Immer wieder weigern sich deutsche Registergerichte GmbH-Anmeldungen (Gründung, Verschmelzung, Anteilsübertragung) einzutragen, wenn ein ausländischer Notar eingeschaltet wurde. Dabei ist es jahrlang geübte Rechtsprechung, dass gleichwertige ausländische Notariate in Deutschland anzuerkennen sind – das gilt anerkanntermaßen für Notariate in der Schweiz, Österreich, Niederlande usw.. In einem aktuellen Fall hat das Kammergericht Berlin-Brandenburg diese Rechtslage bestätigt (KG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.7.2018, 22 W 2/18).
Schlagwort: notarielle Beurkundung
Volkelt-Brief 40/2018
GmbH-Vermögen: Vorsichtsmaßnahmen 10 Jahre nach der Lehmann-Pleite + Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Neue Chancen im Vertragspoker (beim Ausscheiden) + Digitales: Die neuen Geschäftsmodelle im Gesundheitsmarkt (Health & Wellness) + Geschäftsführer privat Vorsorge-Zuschuss als (steuerbegünstigter) Sachlohn + GmbH-Recht: Registergericht muss Beurkundung im Ausland für GmbH-Einträge anerkennen + GmbH/Steuern(I): Fragen zur (Teil-) Abschaffung der Abgeltungssteuer + GmbH/Steuer (II): vGA mit Spätfolgen + Geld/Finanzen: Widerspruch gegen den IHK-Beitragsbescheid lohnt
BISS … die Wirtschaft-Satire
Hat ein Notar bei den einer Gesellschafterliste zugrunde liegenden Veränderungen (Kauf eines GmbH-Anteils) mitgewirkt, verdrängt die Notarpflicht zur Einreichung der Gesellschafterliste die entsprechende Pflicht des Geschäftsführers (KG Berlin, Beschluss vom 7.7.2015, 22 W 15/15). …
Volkelt-Brief 27/2013
Themen heute : Wirtschaftspolitik: Kosten über Kosten, keine Ertrag für Unternehmen + Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer sollte – muss aber nicht – die Gesellschafterliste vorlegen + Geld/Finanzen: SEPA-Umstellungs-Risiken werden von vielen Unternehmen unterschätzt + Konflikte in der GmbH: „Kleingedrucktes“ bestimmt Gesellschafter-Rechte + Betriebsprüfung: DR kündigt ab 2014 noch mehr Prüfungen für KSV-Beiträge an + Geschäftsführer privat – Unfall ohne Fahrradhelm führt zu Mitverschulden + Wettbewerb: Geldbuße selbst nach juristischer Fach-Beratung ist nicht zu beanstanden + BISS …