Wenn Sie Ihre eigene Firma an die Wand fahren, beschränkt sich Ihre persönliche Haftung aus Ihrer Geschäftsführungs-Tätigkeit auf Gesetzesverstöße – also z. B. das Vorenthalten von Steuern oder Sozialbeiträgen. Für den Geschäftsführer ohne Beteiligung an der GmbH (Fremd-Geschäfteführer) ist die Sache komplizierter. Sie verwalten fremdes Vermögen und sollten sich darauf einrichten, dass daneben auch die Gesellschafter selbst bei einem Vermögensverlust gezielt nach Fehler suchen – nach Ihren Fehlern. …
Schlagwort: Urteil vom 17.2.2016
Volkelt-Brief 18/2016
Geschäftsführer-Haftung: Neues Urteil nennt konkrete GF-Pflichten + Stress-Job „Geschäftsführer“: Neueste Erkenntnisse zum Stressabbau + GmbH-Finanzen: 0‑Zins blockiert Firmen-Verkäufe – was tun? + Neues BGH-Urteil: Der GmbH-Gesellschafter hat Stimmrechts-Hoheit + Neues BGH-Urteil: Der Gesellschafter hat Stimmrechts-Hoheit + GmbH-Recht: Neue Urteile zur „Gesellschafterliste“ + GF-Finanzen: Gehalts-Obergrenze wird Wahlkampfthema + Mitarbeiter: Erste Schlupflöcher im AGG + BISS …
Volkelt-Brief 10/2016
Geld 4.0: 2018 hat auch die letzte Portokasse ausgedient + Neues BGH-Urteil: Wirtschaftliche Krise erfordert Gehalts-Kürzung + GmbH-Verkauf: So prüft der Käufer nach Due Diligence + Arbeit + Recht: Gesetz zur Leiharbeit wird entschärft + Unterwegs: Fluggesellschaft haftet bei verpasstem Geschäftstermin + Steuern: Nachbesserungen bei der neuen Erbschaftsteuer + KStR: Neue Körperschaftsteuer-Vorschriften für das Steuerjahr 2015 + BISS …
Verpasst ein Arbeitnehmer aufgrund einer Flugverspätung einen Geschäftstermin und entstehen dadurch Zusatzkosten, dann haftet die Fluggesellschaft für den dem Arbeitgeber dadurch entstandenen Schaden. Das gilt zumindest für den Schaden, der dem Arbeitgeber durch zusätzliche Zahlungen an den Arbeitnehmer entstehen (Reisekosten, Spesen usw.). Nicht Gegenstand des Verfahrens war, ob eine Haftung auch für den Schaden besteht, wenn wegen des nicht oder zu spät zustande gekommenen Geschäftstermins ein Geschäft nicht zustande kommt (EuGH, Urteil vom 17.2.2016, C‑429/14). …