tung teu­rer als die Aus­zah­lung von Ertrag als Geschäfts­füh­rer-Gehalt. So gese­hen ist ein hohes Geschäfts­füh­rer-Gehalt die ein­fachs­te Steu­er­ver­mei­dungs-Stra­te­gie in der GmbH. Wich­tig – und dar­auf wei­sen wir an die­ser Stel­le regel­mä­ßig zum Jah­res­en­de hin – ist es, dass die for­ma­len Vor­aus­set­zun­gen für die Gehalts­er­hö­hung (Gesell­schaf­ter­be­schluss) stim­men und dass Ihre Gesamt­ver­gü­tung die steu­er­li­che Ange­mes­sen­heits-Gren­ze nicht übersteigt.

Grund­sätz­lich haben die Finanz­be­hör­den nicht ein­zu­wen­den, wenn … 

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IT-Sicherheit: Der Virus kommt mit der Online-Bewerbung

Meh­re­re Lan­des­kri­mi­nal­äm­ter (LKA) war­nen der­zei vor Bewer­ber-E-Mails mit Anhang. Sind hier „exe-” oder „js”-Dateien  ange­hängt, han­delt es sich sehr wahr­schein­lich um Troya­ner-Soft­ware, die das Fir­men-Netz­werk lahm legen. Sen­si­bi­li­sie­ren Sie Ihre per­so­nal­ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­ter, aber auch alle Pro­jek­te und Teams, die auf der Mit­ar­bei­ter-Suche sind und auf Bewer­bun­gen war­ten (Quel­le: LKA Baden-Würt­tem­berg Pres­se­mit­tei­lung vom 6.9.2018).

Das LKA ver­weist in die­sem Zusam­men­hang aus­drück­lich auch auf die Zunah­me der sog. CEO-Fraud-Masche hin (vgl. dazu Nr. 36/2018). Sie sind also gut bera­ten, ihre Anti­vi­ren-Soft­ware immer aktu­ell zu hal­ten, SPAM-Fil­ter zu nut­zen und alle Mit­ar­bei­ter für das The­ma IT-Sicher­heit zu sensibilisieren.

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Brexit: Umwandlung einer Limited in eine GmbH/UG & Co. KG

Mit dem Brexit (ange­streb­ter Umset­zungs­zeit­punkt: Mai 2019) kön­nen sich Unter­neh­men in der Rechts­form „Limi­t­ed”, die ihren Sitz in Deutsch­land haben, nicht mehr auf die EU-Nie­der­las­sungs­frei­heit beru­fen. Sie müs­sen ihren Ver­wal­tungs­sitz nach Eng­land ver­le­gen (dann: EU-Aus­land mit allen Fol­gen) oder sie kön­nen in eine deut­sche Rechts­form umwan­deln. Dazu wird das Umwand­lungs­ge­setz geän­dert. Die Umwand­lung der Limi­t­ed in eine KG mit einer GmbH oder UG als Kom­ple­men­tär ist dann ohne grö­ße­ren Auf­wand und ohne steu­er­li­che Nach­tei­le mög­lich (Quel­le: Refe­ren­ten­ent­wurf des BMJV).

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GmbH/Steuer: Neue Berechnungsgrößen für Pensionsrückstellungen

Die von den Finanz­be­hör­den (BMF-Schrei­ben vom 16.12.2005 – IV B 2 – S 2176 – 106/05) zugrun­de geleg­ten sta­tis­ti­schen Wer­te zur Berech­nung der ange­mes­se­nen Höhe der Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen wer­den ab sofort ange­passt. In den sog. Heu­beck­schen Ver­si­che­rungs­ta­feln mit Datum vom 20.7.2018 wur­den die neu­es­ten sta­tis­ti­schen Erhe­bun­gen der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung und des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes ein­ge­ar­bei­tet (RT 2018 G). In  der  Steu­er­bi­lanz wird je nach  Zusam­men­set­zung des Bestan­des eine Zufüh­rung zur Pen­si­ons­rück­stel­lung zwi­schen  0,8 % und  1,5 %  erwar­tet. Nach  han­dels­recht­li­chen und inter­na­tio­na­len Rech­nungs­le­gungs­grund­sät­zen ist  der  Ein­mal­ef­fekt mit  1,5 % bis 2,5 % deut­lich höher (Quel­le: PM Heubeck).

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Geschäftsführer unterwegs: Ersatzanspruch für den Diesel-Firmenwagen

Bis­her gibt es zwar zahl­rei­che (unter­in­stanz­li­che) Urtei­le in Sachen Gewähr­leis­tungs- oder Rück­nah­me­ver­pflich­tun­gen der Her­stel­ler und/oder Händ­ler für Die­sel-Pkw, die nicht den gesetz­li­chen Vor­ga­ben ent­spre­chen bzw. den Her­stel­ler­an­ga­ben ent­spre­chen (hier: Sko­da mit Abschalt­vor­rich­tung nach Soft­ware-Update). Wir haben dazu berich­tet (vgl. dazu zuletzt Nr. 25/2018). Dazu gibt es aber immer noch kei­ne höchst­rich­ter­li­che Grund­satz­ent­schei­dung, die die Fra­ge der Rück­ab­wick­lung bzw. der (vol­len) Kauf­preis­er­stat­tung betrifft. Dazu hat sich der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) jetzt fest­ge­legt. Der BGH wird in der Sache abschlie­ßend im Janu­ar 2019 urtei­len. Der Ver­hand­lungs­ter­min wur­de jetzt auf den 9. Janu­ar 2018 ange­setzt. Das wird span­nend. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den (BGH, Pres­se­mit­tei­lung 166/2018 vom 9.10.2018).

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Vorsorge: Versicherungspflicht für (kleinere) Selbstständige ist „auf dem Weg”

Nach der Sach­ver­stän­di­gen­an­hö­rung zur Fra­ge der Ein­be­zie­hung aller Selbst­stän­di­gen in die Pflicht­mit­glied zur gesetz­li­chen Kran­ken- und Ren­ten­ver­si­che­rung ist abseh­bar, dass es eine Geset­zes­in­itia­ti­ve der Gro­Ko noch in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode geben wird. Damit dürf­te die Pflicht­ver­si­che­rung für alle klei­ne­ren Selbst­stän­di­gen ab 2020/21 kom­men. Wer pri­vat ver­si­chert blei­ben will und/oder eine Alters­si­che­rung auf eige­ne Rech­nung anstrebt, soll­te prü­fen, inwie­weit die geschäft­li­chen Akti­vi­tä­ten in Zukunft über eine Unternehmergesellschaft/kleine GmbH (UG) abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Zu prü­fen ist ins­be­son­de­re: Bilan­zie­rungs­pflicht, Offen­le­gung und die Ein­be­zie­hung in die Gewerbesteuerpflicht.

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GmbH/Privat-Vermögen: Wo (kleine) Fehler besonders wehtun

Als allein­ver­ant­wort­li­cher Geschäfts­füh­rer und Gesell­schaf­ter Ihrer eige­nen GmbH – das betrifft in Deutscha­land immer­hin rund 400.000 Ein­per­so­nen-GmbHs – kön­nen die Gren­zen zwi­schen pri­va­ten Ver­mö­gens­in­ter­es­sen und dem GmbH-Ver­mö­gen schon ein­mal ver­schwim­men. Vie­le Kol­le­gen arbei­ten mit Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen – um Finan­zie­rungs­eng­päs­se zu über­brü­cken und die Zin­sen steu­er­güns­tig zu ver­ein­nah­men. Oder: Den Traum­wa­gen auf GmbH-Rech­nung eine Num­mer grö­ßer fah­ren als wirt­schaft­lich ver­tret­bar. Oder die pri­vat bewohn­te Immo­bi­lie mit Ein­lie­ger-Büro auf Kos­ten der GmbH. Vie­les ist mög­lich – aber … 

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Geschäftsführer-Risiken: Können Sie auch beweisen, dass Sie keine Fehler machen?

Immer öfter wer­den Geschäfts­füh­rer mit­tel­stän­di­scher GmbHs für (ver­meint­li­che) Manage­ment-Feh­ler ver­ant­wort­lich gemacht und für den ent­stan­de­nen Scha­den zur Kas­se gebe­ten. Das ist z. B. der Fall in Fami­li­en-GmbHs mit zer­strit­te­nen Fami­li­en­zwei­gen, aber auch in GmbHs mit weni­gen, sogar ehe­mals gut befreun­de­ten Gesell­schaf­tern und selbst in GmbHs mit meh­re­ren mit­ar­bei­ten­den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern. Der BGH ver­langt in Scha­dens­er­satz­pro­zes­sen seit eini­gen Jah­ren oft eine sog. abge­stuf­te Beweis­last. Danach müs­sen Sie Ihre Unschuld bewei­sen kön­nen (z. B. BGH, Urteil vom 19.7.2001, IX ZR 36/99). Das ist im Ein­zel­fall fast nicht zu leis­ten, wenn Sie kei­ne ent­spre­chen­de Vor­sor­ge treffen.

Auch in der neue­ren Recht­spre­chung über­wiegt die Auf­fas­sung, dass der Geschäfts­füh­rer in der Pflicht ist. Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG)Brandenburg ver­langt z. B. vom Geschäfts­füh­rer, „dass der Geschäfts­füh­rer dar­zu­le­gen und erfor­der­li­cher­wei­se zu bewei­sen hat, dass er sei­nen Sorg­falts­pflich­ten nach­ge­kom­men ist und ihn kein Ver­schul­den trifft” (Urteil v. 7.2.2018, / U 132/16). Auf die dar­aus fol­gen­de Doku­men­ta­ti­ons­ver­pflich­tung des Geschäfts­füh­rers  haben wir bereits ver­wie­sen und ent­spre­chen­de Hin­wei­se gege­ben (vgl. Nr. 21, 22, 24 /2018). Das OLG sieht aber auch eine Beweis­pflicht der GmbH für den ent­stan­de­nen Scha­den. Bei­de Sei­ten müs­sen also vor Gericht lie­fern. Das Gericht ver­langt außer­dem, dass der Geschäfts­füh­rer „in der kon­kre­ten Ent­schei­dungs­si­tua­ti­on die ver­füg­ba­ren Infor­ma­ti­ons­quel­len tat­säch­li­cher und recht­li­cher Art aus­schöpft”. Was tun?

Am bes­ten ver­mei­den Sie Feh­ler und damit mög­li­che Angriffs­flä­chen. Hier eine Über­sicht der Feh­ler­quel­len, die GmbH-Geschäfts­füh­rer in der Pra­xis Pro­ble­me machen und die Scha­dens­an­sprü­che der GmbH, der GmbH-Gesell­schaf­ter oder Drit­ter aus­lö­sen. Das sind: ..

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Digitales: Disruption – ist jetzt auch der Chef überflüssig?

Dis­rup­ti­on – wört­lich: Unterbrechung/Störung/Spaltung –  ist einer der Kern­be­grif­fe, mit denen die Wir­kungs­wei­se und die Fol­gen der Digi­ta­li­sie­rung mar­tia­lisch aber durch­aus tref­fend beschrie­ben wer­den. Chris­toph Kee­se – Sprin­ger-Mana­ger und Buch­au­tor – beschreibt die­sen Pro­zess in sei­nem Digi­tal-Best­sel­ler Sili­con Val­ley so: „Dis­rup­ti­on ist das Mot­to für die rich­ti­ge Metho­de, Märk­te zu atta­ckie­ren und Markt­füh­rer zu ver­drän­gen”. Ama­zon statt Kar­stadt. Uber statt Sixt. Airb&b und Booking.com statt Necker­mann & TUI. Mit weit rei­chen­den Aus­wir­kun­gen für die dort beschäf­tig­ten Mit­ar­bei­ter – auch für die betrof­fe­nen, ver­ant­wort­li­chen Letztentscheider.

Fakt ist, dass …