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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 26/2017

Kom­mu­na­le GmbHs: Gehalts-Trans­pa­renz lässt auf sich war­ten + GF/Finanzen: Null­zins-Poli­tik erschwert den Ver­kauf der GmbH + Zeit­fres­ser: Was macht der Chef eigent­lich den gan­zen Tag? + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Ver­fü­gun­gen und Voll­mach­ten + GF/Steuer: Neue Gestal­tung für Über­tra­gung von GmbH-Anteilen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Frei­burg, 30. Juni 2017

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

eigent­lich woll­te der Gesetz­ge­ber – und im Beson­de­ren die Kom­mu­nen – als Vor­bild für die Trans­pa­renz ihrer Mana­ger-Gehäl­ter glän­zen. In vie­len Städ­ten und Gemein­den wur­den die Ver­trä­ge der Geschäfts­füh­rer ent­spre­chend geän­dert oder nur noch zu ent­spre­chend neu­en Kon­di­tio­nen ver­län­gert (vgl. Nr. 14/2017). Fakt ist, dass vie­le kommu­nale GmbHs kein Ein­se­hen für so viel Trans­pa­renz haben und wei­ter auf Nicht­ver­öf­fent­li­chung set­zen. So das Ergeb­nis eine aktu­el­le Stu­die der Zep­pe­lin Uni Friedrichs­hafen (Die kom­plet­te Stu­die gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papen­fuß > Stu­die: „Nur 823 von 2.948: Deutsch­land­wei­tes Trans­pa­renz­ge­fäl­le bei Top-Manage­men­t­­ver­gü­tung öffent­licher Unter­neh­men“). Danach ver­öf­fent­licht gera­de ein­mal jedes 5. kommu­nale  Unter­neh­men den per­so­nen­be­zo­ge­nen Ver­dienst ihrer Geschäfts­füh­rer. Aller­dings: Es gibt kei­ne ein­heit­li­chen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Eini­ge Bun­des­län­der und Kom­mu­nen haben gar kein Trans­pa­renz­ge­setz, das zur Offen­le­gung ver­pflich­ten würde.

Geschäfts­füh­rer in kom­mu­na­len GmbHs müs­sen mit der (Teil-) Ver­öf­fent­li­chung leben. Das hat Fol­gen: Zum einen ist es wei­ter­hin mög­lich, auch ein bes­se­res als das durch­schnitt­li­che Gehalt  durch­zu­set­zen – es gibt kei­ne Öffent­lich­keit, die in die Schran­ken weist. Zum ande­ren müs­sen ein­zel­ne kom­mu­na­le Bran­chen (hier: Sozia­les, Kul­tur) damit leben, dass sie ihre weit unter­durch­schnitt­li­che Ver­gü­tung nicht mit Ver­weis auf ent­spre­chend bes­se­re Ver­gleichs­zah­len – etwa in ande­ren Bun­des­län­dern oder in Kom­mu­nen mit ver­gleich­ba­rer Grö­ßen­ord­nung – auf­bes­sern kön­nen. Aber: In der Pri­vat­wirt­schaft wird im Bran­chen­ver­gleich deut­lich bes­ser verdient.

GF/Finanzen: Nullzins-Politik erschwert den Verkauf der GmbH 

Die Null­zins-Poli­tik der EZB und der Ban­ken bringt nicht nur vie­le GmbH-Finanz­chefs in die Bre­douil­le. Was tun mit dem gespar­ten GmbH-Ver­mö­gen ohne in Risi­ko-Anla­gen zu inves­tie­ren? (vgl. Nr. 8/2016). Immer mehr zeigt die Null­zins-Poli­tik auch Wir­kung auf Fir­men-Ver­käu­fe. Vie­le Kol­le­gen zie­hen den Ver­kauf ihrer GmbH (bewusst) in die Län­ge, weil sie nicht wis­sen, wie Sie den erziel­ten Ver­kaufs­preis wirt­schaft­lich sinn­voll und eini­ger­ma­ßen risi­ko-resis­tent anle­gen können.

Fakt ist: Vie­le GmbH-Gesell­schaf­ter war­ten unter­des­sen mit einem Ver­kauf län­ger ab. Die Indus AG, Deutsch­lands größ­te Mit­tel­stands-Hol­dings-Gesell­schaft, mel­det seit Jahres­beginn weni­ger Fir­men-Akqui­sen. Auch die auf Fir­men-Ver­käu­fe spe­zia­li­sier­te Kanz­lei Rödl & Part­ner mel­det wei­ter­hin ein sta­gnie­ren­des Geschäft. Bei Indus hat man sich neue Ein­kaufs-Stra­te­gien ein­fal­len las­sen, von denen jetzt auch ver­kaufs­wil­li­ge Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer pro­fi­tie­ren, wenn sie die Ver­ant­wor­tung für das Geschäft zwar abge­ben aber wei­ter die bes­se­re Ren­di­te des Geschäfts als der rei­nen Geld­an­la­ge mit­neh­men wol­len. Fol­gen­de Gestal­tun­gen sind möglich:

  • Sie ver­kau­fen an einen Mit­tel­stands-Inves­tor, der einen Teil als Kauf­preis in bar zahlt und einen ande­ren Teil des Kauf­prei­ses als Betei­li­gung in Form einer Betei­li­gung (oder in Akti­en) aus­gibt. Vor­teil: Sie pro­fi­tie­ren wei­ter­hin von der guten Ren­di­te des Unter­neh­mens, die Wei­ter­füh­rung des Unter­neh­mens ist sicher gestellt und die Nach­fol­ge kann ohne zins­be­ding­te Ver­zö­ge­rung umge­setzt werden.
  • Ande­re Mit­tel­stands-Inves­to­ren legen Wert dar­auf, dass der Fir­men­in­ha­ber – sprich     ehe­ma­li­ge Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer – wei­ter an Bord bleibt, um die Fir­men­kul­tur zu wah­ren bzw. fort­zu­füh­ren und das vor­han­de­ne Know-how wei­ter ein­zu­bin­den. In der Pra­xis sind hier gut dotier­te und abge­si­cher­te Ver­trags­ge­stal­tun­gen mög­lich – etwa im Anstel­lungs­ver­trag inkl. einer vor­teil­haf­ten Abfin­dungs­ver­ein­ba­rung und einem nach­ver­trag­li­chem Wett­be­werbs­ver­bot gegen eine gute Karenzzahlung.
Unter­des­sen gibt es in Deutsch­land zahl­rei­che Mit­tel­stands-Hol­dings, unter deren Dach klei­ne­re und klei­ne mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die sich fach­lich und bran­chen­be­zo­gen sinn­voll er-gän­zen und Syn­er­gien bil­den. Eini­ge haben sich aus Manage­ment-Buy-Outs ent­wi­ckelt, ande­re aus Ban­kern oder M & A‑Managern, die erkannt haben, dass klei­ne­re mit­tel­stän­di­sche Fir­men ein inter­es­san­tes Port­fo­lio haben und auch wegen der klei­ne­ren Betriebs­grö­ße eine inter­es­san­te Ren­di­te ablie­fern. Je bes­ser Ihre GmbH in einen sol­chen Unter­neh­mens­ver­bund passt, umso bes­se­re Chan­cen haben Sie bei der Rea­li­sie­rung eines guten Kauf­prei­ses bzw. eine fai­re und Ihren Inter­es­sen ent­ge­gen­kom­men­de Ver­trags­ge­stal­tung. Dabei gilt: Kein Enga­ge­ment ohne nach­prüf­ba­re und nach­ge­prüf­te Referenzen.

Zeitfresser: Was macht der Chef eigentlich den ganzen Tag? 

Pro­blem in vie­len Fir­men: Ent­we­der ist der Chef nie erreich­bar – dann ist er für die Mit­ar­bei­ter und Kun­den „unsicht­bar“. Oder, er ist immer erreich­bar – mit der Fol­ge, dass er sich um Alles und Jedes selbst küm­mert, zu wenig dele­giert und sich ver­zet­telt, anstatt zu füh­ren. Die rich­ti­ge Balan­ce von Abstand und Nähe zu Mit­ar­bei­tern und Kun­den ist nicht ganz ein­fach zu fin­den. Nur all­zu ger­ne lässt man sich dazu hin­rei­ßen, nur für bestimm­te Mit­ar­bei­ter und für eini­ge bevor­zug­te Stamm­kun­den „jeder­zeit“ da zu sein. Im Umkehr­schluss bedeu­tet das: Für die ande­ren sind Sie weni­ger oder nicht da – was so viel heißt wie: „Wir sind für den Chef nicht wich­tig“.

Im Handwerk/Einzelhandel erwar­ten Kun­den, dass es einen per­sön­li­chen Kon­takt zum Chef gibt. Aber auch für die Mit­ar­bei­ter in mehr­stu­fi­gen Unter­neh­men ist das per­sön­li­che Feed­back Moti­va­ti­on. Kun­den und Mit­ar­bei­ter erwar­ten nicht, dass der Chef stän­dig prä­sent ist. Aber sie haben ein Gespür dafür, wel­che Prio­ri­tä­ten der Chef setzt. Dies soll­ten Sie sich regel­mä­ßig bewusst machen und ganz bewusst auch auf sol­che Mit­ar­bei­ter und Kun­den zuge­hen, die Sie bis­her eher haben „links lie­gen las­sen“. Beson­ders wich­tig ist Ihre Prä­senz, wenn SIE einen neu­en Job anneh­men. Hier wird von allen Betei­lig­ten – Gesell­schaf­tern, Mit-Geschäfts­füh­rern, Mit­ar­bei­tern, aber auch von den regel­mä­ßi­gen Bera­tern und den Kun­den der GmbH – sehr genau wahr­ge­nom­men, wie sich der „Neue“ ein­bringt. Hier kann man Vie­les falsch machen und Ihre Beob­ach­ter sind in der Regel nach­tra­gen­der als man sich das wün­schen kann. Mehr Prä­senz ist auf jeden Fall bes­ser – auch wenn das dem ein oder ande­ren Natu­rel nicht immer leicht fällt.

Sie als Chef sind es, der das Unter­neh­men als Gan­zes reprä­sen­tiert. Sie soll­ten nicht erwar­ten, dass Kun­den und Mit­ar­bei­ter sich auf Ihre Ecken und Kan­ten ein­stel­len müs­sen. Als Füh­rungs­per­son sind Sie gefor­dert, die­se Auf­ga­be zu gestal­ten. Dazu gehört es, den Mit­tel­weg zwi­schen „gefor­der­ter“ Prä­senz und „not­wen­di­ger“ Absenz zu fin­den. Nut­zen Sie alle Gele­gen­hei­ten, Ihren Job trans­pa­ren­ter zu machen, zu ver­mit­teln, was Sie den gan­zen Tag über tun, was Sie beschäf­tigt und war­um Sie etwas so tun – auf Betriebs­ver­samm­lun­gen, bei Gesprä­chen mit Kun­den, in Mit­ar­bei­ter­ge­sprä­chen, in täg­li­chen Arbeitssituationen.

Geschäftsführer privat: Verfügungen und Vollmachten

Vie­le Kol­le­gen – vor allem die, die mit dem Auf­bau Ihrer GmbH voll aus­ge­las­tet sind – küm­mern sich höchs­tens ein­mal am Ran­de um Vor­sor­ge und Alter. Und wenn, dann unter Anlei­tung des Steu­er­be­ra­ters, der auf eine Pen­si­ons­zu­sa­ge drängt oder dar­auf, dass das ange­spar­te GmbH-Ver­mö­gen ver­nünf­tig ange­legt wird. Alles kein Pro­blem, solan­ge es läuft. Aber wehe, es läuft etwas aus dem Ruder oder es gibt gesund­heit­li­che Pro­ble­me, ein Auto­un­fall oder eine Krank­heit. Wie auch beim Rau­chen han­deln vie­le Men­schen erst, wenn in der Fami­lie oder bei Freun­den und Ver­wand­ten ein Schick­sals­schlag ein­tritt, der zum schnel­len Han­deln ani­miert. Die Min­dest­vor­sor­ge besteht aus:

  • Vor­sor­ge­voll­macht (wer darf was),
  • Pati­en­ten­ver­fü­gung (was geschieht im Krank­heits-/Pfle­ge­fall),
  • Kon­to­voll­mach­ten (Ver­wen­den Sie dazu Bank­for­mu­la­re inkl. Unterschriftsproben),
  • Tes­ta­ment (hier: Ver­fü­gun­gen über den GmbH-Anteil, Vorkaufsrechte),
  • Ver­tre­tungs­re­ge­lun­gen in der GmbH,
  • Ver­fü­gun­gen über die Nach­fol­ge (Kin­der, Interims-Management).

Jün­ge­re Kol­le­ge sind gut bera­ten, wenn Sie zunächst – auf die „Schnel­le“ – Formular­lösungen aus dem Inter­net nut­zen und die­se in regel­mä­ßi­gen Abstän­den und mit neu­en Erkennt­nis­sen regel­mä­ßig auf Ihre per­sön­li­che Situa­ti­on abstim­men. So soll­te eine Patienten­verfügung alle 2 oder 3 Jah­re über­prüft wer­den – der medi­zi­ni­sche Fort­schritt soll­te nach neu­es­tem Stand berück­sich­tigt sein (z. B. in der Schmerz­the­ra­pie). Um Miss­brauch zu ver­hin­dern, sind Sie gut bera­ten, all die­se Unter­la­gen neu­tral (z. B. bei Ihrem Anwalt oder bei der Bun­des­no­tar­kam­mer) zu hinterlegen.

Genau so wich­tig ist es, dass die Unter­la­gen sys­te­ma­tisch geord­net sind und dass die ver­fü­gungs­be­rech­tig­ten Part­ner oder Per­so­nen wis­sen, wo die Doku­men­te abge­legt sind – dazu kön­nen Sie z. B. die über­sicht­li­chen Doku­men­ten­map­pen ver­wen­den, die von der Notar­kam­mer, von den Kir­chen oder spe­zia­li­sier­ten Ver­la­gen ange­bo­ten wer­den (z. B. bei Hau­fe). Für den Todes­fall ist es eine gro­ße Erleich­te­rung für die Ange­hö­ri­gen, wenn detail­lier­te Vor­ga­ben gemacht wer­den – das betrifft die Art der Bestat­tung (Feu­er- oder Erd-Bestat­tung, Wald­fried­hof, Sarg), Vor­ga­ben für die Bei­set­zung (in aller Stil­le, kirch­li­cher Bei­stand), Ablauf der Bei­set­zung (Öffent­lich­keit, Musik, Rede­bei­trä­ge usw.).

GF/Steuern: Neue Gestaltung für Übertrag von GmbH-Anteilen

Wird nach dem Tod eines GmbH-Gesell­schaf­ters des­sen GmbH-Anteil auf­grund einer Bestim­mung im Gesell­schafts­ver­trag oder auf­grund einer Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Gesell­schaf­tern (Anteils­ab­tre­tungs­ver­ein­ba­rung) an einen Drit­ten (ent­gelt­lich) über­tra­gen, dann ist das Finanz­amt nicht berech­tigt, dafür zusätz­lich Erb­schaft­steu­er zu erhe­ben (§ 7 Abs. 7 ErbStG). Eine Dop­pel­be­steue­rung ist aus­ge­schlos­sen (FG Mün­chen, Urteil vom 5.4.2017, 4 K 711/16).

Wegen der grund­sätz­li­chen Bedeu­tung der Rechts­sa­che hat das Finanz­ge­richt Mün­chen Revi­si­on zuge­las­sen. Wie in ver­gleich­ba­ren Fäl­len wer­den die Finanz­be­hör­den die Sache zur end­gül­ti­gen Klä­rung durch den Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) durch­fech­ten. Es geht um Fäl­le, in denen die Gesell­schaf­ter ver­ein­ba­ren, dass der GmbH-Geschäfts­an­teil im Todes­fall auf einen (bestimm­ten) Drit­ten über­tra­gen wer­den muss – und zwar nicht als Schen­kung oder Erbe, son­dern als ent­gelt­li­cher Erwerb. Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten bestehen hier inso­fern, indem die Gesell­schaf­ter einen vom (ohne­hin schwer zu bestim­men­den) Markt­wert des GmbH-Anteils niedrigeren/höheren Preis anset­zen und so – je nach Inter­es­sen­la­ge – eine (erb­schaft-) steu­erneu­tra­le Lösung ermög­li­chen – z. B. wenn kei­ne eige­nen Kin­der da sind und ansons­ten über­pro­por­tio­nal Erb­schaft­steu­er anfal­len würde.

 

Eine infor­ma­ti­ve Lek­tü­re wünscht

Lothar Volkelt

Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst

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