Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 32/2018

Ach­tung: So rech­net Ihr Finanz­amt den GmbH-Ver­kaufs­ge­winn nach oben + Chef-Fit­ness: Coo­le Tipps gegen die hei­ßen Tage + Digi­ta­les: Mobi­les Bezah­len bis 2020 an fast allen Kas­sen mög­lich + Gro­Ko: Kei­ne Steu­er­erleich­te­run­gen für Pen­si­ons­rück­stel­lung von Geschäfts­füh­rern + Heubeck´sche Tafeln: Neue Wer­te für Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen + Glä­sern: Immer mehr Kon­to­da­ten-Abfra­gen + Neu­es Urteil: Geschäfts­füh­rer darf bei GV-Ein­la­dung nicht manipulieren

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

Kategorien
Volkelt-Briefe

Achtung: So rechnet Ihr Finanzamt den GmbH-Verkaufsgewinn nach oben

Eigent­lich selbst­ver­ständ­lich: Ver­kauft einer der GmbH-Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) sei­nen GmbH-Anteil zum Jah­res­en­de, bleibt der Anspruch auf sei­nen Gewinn­an­teil und aus sei­ner gewinn­be­zo­ge­nen Tan­tie­me zu sei­nem Geschäfts­füh­rer-Gehalt aus dem abge­lau­fe­nen Geschäfts­an­teil bestehen. Soll­te man mei­nen. Das Finanz­amt Köln sah das anders. Die eif­ri­gen Sach­be­ar­bei­ter rech­ne­ten die ihm zuste­hen­de Tan­tie­me zum steu­er­pflich­ti­gen Gewinn aus der Ver­äu­ße­rung des GmbH-Anteils. So nicht, sagt der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) jetzt dazu (BFH, Urteil v. 13.3.2018, IX R 35/16).

Im Klar­text:

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 30/2018

GmbH-Steu­ern: Wenig Neu­es für GmbHs im JStG 2018 + Trump-Stra­te­gie: Müs­sen Sie jetzt Ihre Ver­hand­lungs-Stra­te­gien über­ar­bei­ten? + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Reicht Inter­net-Rechts­be­ra­tung für eine Haf­tungs­frei­stel­lung? + Neue Rechts­la­ge: Mehr Spiel­raum für das Abfin­dungs-Sze­na­rio + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Finanz­amt bestraft Gesund­heits-Vor­sor­ge + Mit­ar­bei­ter: Betriebs­rat (BR) leich­ter durch­zu­set­zen + GmbH/Steuer: Pau­schal­ver­steue­rung nur für zusätz­li­che Leis­tun­gen + GmbH/Geld: BMF zu EC-Kar­ten-Umsät­zen im Kas­sen­buch + Fir­men­wa­gen: Die­sel­ga­te ist eine vor­sätz­lich sit­ten­wid­ri­ge Schädigung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

Kategorien
Volkelt-Briefe

Neue Rechtslage: Mehr Spielraum für das Abfindungs-Szenario

In vie­len Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trä­gen ist für den Fall des Schei­terns eine sog. Abfin­dungs­ver­ein­ba­rung ver­ein­bart. Auch wir emp­feh­len an die­ser Stel­le eine sol­che Ver­ein­ba­rung. Aus der Erfah­rung her­aus, dass es im Kon­flikt­fall zwi­schen den betei­lig­ten Par­tei­en oft kaum noch mög­lich ist, ein­ver­nehm­li­che Lösun­gen zu fin­den und man sich dann leich­ter auf das zuvor Ver­ein­bar­te ver­stän­di­gen kann.

Pro­blem:

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 22/2018

Steil­vor­la­ge: DSGVO für Abmah­ner – was tun? Geschäftsführer/Haftung: So doku­men­tie­ren Sie rich­tig GmbH & Co. KG: Wich­ti­ges Urteil zur Gewinn­ver­tei­lung Digi­ta­les: So schnell kommt die Gene­ra­ti­on „R” GmbH/Recht: Geschäfts­füh­rer muss AGB der GmbH ein­hal­ten + Ver­wei­ge­rung der Pflicht­of­fen­le­gung kos­tet jähr­lich ca. 150 Mio. EUR GmbH/Recht: Pflich­ten des Geschäfts­füh­rers als Liqui­da­tor + FA-Nach­zah­lungs­zin­sen: BVerfG ent­schei­det noch 2018

 

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH/Recht: Pflichten des Geschäftsführers als Liquidator

Der Liqui­da­tor einer GmbH, der bei der Ver­tei­lung des Gesell­schafts­ver­mö­gens an die Gesell­schaf­ter eine Ver­bind­lich­keit der Gesell­schaft gegen­über einem Gläu­bi­ger nicht berück­sich­tigt hat, ist dem Gläu­bi­ger unmit­tel­bar zum Ersatz bis zur Höhe der ver­teil­ten Beträ­ge ver­pflich­tet (§ 268 Abs. 2 S. 1, § 93 Abs. 5 AktG). Auch dann, wenn die Gesell­schaft bereits im Han­dels­re­gis­ter gelöscht ist (BGH, Urteil v. 13.3.2018, II R 158/16).

Das gilt dann auch für den GmbH-Geschäfts­füh­rer, der – z. B. nach einem erfolg­lo­sem Sanie­rungs­ver­such – die GmbH abwi­ckelt und als Liqui­da­tor ein­ge­setzt ist (Auf­lö­sung und Been­di­gung in Eigen­ver­wal­tung). Der Geschäfts­füh­rer ist Liqui­da­tor, sofern im Gesell­schafts­ver­trag oder ‑beschluss nichts ande­res bestimmt wird. Der Geschäfts­füh­rer ver­liert sein Amt, wenn ande­re Per­so­nen zu Liqui­da­to­ren ein­ge­setzt werden.