Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2015 bis zum 31.3.2015 auf den Weg bringen (§ 264 HGB). Anschließend muss der Jahresabschluss festgestellt und per Gesellschafter-Beschluss abgesegnet werden. Letzte Maßnahme wird dann der 31.12.2016 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jahresabschluss 2015 im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen müssen. Auch in diesem Jahr verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Pflichten des Geschäftsführers zur ordnungsgemäßen Erstellung, Feststellung, ggf. Prüfung und Veröffentlichung des GmbH-Jahresabschlusses (Zu den GmbH-Größenklassen > vgl. Nr. 4/2015). …
Schlagwort: mittelgroße GmbH
Volkelt-Brief 15/2013
Themen heute: Geschäftsführer-Freiraum: Sie dürfen nicht Alles, was Sie können + GmbH-Rechnungswesen: Jahresabschluss 2012 – Ab jetzt sind Sie in der Pflicht + Internet: Social-Media-Profile: Nur „aktuell“ ist wirklich aktuell + Intranet: Private E‑Mails auf dem Firmen-Account können Probleme machen + Arbeitsrecht: Stress ist kein Mobbing + GmbH-Recht: Gesellschafter kann kein GmbH-Hausverbot aussprechen + Falschberatung: Steuerberater muss auf Überschuldungsgefahr hinweisen + BISS …
Kleinere GmbHs, die an der Schwelle zur mittelgroßen GmbH liegen, müssen immer aufpassen, dass sie nicht größer werden und so zusätzliche und teure Bilanzvorschriften umsetzen müssen. Mit der neuen EU-Bilanzrichtlinie …
Volkelt-Brief 31/2012
Themen heute: Wirtschaftsprüfer machen Lobby-Arbeit gegen den Mittelstand – so wehren sie sich gegen die Abschaffung der Prüfungspflicht für mittelgroße GmbHs + Familien-GmbH: Ehegatte hat Anspruch auf Mit-Versicherung in der Krankenversicherung + BGH-aktuell: Umwandlung in eine GmbH schützt nicht gegen Haftung für Alt-Fälle + Gesellschafter-Darlehen: Rangrücktritt muss richtig formuliert sein – und zwar so! + Kleinstunternehmen (auch: UG, GmbH) werden etwas „Bürokratie”- entlastet + BISS …
Der Rechtsausschuss der EU sucht derzeit nach Wegen, wie kleine und mittelgroße Unternehmen spürbar von Bürokratiekosten entlastet werden können. Dabei halten es die EU-Experten für sinnvoll, die Prüfungspflicht für mittelgroße Kapitalgesellschaften abzuschaffen. Das betrifft Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und der GmbH & Co. KG in der entsprechenden Größenordnung laut Handelsgesetzbuch (§ 267 HGB). (Bilanzsumme zwischen 4,8 und 19,6 Mio. EUR, Umsatz zwischen 10 und 38 Mio. EUR, Mitarbeiter von 51 bis 250). In Deutschland gibt es ca. 100.000 Untenehmen in dieser Größenordnung. Diese Unternehmen zahlen jährlich im Durchschnitt ca. 15.000 EUR für die zusätzliche Prüfung ihrer Jahresabschlüsse. Insgesamt beträgt die Belastung durch die Pflichtprüfung die mittelständischen Unternehmen mindestens 1,5 Mrd. EUR, die nicht in die Produktion und in Mitarbeiter investiert werden können.
Gegen diese Einsparung wehren sich die deutschen Wirtschaftsprüfer. Mit Schreiben …