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Geschäftsführer-Firmenwagen: Anspruch auf Neuwagen-Umtausch

Immer öfter gibt es bei Neu­wa­gen feh­ler­haf­te Dis­play­an­zei­gen (hier: über­hitz­te Kup­pe­lung), die auch nach mehr­ma­li­gen Nach­rüs­tun­gen und Soft­ware-Updates nicht besei­tigt wer­den kön­nen. Das ver­ur­sacht Zusatz­kos­ten und ärger­li­chen  Zeit­auf­wand. Dazu hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) jetzt ein wich­ti­ges Grund­satz­ur­teil gespro­chen, das den Geschä­dig­ten Anspruch auf Ersatz­lie­fe­rung eines man­gel­frei­en Fahr­zeugs sichert. Dazu der BGH: „Dabei han­delt es sich um einen Sach­man­gel, der eine gewöhn­li­che Ver­wen­dung des erwor­be­nen Fahr­zeugs nicht zulässt bzw. es han­delt sich um eine Beschaf­fen­heit, die der Käu­fer der Sache nicht erwar­ten muss” (BGH, Urteil v. 24.10.2018, VIII ZR 66/17).

Uns sind Fäl­le bekannt, wonach ein sol­cher „Sach­man­gel” bereits weni­ge Kilo­me­ter nach der Abho­lung im Werk (hier: VW) auf­ge­tre­ten ist. Wer den Anwei­sun­gen des Bord-Com­pu­ters nicht folgt (hier: Werk­statt auf­su­chen!) ris­kiert nicht nur, dass der Garan­tie­an­spruch ver­lo­ren geht, son­dern auch einen tat­säch­li­chen Scha­den. Emp­feh­lung: Sofort Kon­takt mit dem Her­stel­ler auf­neh­men (Han­dy-Pro­to­koll).

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Steuerprüfung: Was das Finanzamt weiß

Haben die Finanz­be­hör­den bereits Kennt­nis über einem steu­er­li­chen Sach­ver­halt, kön­nen sie über die­se nicht mehr in Unkennt­nis gelas­sen wer­den (§ 370 Abs. 1 Zif­fer 2. AO). Das gilt z. B. dann, wenn das Finanz­amt von einer Tren­nung der Ehe­gat­ten Bescheid weiß, aber den­noch die Steu­er­klas­sen für Ehe­leu­te anwen­det. Es ist dann nicht zuläs­sig, dem Steu­er­zah­ler Steu­er­hin­ter­zie­hung vor­zu­wer­fen (OLG Olden­burg, Urteil vom 10.7.2018, 1 Ss 51/18).

 

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Zoll/FKS: Geschäftsführungen machen gute Arbeit

In regel­mä­ßi­gen Abstän­den infor­mie­ren die Zoll­be­hör­den die Öffent­lich­keit über ihre Arbeit. Dazu gehört die Über­prü­fung der Arbeits­be­rech­ti­gun­gen, des Min­dest­lohns und der vor­schrifts­ge­mä­ßen Doku­men­ta­ti­on der Arbeits­zei­ten. Die in ers­ter Linie betrof­fe­nen Bran­chen – Trans­port und Logis­tik, Sicher­heits­un­ter­neh­men, Bau, Gas­tro­no­mie, Hotel, Dienst­leis­ter (Fri­sö­re usw.) und des ver­ar­bei­ten­den Gewer­bes (Fleisch) – haben sich unter­des­sen an die zum Teil mar­tia­li­schen Auf­trit­te der Behör­den gewöhnt. Für die Behör­den gehö­ren sol­che Kon­trol­len unter­des­sen zur Rou­ti­ne, so dass pro­fes­sio­nel­les Vor­ge­hen der meis­ten Kon­trol­leu­re die Gesamt­si­tua­ti­on etwas entspannt.

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Volkelt-Brief 44/2018

Zoll/Finanzkontrolle Schwarz­ar­beit: Geschäfts­füh­run­gen haben gute Arbeit gelie­fert + Ver­trags-Ange­le­gen­hei­ten: So bleibt die GmbH hand­lungs­fä­hig  + Digi­ta­les: Neue Ange­bo­te für Ihre Geschäfts­rei­sen + Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Finanz­äm­ter bewer­ten Zeit­wert­kon­to als vGA  + Stra­te­gi­sches: In die EU-Steu­er­po­li­tik kommt Bewe­gung + GmbH/Recht: Anmel­dung der UG/GmbH durch den Geschäfts­füh­rer + Fir­men­recht: „Part­ners” ist kei­ne zuläs­si­ge Fir­mie­rung für eine UG/GmbH + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Steu­er­ermä­ßi­gung für Hand­wer­kerleis­tun­gen + NEU: Kei­ne Lohn­steu­er für Wert­gut­ha­ben­ein­zah­lung des Fremd-Geschäftsführers

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Vertrags-Angelegenheiten: So bleibt die GmbH handlungsfähig

Erfah­rungs­ge­mäß kommt es zwi­schen den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern von GmbHs  alle 2 Jah­re neben den übli­chen inhalt­li­chen Dif­fe­ren­zen über Sach­fra­gen zu ernst­haf­ten Kon­flik­ten über die Geschäfts­po­li­tik. Z. B., ob und wel­che neu­en Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt wer­den sol­len, wann und wo inves­tiert wer­den soll oder wel­che Mar­ke­ting- und Ver­triebs­schwer­punkt für die Zukunft gesetzt wer­den sol­len. Eini­gen sich die Betei­lig­ten nicht auf eine Ziel­rich­tung, kommt es zu Pro­ble­men. Und zwar ganz beson­ders dann, wenn immer der glei­che Gesell­schaf­ter Kom­pro­mis­se macht und der ande­re sich durch­setzt. Pas­siert das in der Zwei­per­so­nen-GmbH, ist abseh­bar, dass für den Kom­pro­miss berei­ten Gesell­schaf­ter irgend­wann „die Fah­nen­stan­ge erreicht“ ist und er einer kon­struk­ti­ven Beschluss­fas­sung nicht mehr zustimmt. Ist im Gesell­schafts­ver­trag einer sol­chen GmbH kei­ne Klau­sel zur Been­di­gung der Gesell­schaft ver­ein­bart, kann das ziem­lich auf­rei­bend werden.

Aus der Pra­xis sind Fäl­le bekannt, … 

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Digitales: Neue Angebote für Ihre Geschäftsreisen

Wie viel Zeit brau­chen Sie bzw. Ihre Assis­tenz, um eine mehr­tä­gi­ge Geschäfts­rei­se vor­zu­be­rei­ten? Sind Sie sicher, dass Sie die Kos­ten opti­miert haben? Kol­le­gen, die regel­mä­ßig unter­wegs sind (z. B. in Chi­na oder den neu­en Zulie­fer-Staa­ten oder den Start­Up-Zen­tren (Isra­el, Viet­nam, Indi­en usw.),  ver­las­sen sich meist auf eine ört­li­che Rei­se­agen­tur. Mit dem Risi­ko, dass man sich im Lau­fe der Zeit an ein bestimm­tes Preis­le­vel gewöhnt hat und Ver­trau­en einen sys­te­ma­ti­schen Preis­ver­gleich ersetzt – schluss­end­lich also mehr bezahlt wird als notwenig.

Dabei ist das The­ma wie … 

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Gesellschafter-Geschäftsführer: Finanzämter bewerten Zeitwertkonto als vGA

Ein Steu­er spa­ren­des Ver­gü­tungs­mo­dell ist die Zufüh­rung von Zeit­gut­schrif­ten auf ein sog. Zeit­wert­kon­to. Danach kann ver­trag­lich bestimmt wer­den, dass Arbeits­zei­ten vor­ge­tra­gen wer­den und die dafür fäl­li­ge Ver­gü­tung erst spä­ter aus­ge­zahlt und ent­spre­chend spä­ter ver­steu­ert wird. Die Finanz­be­hör­den akzep­tie­ren sol­che Ver­ein­ba­run­gen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen gene­rell für Arbeitnehmer.

Etwas kom­pli­zier­ter sieht das für Geschäfts­füh­rer aus. Danach gilt: … 

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Strategisches: In die EU-Steuerpolitik kommt Bewegung

Für die EU-Steu­er­ge­setz­ge­bung gilt das natio­na­le Veto­recht – der Haupt­grund dafür, dass es seit Jahr­zehn­ten kei­ne Steu­er­be­schlüs­se gibt, die euro­pa­wei­te Gel­tung und Wir­kung haben – Stich­wor­te: Besteue­rung der inter­na­tio­na­len Kon­zer­ne (Goog­le, Face­book, Star­bucks) und Gesetz­ent­wurf für eine ein­heit­li­che Bemes­sungs­grund­la­ge zur Erhe­bung der Kör­per­schaft­steu­er. Hier gibt es ers­te Anzei­chen für eine Locke­rung. Die EU-Kom­mis­si­on wird noch im ers­ten Quar­tal 2019 einen Vor­schlag zur Ände­rung der Abstim­mungs­mo­da­li­tä­ten vor­le­gen. Danach sol­len Steu­er­ge­set­ze in Zukunft per Mehr­heits-Ent­scheid ver­ab­schie­det werden.

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GmbH/Recht: Anmeldung der UG/GmbH durch den Geschäftsführer

Mit der Anmel­dung muss der Geschäfts­füh­rer ver­si­chern, dass kei­ne Umstän­de dafür vor­lie­gen, die sei­ner Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer ent­ge­gen­ste­hen. Das Regis­ter­ge­richt in Pader­born ver­lang­te jetzt zusätz­lich zu den in § 6 GmbH-Gesetz auf­ge­führ­ten Bestell­hin­der­nis­sen, dass der Geschäfts­füh­rer auch aus­drück­lich ver­si­chern muss, dass er nichts mit der Mani­pu­la­ti­on von Sport­wet­ten (§ 265 c,d StGB) zu tun hat­te. Zu Unrecht. Die­se Ver­si­che­rung muss der Geschäfts­füh­rer zur Ein­tra­gung nicht abge­ben (OLG Cel­le, Beschluss v. 27.9.2018, 29 W 93/18).

Sport­wet­ten­be­trug ist erst mit der 51. Ände­rung des Straf­ge­setz­bu­ches zum 1.1.2018 ein Straf­de­likt und als neue §§ 265 c und d. ein­ge­führt. Das bleibt für § 6 GmbH-Gesetz ohne Auswirkung.

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Firmenrecht: „Partners” ist keine zulässige Firmierung für eine UG/GmbH

Zwar gibt es für die Wahl der „Fir­ma” (hier: des Namens des Unter­neh­mens) der UG/GmbH unter­des­sen nur noch weni­ge Vor­schrif­ten bzw. Aus­schlüs­se – bis hin zum Fan­ta­sie­na­men ist vie­les mög­lich. Aber: Das  Kam­mer­ge­richt (KG) Ber­lin unter­sag­te jetzt die Ein­tra­gung einer GmbH, weil die im Namen der Fir­ma den Begriff „Part­ners” ver­wen­det hat, obwohl es sich offen­sicht­lich nicht um einen Zusam­men­schluss von meh­re­ren Per­so­nen han­del­te. Das ist aber z. B. dann zuläs­sig, wenn es sich um eine Frei­be­ruf­ler-GmbH (Steu­er­be­ra­tung, Wirt­schafts­prü­fung, Archi­tek­ten) han­delt – sich also meh­re­re Per­so­nen zu einer gemein­sa­men Berufs­aus­übung zusam­men­schlie­ßen (Quel­le: KG Ber­lin, Urteil v. 17.9.2018, 22 W 57/18).