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Geschäftsführer-Gehalt 2018: Dienstleister-GmbHs verdienen moderat bis gut

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Heu­te: letz­ter Teil. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für die Dienst­leis­ter-GmbHs etwas genau­er ange­schaut. Hier die Über­sicht über die ein­zel­nen Branchen: … 

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Digitales: Smart Family – von Ausstattern zu Rund-um-Dienstleistern

Unter Smart Fami­ly wer­den alle Tech­no­lo­gien, digi­ta­len Pro­duk­te (Gad­gets) und Dienst­leis­tun­gen zusam­men­ge­fasst, die im Zusam­men­hang mit der Fami­lie und dem Fami­li­en­le­ben eine Rol­le spie­len – von der digi­ta­len Spiel-Kon­so­le über den Time-Mana­ger zur Opti­mie­rung des fam­liä­ren Zusam­men­le­bens bis hin zu Hob­by-Aus­stat­tun­gen – Skate-Boards, die sich Rou­ten mer­ken, Apps, die Herz-Kreis­lauf-Wer­te auf­zeich­nen und gefähr­li­che Situa­tio­nen selbst erken­nen – und sport­li­cher Klei­dung, die sich selbst rei­nigt und die Haut­wer­te misst und ggf. mit fri­scher Luft ver­sorgt. Dazu gehö­ren Infor­ma­ti­ons-Sys­te­me, mit denen die Eltern stets den Auf­ent­halts­ort ihrer Kin­der ken­nen und die benach­rich­ti­gen, sobald Kin­der die vor­ge­ge­be­nen Pfa­de ver­las­sen. Dazu gehört das The­ma Klei­dung – von der häus­li­chen Mode-Kauf­haus-App, über Mode­be­ra­tung bis hin zur foto­gra­fi­schen Selbst­ver­mes­sung für die indi­vi­dua­li­sier­te Schuh- oder Klei­der­pro­duk­ti­on – Los­grö­ße 1.

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GmbH-Vertrag: Wichtige Beschlüsse zum Jahreswechsel 2019

In vie­len GmbHs nut­zen die Gesell­schaf­ter die jähr­li­chen Beschluss­fas­sun­gen zum Jah­res­en­de (Ertei­lung einer Pen­si­ons­zu­sa­ge, Ände­rung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­ges) auch dazu, um über­fäl­li­ge Anpas­sun­gen und Ände­run­gen des GmbH-Gesell­schafts­ver­tra­ges (auch genannt: Ände­rung der Sat­zung) zu beschlie­ßen. Zum Beispiel … 

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Marketing: Facebook-Like kann unerlaubte Werbung sein

Bei dem Ein­trag auf der Face­book-Sei­te eines Auto­hau­ses, mit dem das Auto­haus einen Test­be­richt für ein dort ver­kauf­tes Fahr­zeug „teilt”, han­delt es sich um Wer­bung (OLG Cel­le, Urteil v. 8.5.2018, 13 U 12/18).

Der Beklag­te (hier: ein Auto­haus) hat­te auf sei­ner Face­book-Sei­te einen Ein­trag ver­öf­fent­licht, mit dem er einen Test­be­richt für ein bei ihm ver­kauf­tes Fahr­zeug teil­te. Der Klä­ger ist ein Ver­ein, der sich umwelt­po­li­tisch enga­giert. Er hat­te den Beklag­ten wegen des Ein­trags auf des­sen Face­book-Sei­te auf Unter­las­sung und Zah­lung von Abmahn­kos­ten in Anspruch genom­men. Aus dem Urteil: „Der Beklag­te hat gegen § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV i.V.m. Abschn. I der Anla­ge 4 zu § 5 Pkw-EnVKV ver­sto­ßen. Danach haben Her­stel­ler und Händ­ler, die Wer­be­schrif­ten ver­wen­den, sicher­zu­stel­len, dass dort Anga­ben über die offi­zi­el­len spe­zi­fi­schen CO²-Emis­sio­nen der betref­fen­den Model­le neu­er Per­so­nen­kraft­wa­gen nach Maß­ga­be von Abschn. I der Anla­ge 4 gemacht wer­den, wobei die Anga­ben auch bei flüch­ti­gem Lesen leicht ver­ständ­lich, gut les­bar und eben­so her­vor­ge­ho­ben sein müs­sen wie der Haupt­teil der Wer­be­bot­schaft”. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Es ist also Vor­sicht ange­bracht, wenn ein Face­book-afi­ner Jugend­li­cher Ihnen (kos­ten­lo­se oder kos­ten­pflich­ti­ge) Wer­bung per Face­book anbietet.

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Recht: Gesellschafter-Geschäftsführer darf über seine Freistellung mitbestimmen

Der Gesell­schaf­ter einer GmbH ist bei sei­ner Wahl und Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer nicht vom Stimm­recht aus­ge­schlos­sen. Das gilt so auch für den Gesell­schaf­ter­be­schluss über eine spä­te­re Frei­stel­lung des Geschäfts­füh­rers – auch unter Anrech­nung sei­ner Urlaubs­an­sprü­che (OLG Hamm, Urteil v. 19.7.2018, 27 U 14/47).

Der betrof­fe­ne Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer war zwei Mal hin­ter­ein­an­der nicht zu der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung erschie­nen, in der über sei­ne Frei­stel­lung beschlos­sen wer­den soll­te – und dass, obwohl in der Tages­ord­nung der TOP „Frei­stel­lung des Geschäfts­füh­rers X.” kor­rekt ange­kün­digt war. Dazu das Gericht: Der abbe­ru­fe­ne Geschäfts­füh­rer hät­te sein Stimm­recht aus­üben kön­nen. Laut Gesell­schafts­ver­trag war es zuläs­sig, nur ein­stim­mig Beschlüs­se zu fas­sen – aller­dings war die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung danach beschluss­fä­hig, wenn ledig­lich 75 % des Stamm­ka­pi­tals anwe­send und ver­tre­ten sind. Fazit: Hät­te der Geschäfts­füh­rer an der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung teil­ge­nom­men und sein Stimm­recht aus­ge­übt, hät­te er die Beschluss­fas­sung über sei­ne Frei­stel­lung ver­hin­dern können.

 

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GmbH/Bewertung: der aktuelle Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren

GmbH-Antei­le, die nicht notiert sind und für die es kei­ne ver­gleich­ba­ren Markt­wer­te gibt, wer­den in der Regel für steu­er­li­che Zecke und je nach Ver­ein­ba­rung im Gesell­schafts­ver­trag zur Berech­nung eines Ver­kaufs­prei­ses nach dem ver­ein­fach­ten Ertrags­wert­ver­fah­ren bewer­tet (§ 203 BewG). Der dabei ver­wen­de­te Basis­zins­satz wird jähr­lich durch die Deut­sche Bun­des­bank fest­ge­setzt. Er beträgt seit 1.1.2016 und damit auch für das kom­men­de Geschäfts­jahr 2019 1,10 % (BMF-Schrei­ben vom 4.1.2016, IV C 7 S 3102/07/10001).

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Fehlstart 2019: Teilzeit-Rückkehr-Anspruch/KV-Arbeitgeberbeitrag

Mal unter­stellt: Ihre GmbH beschäf­tigt 135 Mit­ar­bei­ter. Sie haben zwei Schwan­ger­schafts­ver­tre­tun­gen befris­tet ein­ge­stellt. Drei Mit­ar­bei­ter sind in Eltern­zeit. Aktu­ell sind vier Mit­ar­bei­ter krank­ge­schrie­ben (Grip­pe). Fünf Mitarbeiter/Innen lieb­äu­geln schon län­ger damit, einen Antrag auf befris­te­te Teil­zeit gemäß der neu­en Brü­cken­teil­zeit zu stel­len. Im Klar­text: Damit sind immer­hin 10 % der Beleg­schaft nicht ein­satz­be­reit. Dabei pro­fi­tie­ren Sie sogar schon von der Aus­nah­me­re­gel für klei­ne­re Betrie­be mit 46 bis 200 Mit­ar­bei­tern. Danach hat nur jeder 15. Ihrer Mit­ar­bei­ter Anspruch auf Teil­zeit mit Rückkehr-Garantie.

Für unse­re 135-Mit­ar­bei­ter Mus­ter-GmbH bedeu­tet das, dass … 

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Volkelt-Brief 49/2018

Mehr­kos­ten: Teil­zeit­an­spruch mit Rück­kehr-Garan­tie/KV-Arbeit­ge­ber­bei­trag + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Indus­trie-GmbHs ver­die­nen (sehr) gut + Digi­ta­les: Ener­gy – neue Ver­fah­ren, weni­ger Ver­brauch +  Digi­ta­les: Fin­Tech – alle Bran­chen mischen in Zukunft mit + Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan-Daten Dezem­ber 2018 + GmbH/Recht: Löschung des Geschäfts­füh­rers von „Amts wegen” + GmbH/Finanzen: Lkw-Maut steigt (… und sinkt) + GmbH/Steuern: Über­brü­ckungs­hil­fen sind nach­träg­li­che Anschaf­fungs­kos­ten + Recht: Geschäfts­füh­rer-Unter­schrift ohne Hin­weis auf Ver­tre­tung für die GmbH + GmbH-Fir­men­wa­gen: Auto zurück gegen Kauf­preis plus Zinsen

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

Der Vol­kelt-Brief 49/2018 > Down­load als PDF - lesen im „Print”

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Geschäftsführer-Gehalt 2018: Industrie-GmbHs verdienen (sehr) gut

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de auch die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für die Indus­trie-GmbHs etwas genau­er angeschaut.

Auf­fäl­lig: Der Anteil, der als Erfolgs­ver­gü­tung (Tan­tie­me) gezahlt wird, ist in die­sem Wirt­schafts­sek­tor wie­der gestie­gen. In 2017 lag der durch­schnitt­lich als Tan­tie­me gezahl­te Anteil an der Gesamt­ver­gü­tung noch bei rund 23 %. Unter­des­sen liegt kein Wirt­schafts­zweig der Indus­trie mehr unter die­sem Wert. Mitt­ler­wei­le liegt der durch­schnitt­li­che Tan­tie­me-Anteil bei knapp über 28 % – das ist ein Anstieg um 5 Pro­zent­punk­te inner­halb eines Jahres.

Damit wird fast jeder drit­te Euro in Abhän­gig­keit vom Betriebs­er­geb­nis ver­dient. Das deckt sich auch mit den Zah­len aus ande­ren Sek­to­ren – auch dort ist ein ste­tig stei­gen­der Tan­tie­me-Anteil aus­zu­ma­chen. Ins­ge­samt ergibt sich gegen­über dem Vor­jahr ein sehr dif­fe­ren­zier­tes und unein­heit­li­ches Bild. Die all­ge­mei­nen Durch­schnitts­wer­te (sons­ti­ge Indus­trie) wer­den in 2018 mit 155.000 EUR aus­ge­wie­sen gegen­über 141.000 EUR im Vor­jahr. Im Sek­tor Elektro/Elektronik wur­de 2018 mit 178.000 EUR weni­ger ver­dient als im Vor­jahr (190.000 EUR). Das ist aber auch ein Sek­tor, in dem mit 31 % ein hoher Tan­tie­me-Anteil gezahlt wird. Auch hier könn­te der Grund für die Abwei­chun­gen in der erwei­ter­ten Daten­ba­sis lie­gen. Erfah­rungs­ge­mäß wer­den dann auch immer mehr klei­ne­re Indus­trie-Unter­neh­men erfasst, so dass die Durch­schnitts­zah­len ins­ge­samt nach unten gedrückt wer­den. Vgl. dazu eini­ge aus­ge­wähl­te Ver­gleichs­wer­te hier: … 

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Digitales: Energy – neue Verfahren, weniger Verbrauch

Ener­gy – der Ver­such, in der Saha­ra eine groß­flä­chi­ge Foto­vol­ta­ik-Anla­ge auf­zu­stel­len, ist zwar (vor­erst) geschei­tert. Aber mit dem Atom-Aus­stieg hat sich in Deutsch­land die Ener­gie-Land­schaft enorm ver­än­dert. Off­shore-Wind­parks, unzäh­li­ge pri­va­te Son­nen­kol­lek­to­ren – der Anteil der sau­be­ren Ener­gie an der Strom­erzeu­gung hat sich allei­ne seit 2012 von 23,9% um 12,3 % auf 36,2 % erhöht und die Poli­tik hat ehr­gei­zi­ge Plä­ne. Noch ist nicht abseh­bar, wie hoch der Strom­be­darf mit dem Umstieg auf die E‑Mobilität sein wird.

In den USA …