Für Betriebsfeiern, die Sie in 2014 veranstalten, sollten Sie bei den Planungen die 110-€-Freigrenze pro Mitarbeiter genau nehmen. Hintergrund: …
Schlagwort: Urteile vom 16.5.2013
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Volkelt-Brief 06/2014
Themen heute: Schufa - wie steht es um Ihre Bonität – wie können Sie die beeinflussen? + Betriebsfeiern 2014: Unklare Rechtslage – so sind Sie auf der sicheren Seite + Preisgestaltung: So optimieren Sie Ihre Kalkulation + Steuer: Soli kommt (ernsthaft) auf den Prüfstand + Recht: Ausscheidender Gesellschafter kann Beschlüsse nicht anfechten + Zu schnell mit dem Firmenwagen: Behörde darf Fahrtenbuchauflage machen + Bürokratie: UG muss auf jeden Fall IHK-Mindestbeitrag zahlen + BISS …