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GmbH/Energie-Risiken: Wann lohnt die Stromausfallversicherung?

Als Geschäfts­füh­rer der GmbH sind Sie auch dafür zustän­dig, dass der Geschäfts­be­trieb der GmbH den Risi­ken gemäß gesi­chert bzw. ggf. ver­si­che­rungs­tech­nisch gegen Risi­ken abge­si­chert ist. Über­las­te­te Strom­tras­sen, zuneh­men­de wet­ter­be­ding­te Aus­fäl­le (Sturm­tie­fe) oder Schalt­feh­ler in der Com­pu­ter­steue­rung: Deutsch­land­weit neh­men Strom­aus­fäl­le zu. So wur­den z. B. allei­ne auf dem Inter­net-Por­tal Strom­aus­fall seit Novem­ber 2016 14.477 Stö­run­gen gemel­det. Ten­denz: zunehmend.

Wer betrof­fen ist, hat … 

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Verträge mit Angehörigen: Hier macht das Finanzamt Probleme

Beschäf­ti­gen Sie in der GmbH nahe Ange­hö­ri­ge (Ehe­gat­te, Kin­der), soll­ten Sie die ver­trag­li­che Gestal­tung und die Durch­füh­rung genau neh­men. Nicht geht: Sie ver­ein­ba­ren einen Mini-Job und ver­rech­nen dafür zum Teil die Nut­zung des Fir­men­wa­gens und glei­chen Über­stun­den mit Frei­zeit ab. Das ist – laut Finanz­ge­richt Müns­ter – „zu viel” Impro­vi­sa­ti­on (FG Müns­ter, Urteil v. 20.11.2018, 2 K 156/18 E).

Gehen Sie davon aus, dass gera­de in klei­ne­ren GmbHs Arbeits­ver­hält­nis­se mit nahen Ange­hö­ri­gen zu den Schwer­punk­ten der Steu­er­prü­fung gehö­ren. Dabei geht es nicht nur um die ver­trag­li­che Gestal­tung, son­dern auch um die Durch­füh­rung. Wird regel­mä­ßig Gehalt über­wie­sen? Wer­den die Mel­de­pflich­ten zur Mini­job-Zen­tra­le regel­mä­ßig ein­ge­hal­ten? Gibt es eine regel­mä­ßi­ge Auf­zeich­nung der Arbeits­zei­ten? Wird Urlaub kon­kret geführt. Feh­ler sind regel­mä­ßig Anlass für die Steu­er­prü­fung, ein sol­ches Arbeits­ver­hält­nis nicht anzuerkennen.

 

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DSGVO: Schützt nicht gegen Einsichts-Anspruch des Betriebsrates

Der Betriebs­rat hat wei­ter­hin das Recht auf Ein­sicht­nah­me in nicht anony­mi­sier­te Lis­ten der Brut­to­löh­ne und ‑gehäl­ter, um sei­ne Auf­ga­ben erfül­len zu kön­nen. Die Daten­ein­sicht ver­letzt nicht das Recht der Arbeit­neh­mer auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung und ist mit den Vor­ga­ben der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) ver­ein­bar. (LAG Nie­der­sa­chen, Urteil v. 22.10.2018, 12 TaBV 23/18).

Der Betriebs­rat begehr­te die Ein­sicht­nah­me in nicht anony­mi­sier­te Lis­ten der Brut­to­löh­ne und ‑gehäl­ter. Der Arbeit­ge­ber (hier: Gesund­heits­zen­trum) ablehn­te dies ab. Der Betriebs­rat muss laut Gericht kein Über­wa­chungs­be­dürf­nis dar­le­gen, um eine Ein­sicht in Gehalts­lis­ten zu erhal­ten. Daten­schutz­recht­li­che Vor­schrif­ten ste­hen dem Ein­sichts­recht des Betriebs­rats in die Brut­to­ent­gelt­lis­ten nicht ent­ge­gen. Der Betriebs­rat wird bei Ein­sicht in Aus­übung sei­ner Rech­te und Pflich­ten als Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten tätig.

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GmbH/Steuer: Gewinn aus KSt-Guthaben ist steuerpflichtig

Erwirbt ein Steu­er­pflich­ti­ger einen Anspruch auf Aus­zah­lung eines Kör­per­schaft­steu­er­gut­ha­bens zu einem unter dem Nomi­nal­wert der For­de­rung lie­gen­den Preis, erzielt er im Aus­zah­lungs­zeit­punkt einen Gewinn aus einer – steu­er­pflich­ti­gen – Rück­zah­lung einer Kapi­tal­for­de­rung (FG Düs­sel­dorf, Urteil v. 20.11.2018, 13 K 2486/17 E, Revi­si­on zugelassen).

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Winter: Haftung bei unterlassener Streukontrolle

Unter­lässt ein mit Räum- und Streu­pflich­ten befass­tes Unter­neh­men bei Tem­pe­ra­tu­ren nur knapp über 0 Grad Cel­si­us die Streu-Kon­trol­le trotz nach­weis­lich vor­han­de­ner Glät­te, so begrün­det dies die vol­le Haf­tung des Ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­ti­gen. Im Ver­fah­ren ging es um einen Fahr­rad­sturz auf dem Park­platz eines Super­mark­tes. Ach­tung: Das Gericht sprach dem Unfall­op­fer auch Scha­dens­an­sprü­che aus mög­li­chen Fol­ge­schä­den der Ver­let­zung zu. Im Zwei­fel müs­sen Sie vor Ort den Zustand der Gehwege/Parkplätze kon­trol­lie­ren und danach über eine Streu­ung ent­schei­den (AG Mün­chen, Urteil v. 8.8.2018, 154 C 20100/17).

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NEU: Grundsteuer belastet Gewerbe- und Industrie-Immobilien

Das von Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz und der SPD getra­ge­ne neue Modell zur Berech­nung der Grund­steu­er wird Gewer­be- und Indus­trie­flä­chen erheb­lich mehr belas­ten. Nach aktu­el­len Berech­nun­gen tra­gen die­se Flä­chen momen­tan mit 5,3 Mrd. EUR zum der­zei­ti­gen Grund­steu­er-Gesamt­auf­kom­men von 13,8 Mrd. EUR bei. Nach dem von der SPD favo­ri­sier­ten Modell wer­den Gewer­be- und Indus­trie­flä­chen danach in Zukunft mit ins­ge­samt 6,0 Mrd. EUR belas­tet. Das ent­spricht einer Stei­ge­rung um 14%.

Nach dem von der CDU favo­ri­sier­ten sog. Flä­chen­mo­dell wer­den Wohn­grund­stü­cke gering­fü­gig mehr belas­tet –  was im Umkehr­schluss bedeu­tet, dass Gewer­be- und Indus­trie­flä­chen in der Flä­che gering­fü­gig ent­las­tet wür­den. In bei­den Modell­rech­nun­gen ist unter­stellt, dass die Grund­steu­er-Hebe­sät­ze der Kom­mu­nen kon­stant blei­ben. Dage­gen spricht: Kom­mu­nen, die nach der neu­en Rege­lung mit Min­der­ein­nah­men rech­nen müs­sen, wer­den ihre Hebe­sät­ze wohl ent­spre­chend anpassen.

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Bürokratie-Kosten: Lohn-Transparenz geht in die nächste Runde

Seit einem Jahr gilt das Ent­gelt­trans­pa­renz-Gesetz. Danach haben die Mit­ar­bei­ter in Unter­neh­men ab 200 Beschäf­tig­ten das Recht, Aus­kunft dar­über zu ver­lan­gen, wie viel die Kol­le­gen­In­nen in ver­gleich­ba­rer Beschäf­ti­gung ver­die­nen. Jetzt – ein Jahr spä­ter – lie­gen ers­te Erkennt­nis­se dar­über vor, wel­che Wir­kun­gen und Aus­wir­kun­gen das Gesetz in der Pra­xis hat. Das Ergeb­nis ist – zumin­dest aus Sicht Macher – aus­ge­spro­chen ernüch­ternd. In über 90 % aller Unter­neh­men spielt der gesetz­li­che Anspruch auf Lohn-Aus­kunft kei­ne Rol­le. Für die betrof­fe­nen Per­so­nal-Abtei­lun­gen bedeu­tet das umge­kehrt: Ent­war­nung. Die befürch­te­te Büro­kra­tie-Belas­tung ist damit ausgeblieben.

Aller­dings muss befürch­tet wer­den, dass … 

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GmbH kompakt: Wichtige Rechtsprechung zur GmbH/Geschäftsführung 2018

Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich für die Com­pli­ance im Unter­neh­men. Sie müs­sen „Recht und Gesetz“ kor­rekt umset­zen. Dazu müs­sen Sie die Recht­spre­chung ken­nen. Gera­de im GmbH-Recht ist hier Vie­les in Bewe­gung. Wir haben die wich­tigs­ten Neue­run­gen aus 2018 in der fol­gen­den Über­sicht zusammengestellt: … 

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Finanzen/Umsatzprobleme: Was tun, wenn einer der Hauptkunden schwächelt?

Ein typi­scher Fall aus der Pra­xis: Einer Ihrer Haupt­kun­den (main cus­to­mer) schwä­chelt und muss Insol­venz anmel­den. In der Fol­ge prüft der Insol­venz­ver­wal­ter, inwie­weit bestehen­de Ver­trä­ge gekün­digt wer­den kön­nen bzw. inwie­weit über neue Zah­lungs­zie­le ver­han­delt wer­den kann. Für  die betrof­fe­ne GmbH bedeu­tet das: Wenn Sie kei­ne neu­en Kun­den fin­den, kann die GmbH die lau­fen­den Kos­ten für Mie­te und Löh­ne nur zah­len, indem Reser­ven – sprich: Gewin­ne – aus den Vor­jah­ren ver­braucht wer­den. Was tun? … 

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Digitales: Neue Märkte erschließen mit Landscaping

In Sachen Digi­ta­li­sie­rung dreht sich (fast) Alles um Start­Ups. Kon­zer­ne betei­li­gen sich. Inves­to­ren suchen nach Gewinn ver­spre­chen­den Betei­li­gun­gen, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men inten­si­vie­ren ihre Digi­ta­li­sie­rungs-Stra­te­gien. Auch in den Unter­hal­tungs­pro­gram­men vie­ler TV-Sen­dern buh­len Fir­men­grün­der um finan­zi­el­le Start­hil­fen und Betei­li­gun­gen – zum Teil mit mehr oder weni­ger abstru­sen Ideen und nai­ven Vor­stel­lun­gen über Inno­va­ti­ons­pro­zes­se, Markt­me­cha­nis­men und Mar­ke­ting. Das ist Unter­hal­tungs­fern­se­hen. Unter­des­sen hat sich die Start- Up-Sze­ne pro­fes­sio­na­li­siert. Es gibt gut geschul­te Grün­dungs­be­ra­ter (Inku­ba­to­ren, Acce­le­ra­to­ren), KfW-För­der­pro­gram­me, Infor­ma­ti­ons­por­ta­le der Minis­te­ri­en, Uni­ver­si­tä­ten, der Wirt­schafts- und Branchenverbände.

Es gilt: