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JA-Offenlegung: Nichts dem Zufall überlassen

Gegen GmbHs/UG, die die Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses 2018 zum 31.12.2019 ver­säumt haben oder ver­wei­gern, lei­tet das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) ein Ord­nungs­geld­ver­fah­ren ein. Die GmbH/UG wird dann schrift­lich auf­ge­for­dert, inner­halb von 6 Wochen die offen­le­gungs­pflich­ti­gen Unter­la­gen beim Bun­des­an­zei­ger ein­zu­rei­chen oder die Unter­las­sung per Ein­spruch zu begrün­den. Gleich­zei­tig wird ein Ord­nungs­geld in einer Höhe von 2.500 EUR ange­droht. Kommt die GmbH/UG der Auf­for­de­rung nicht nach, wird das ange­droh­te Ord­nungs­geld fest­ge­setzt. Bei anhal­ten­der Offen­le­gungs­säu­mig­keit wird zusätz­lich mit jeder Fest­set­zung ein wei­te­res Ord­nungs­geld ange­droht und fest­ge­setzt. Dabei wer­den die Ord­nungs­gel­der schritt­wei­se erhöht. Sie sind also gut bera­ten, die Andro­hung des BfJ nicht auf die lan­ge Bank zu schie­ben, son­dern umge­hend zu erfül­len. Infor­mie­ren Sie Ihren Steu­er­be­ra­ter, wenn eine ent­spre­chen­de Abmah­nung eingeht

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GmbH-Jahresabschluss: Was tun, wenn der Steuerberater nicht liefert?

Als GmbH-Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich für die Offen­le­gungs­pflicht Ihrer GmbH (§§ 325 ff. HGB). Wir berich­ten dazu regel­mä­ßig zu Ver­stö­ßen und Buß­geld­ver­fah­ren in die­sem Zusam­men­hang. Rechts­la­ge bis­her: Das für die­se Ver­fah­ren zustän­di­ge Land­ge­richt (LG) Bonn ist in den bis­her dazu ergan­ge­nen Ent­schei­dun­gen (Voll­stän­di­ge Lis­te der Ver­fah­ren vor dem LG Bonn > https://www.bundesjustizamt.de > The­men > Ord­nungs- und Buß­geld­ver­fah­ren > Jah­res­ab­schluss­pu­bli­zi­tät) kon­se­quent davon aus­ge­gan­gen, dass Sie als Geschäfts­füh­rer für Ver­stö­ße ver­ant­wort­lich sind und Sie im Zwei­fel das fäl­li­ge Buß­geld zah­len müs­sen. Selbst dann, wenn Ihr Steu­er­be­ra­ter die­se Auf­ga­be offi­zi­ell über­nom­men hat. Also z. B. im Steu­er­be­ra­ter­ver­trag schwarz auf weis ver­ein­bart ist, dass die­ser für die frist­ge­rech­te Erfül­lung der Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses zustän­dig ist.

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Pflichtveröffentlichung: 38 Interessenten für Ihren veröffentlichten Jahresabschluss

Seit 2007 gibt es das elek­tro­ni­sche Unter­neh­mens­re­gis­ter, in dem die Jah­res­ab­schlüs­se von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (AG/GmbH/UG) ver­öf­fent­licht wer­den müs­sen. Das Ver­fah­ren ist unter­des­sen ein­ge­spielt. Im Prin­zip hat Jeder­mann Ein­blick in die dort ver­öf­fent­li­chen Daten – auch wenn die zeit­li­che Ver­zö­ge­rung eine ad hoc Beur­tei­lung der ver­öf­fent­lich­ten Unter­neh­mens­da­ten nur bedingt zulässt. Den­noch: Das Inter­es­se an den Unter­neh­mens­zah­len ist groß. Hier die offi­zi­el­len Zah­len dazu.… 

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Terminsache: Jahresabschluss 2016 für mittlere und große GmbH

Mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2016 und den Lage­be­richt bis zum 31.8. des Jah­res auf­stel­len und die­sen durch die Gesell­schaf­ter fest­stel­len las­sen (§ 42a Abs. 2 GmbH-Gesetz). Ein Ver­stoß gegen die­se Vor­schrif­ten bedeu­tet für Sie als Geschäftsführer: … 

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Kommunale GmbH: Wer verdient wo wieviel?

Bereits letz­te Woche hat­te ich auf eine neue Stu­die zur Ver­öf­fent­li­chung der Gehäl­ter der Geschäfts­füh­rer in kom­mu­na­len GmbHs berich­tet (Die kom­plet­te Stu­die der Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät Fried­richs­ha­fen gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papen­fuß > Stu­die: „Nur 823 von 2.948: Deutsch­land­wei­tes Trans­pa­renz­ge­fäl­le bei Top-Manage­men­t­­ver­gü­tung öffent­li­cher Unter­neh­men“). Neben den Daten zur Offen­le­gungs­ver­pflich­tung (vgl. Nr. 26/2017) offen­bart die Studie: … 

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Kommunale GmbHs: Gehalts-Transparenz lässt auf sich warten

eigent­lich woll­te der Gesetz­ge­ber – und im Beson­de­ren die Kom­mu­nen – als Vor­bild für die Trans­pa­renz ihrer Mana­ger-Gehäl­ter glän­zen. In vie­len Städ­ten und Gemein­den wur­den die Ver­trä­ge der Geschäfts­füh­rer ent­spre­chend geän­dert oder nur noch zu ent­spre­chend neu­en Kon­di­tio­nen ver­län­gert (vgl. Nr. 14/2017). Fakt ist, dass vie­le kommu­nale GmbHs kein Ein­se­hen für so viel Trans­pa­renz haben und wei­ter auf Nicht­ver­öf­fent­li­chung set­zen. So das Ergeb­nis eine aktu­el­le Stu­die der Zep­pe­lin Uni Friedrichs­hafen (Die kom­plet­te Stu­die gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papen­fuß > Stu­die: „Nur 823 von 2.948: Deutsch­land­wei­tes Trans­pa­renz­ge­fäl­le bei Top-Manage­men­t­­ver­gü­tung öffent­licher Unter­neh­men“). Danach ver­öf­fent­licht gera­de ein­mal jedes 5. kommu­nale  Unter­neh­men den per­so­nen­be­zo­ge­nen Ver­dienst ihrer Geschäfts­füh­rer. Aller­dings: Es gibt kei­ne ein­heit­li­chen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Eini­ge Bun­des­län­der und Kom­mu­nen haben gar kein Trans­pa­renz­ge­setz, das zur Offen­le­gung ver­pflich­ten würde.

Geschäfts­füh­rer in kom­mu­na­len GmbHs müs­sen mit der (Teil-) Ver­öf­fent­li­chung leben. Das hat Fol­gen: Zum einen ist es wei­ter­hin mög­lich, auch ein bes­se­res als das durch­schnitt­li­che Gehalt  durch­zu­set­zen – es gibt kei­ne Öffent­lich­keit, die in die Schran­ken weist. Zum ande­ren müs­sen ein­zel­ne kom­mu­na­le Bran­chen (hier: Sozia­les, Kul­tur) damit leben, dass sie ihre weit unter­durch­schnitt­li­che Ver­gü­tung nicht mit Ver­weis auf ent­spre­chend bes­se­re Ver­gleichs­zah­len – etwa in ande­ren Bun­des­län­dern oder in Kom­mu­nen mit ver­gleich­ba­rer Grö­ßen­ord­nung – auf­bes­sern kön­nen. Aber: In der Pri­vat­wirt­schaft wird im Bran­chen­ver­gleich deut­lich bes­ser verdient.

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Terminsache: Kleine GmbH müssen den JA 2016 vorlegen

Kleins­te und klei­ne GmbH (Bilanzs­sum­me bis 6 Mio. EUR, Umsatz­er­lö­se bis 12 Mio. EUR, bis 50 Mit­ar­bei­ter) haben gera­de noch 4 Wochen Zeit, den Jah­res­ab­schluss für das ver­gan­ge­ne Geschäfts­jahr (2016) erstel­len (30.6.2016 gemäß § 264 HGB), die­sen fest­stel­len und beschlie­ßen zu las­sen (Frist: 30.11.2017 gemäß § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäfts­führer ist zusätz­lich wich­tig: Las­sen Sie den Beschluss über Ihre Ent­las­tung fas­sen. Pla­nen Sie die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung recht­zei­tig und fas­sen Sie alle Beschluss for­mal kor­rekt. Das bedeutet:… 

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Volkelt-Brief 15/2017

Geschäfts­füh­rer-Bestel­lung: nicht mehr als Geschäfts­füh­rer geeig­net” + Trans­pa­renz­re­gis­ter: Was Geschäfts­füh­rer dazu wis­sen müs­sen + GmbH in Zah­len: Ter­mi­ne und Fris­ten für den Jah­res­ab­schluss 2016 + Büro­kra­tie: Behör­den ermit­teln gegen Eis­ku­gel-Kar­tell + E‑Mail-Mar­ke­ting macht den Erfolg + Bilanz­recht: Gro­ße GmbHs müs­sen Lage­be­richt erwei­tern + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Neu­es Urteil zum Anspruch auf Wit­wen­ren­te +  BISS

 

 

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Terminsache: Erstellung des GmbH-Jahresabschlusses 2016

Mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2016 bis zum 31.3.2017 auf den Weg brin­gen (§ 264 HGB). Anschlie­ßend muss der Jah­res­ab­schluss fest­ge­stellt und per Gesell­schaf­ter-Beschluss abge­seg­net wer­den. Letz­te Maß­nah­me wird dann der 31.12.2017 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jah­res­ab­schluss 2016 offen legen müs­sen und dazu den Jah­res­ab­schluss im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­li­chen müs­sen. Auch in die­sem Jahr ver­wei­sen wir an die­ser Stel­le auf die ent­spre­chen­den Pflich­ten des Geschäfts­füh­rers zur ord­nungs­ge­mä­ßen Erstel­lung, Fest­stel­lung, ggf. Prü­fung und Ver­öf­fent­li­chung des GmbH-Jahresabschlusses.

Arbeits­hil­fe: Die GmbH-Grö­ßen­klas­sen

Geschäfts­füh­rer-WIS­SEN zum GmbH-Jah­res­ab­schluss: Der GmbH-Jah­res­ab­schluss

Laut HGB muss der Jah­res­ab­schluss 2016 bereits zum 31.3.2017 „erstellt“ sein. Auch dafür ist der Geschäfts­füh­rer ver­ant­wort­lich. In der Pra­xis ist das aber für die meis­ten GmbHs nicht zu leis­ten – so sind vie­le Steu­er­be­ra­ter dazu schlicht­weg zeit­lich nicht in der Lage. Zum ande­ren: Wo kein Klä­ger, da kein Täter. In der Pra­xis wird die­se Ter­min­vor­ga­be nicht geprüft und somit auch nicht geahn­det. Zum Pro­blem wird die­se Frist in der Pra­xis aber dann, wenn einer der Gesell­schaf­ter auf Ein­hal­tung des Ter­mins drängt (klagt) oder wenn ein Bank­ter­min zu Finan­zie­run­gen ansteht und die Bank dar­auf Wert legt, den aktu­el­len Jah­res­ab­schluss einzusehen.

 

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Volkelt-Brief 41/2015

Volkelt-FB-01Gehalts-Debat­te: Zwei­er­lei Maß für Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de + Ter­min­sa­che: Klei­ne GmbH müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2014 fest­stel­len + Kom­mu­na­le GmbHs: Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter immer trans­pa­ren­ter +  Min­dest­lohn: Immer mehr Stich­pro­ben-Kon­trol­len + Finanz­amt: Ange­mes­sen­heit des Fir­men­wa­gens ist „Ein­zel­fall” + Arbeits­recht: Per­so­nal­ab­bau ist kein Geschäfts­ge­heim­nis + Mit­ar­bei­ter: Haben kei­nen Anspruch auf bezahl­te Rau­cher­pau­sen + BR: Neue Initia­ti­ve zur Erhö­hung der Gesell­schaf­ter-Besteue­rung + BISS