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Volkelt-Briefe

Wettbewerbsregister: Kommt. Aber mit Verspätung

Eigent­lich soll­te das neue Wett­be­werbs­re­gis­ter bereits in 2018/2019 die Geschäf­te auf­ge­nom­men haben. Jetzt bestä­tig­te das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um, „dass das Regis­ter frü­hes­tens im Spät­jahr 2020 die Arbeit auf­neh­men wird”. Ziel des Regis­ters ist eine schwar­ze Lis­te, auf der Unter­neh­men ein­ge­tra­gen wer­den, bei denen es zu Straf­ta­ten und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten gekom­men ist, aber auch Ver­stö­ße gegen Bei­trags­pflich­ten, Schwarz­ar­beit, Min­dest­lohn, Arbeits­zeit­ver­ord­nung, Arbeits­zeit­do­ku­men­ta­ti­on oder Kar­tell­ver­stö­ße wer­den erfasst. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber sind danach ver­pflich­tet, für Aus­schrei­bun­gen mit einem Volu­men ab 30.000 EUR vor der Auf­trags­ver­ga­be Aus­kunft über die Unter­neh­men ein­zu­ho­len. Wie Sie sich gegen Ein­trä­ge weh­ren kön­nen, konn­ten Sie nach­le­sen in Aus­ga­be 30/2017.

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