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Archiv: Volkelt-Briefe

Geschützt: Volkelt-Brief 04/2021

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Geschützt: Volkelt-Brief 03/2021

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Geschützt: Volkelt-Brief 41/2020

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Wettbewerbsregister: Kommt. Aber mit Verspätung

Eigent­lich soll­te das neue Wett­be­werbs­re­gis­ter bereits in 2018/2019 die Geschäf­te auf­ge­nom­men haben. Jetzt bestä­tig­te das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um, „dass das Regis­ter frü­hes­tens im Spät­jahr 2020 die Arbeit auf­neh­men wird”. Ziel des Regis­ters ist eine schwar­ze Lis­te, auf der Unter­neh­men ein­ge­tra­gen wer­den, bei denen es zu Straf­ta­ten und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten gekom­men ist, aber auch Ver­stö­ße gegen Bei­trags­pflich­ten, Schwarz­ar­beit, Min­dest­lohn, Arbeits­zeit­ver­ord­nung, Arbeits­zeit­do­ku­men­ta­ti­on oder Kar­tell­ver­stö­ße wer­den erfasst. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber sind danach ver­pflich­tet, für Aus­schrei­bun­gen mit einem Volu­men ab 30.000 EUR vor der Auf­trags­ver­ga­be Aus­kunft über die Unter­neh­men ein­zu­ho­len. Wie Sie sich gegen Ein­trä­ge weh­ren kön­nen, konn­ten Sie nach­le­sen in Aus­ga­be 30/2017.

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Volkelt-Brief 05/2020

Geschäfts­füh­rer-Know-How: KI and more … + Indus­trie-GmbHs: Geschäfts­füh­rer-Gehalt – Abbild der Kon­junk­tur  + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: … dem Steu­er­be­ra­ter sei Dank + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt ver­an­las­sen müs­sen + Digi­ta­les: BIG DATA – Sam­meln ohne Gren­zen – was geht und was nicht geht!   + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Wenn die Pres­se zu viel wis­sen will + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Vor­sicht bei vor­weg­ge­nom­me­ner Erb­fol­ge + Cum/Ex-Geschäf­te: „Den­knot­wen­dig” nicht zuläs­sig + Ach­tung: Fake-Auf­for­de­rung zur Ein­tra­gung zum Trans­pa­renz­re­gis­ter +Lebens­mit­tel-GmbHs: Neue Hygie­ne-Platt­form macht Betrie­be öffentlich

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Achtung: Fake-Aufforderung zur Eintragung zum Transparenzregister

Anga­ben zu den Gesell­schaf­tern der GmbH müs­sen an das Trans­pa­renz­re­gis­ter gemel­det wer­den, sofern die Namen die­ser Gesell­schaf­ter (natür­li­che Per­so­nen) nicht aus einem ande­ren gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen Regis­ter (Han­dels­re­gis­ter, Unter­neh­mens­re­gis­ter)  öffent­lich ein­seh­bar sind. In eini­gen Regio­nen wer­den der­zeit For­mu­la­re an GmbHs ver­schickt (bekannt: Rhein­land-Pfalz, Fran­ken, Saar­land). Die Unter­neh­men wer­den auf­ge­for­dert, ihre Gesell­schaf­ter unter Hin­weis auf die Ver­öf­fent­li­chungs­pflicht einem Trans­pa­renz­re­gis­ter zu mel­den und erhe­ben dazu eine Gebühr (49 EUR). ACHTUNG: Dabei han­delt es sich nicht um das offi­zi­el­le Trans­pa­renz­re­gis­ter. Wei­sen Sie die zustän­di­gen Mit­ar­bei­ter an, die Unter­la­gen an die Rechts­ab­tei­lung Ihrer IHK/HK wei­ter­zu­lei­ten und auf kei­nen Fall zu zahlen.

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Volkelt-Brief 48/2017

Füh­rung: Guter Stil lohnt sich alle­mal + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Ein­zel­han­del-GmbHs + Trans­pa­renz­re­gis­ter: Feh­ler in der Gesell­schaft­er­lis­te wer­den bestraft + Digi­ta­li­sie­rung: For­dern Sie von den Mit­ar­bei­tern Wei­ter­bil­dung ein + GmbH-Steu­ern: BFH will Grund­satz­ent­scheid zu Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + GmbH/Recht: Pri­vat-Grund­stück – von der GmbH bezahlt?

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Transparenzregister: Fehler in der Gesellschafterliste werden bestraft

Spä­tes­tens mit den Pana­ma-Papers ist das The­ma „Stroh­mann-Fir­men” in aller Mun­de. Dazu hat­te die Bun­des­re­gie­rung im Früh­jahr dazu das Geld­wä­sche-Gesetz beschlos­sen. Ergeb­nis: Das sog. (elek­tro­ni­sche) Trans­pa­renz­re­gis­ter soll seit 1.10.2017 dafür sor­gen, dass anony­me Gesell­schaf­ter offen gelegt wer­den (vgl. Nr. 15/2017). Dar­in wer­den alle „wirt­schaft­lich Berech­tig­ten” erfasst, die zu mehr als 25 % am Kapi­tal einer Fir­ma betei­ligt sind und deren Betei­li­gung sich nicht aus dem Han­dels­re­gis­ter ergibt. Das gilt auch für die Stimm­be­rech­ti­gun­gen – also für den Fall, dass ein Gesell­schaf­ter zwar weni­ger als 25 % der GmbH hält, aber über ein Son­der­stimm­recht eine Sperr­mi­no­ri­tät verfügt.

Das für die Umset­zung zustän­di­ge Bun­des­ver­wal­tungs­amt (BVA) mel­det dazu, dass … 

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Kommunale GmbH: Totale Gehalts-Transparenz – hier: Schleswig Holstein

Als ers­tes Bun­des­land hat Schles­wig-Hol­stein eine nahe­zu flä­chen­de­cken­de Trans­pa­renz für die Gehäl­ter der in den kom­mu­na­len Gesell­schaf­ten ange­stell­ten Geschäfts­füh­rer ein­ge­führt. Das sog. Trans­pa­renz­re­gis­ter (offi­zi­ell: „Ver­gü­tungs­of­fen­le­gung”) wird vom Finanz­mi­nis­te­ri­um des Lan­des geführt und ist auf den Inter­net-Sei­ten des Minis­te­ri­ums für jeder­mann ein­seh­bar. Auffällig: … 

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Volkelt-Brief 37/2017

Aus­schei­den: Wie SIE erfolg­reich um eine hohe Abfin­dung pokern + Unter­neh­mens-Kom­mu­ni­ka­ti­on: So nut­zen SIE Ver­bän­de zum Netz­wer­ken + Geschäfts­füh­rer Abbe­ru­fung: Was gilt für die Kün­di­gung? (neu­es Urteil) + Unter­neh­mens-Nach­fol­ge: Jetzt ste­hen die Erb­schaft­steu­er-Eck­da­ten für die Pla­nung + GmbH-Ver­mö­gen: Mit wie viel Risi­ko dür­fen SIE Geld der GmbH anle­gen? + Ter­min­sa­che: Das neue „Trans­pa­renz­re­gis­ter” ist da

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