Nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Mindestbesteuerung bei der Ermittlung der Gewerbesteuer müssen Gewerbesteuer zahlende Unternehmen (auch: GmbH/UG) endgültig klein beigeben. Laut BFH …
Schlagwort: Mindestbesteuerung
Volkelt-Brief 01/2013
Themen heute: Haftung Der Fall Suhrkamp – Vorsicht bei der Vermischung von GmbH- und Privatinteressen + GmbH-Krise: Sozialversicherungsbeiträge richtig anweisen + GmbH-Finanzen: Gute Noten für Online-Finanzierer Bankless24 + Vorsorge: Spät-Gründer: Bessere Altersvorsorge mit der kleinen AG + GmbH-Steuern: Verfahren gegen Mindestbesteuerung hat keine Aussicht auf Erfolg + Vorsicht: Finanzbehörden wollen älteren Geschäftsführern Zusatzverdienst besteuern + BISS …
Volkelt-Brief 06/2011
Themen heute: OECD plant neue Steuer-Barrieren für internationale Unternehmen + Gesundheits-Check für Gesellschafter-Geschäftsführer / Muster für den Anstellungsvertrag + EU-Kommission: neue Vorgaben für horizontale Kooperationen (Gruppenfreistellungsverordnung) + Gewerbe-Entzug bei Steuervergehen + permanente Video-Überwachung birgt Entschädigungsrisiko + Mindestbesteuerung: neuer Anlauf für Abschaffung + GF: Sicherheiten nur mit Gesellschafterbeschluss + BISS
Volkelt-Brief 45/2010
Themen heute: Kommunalsteuer: Was kommt auf Sie und Ihre GmbH zu? + Mindestbesteuerung: BFH-Beschluss wird sich in der Praxis auswirken + Bagatell-Kündigung geht auch „fristlos” + Beschluss zur Kapitalerhöhung hat Vorrang vor Teilnahmerecht des Gesellschafters + neues Urteil zur Firma der UG/GmbH/Limited + Zeitpunkt des Veräußerungsgewinns + BISS
Volkelt-Brief 44/2010
Themen heute: Regelung zur Mindestbesteuerung bei Unternehmensverkauf nicht zulässig + Konflikte in der GmbH: Der Mit-Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht „geeignet” – was tun? + Vorsicht bei Bagatell-Kündigungen für langjährigen Mitarbeiter + Erstattungszinsen sind doch steuerpflichtig + BISS > China
Seit 2004 gilt die Regelung zur sog. Mindestbesteuerung. Danach kann ein Verlustvortrag über 1 Mio. € nur noch zu 60% auf den Gewinn angerechnet werden. Folge für viele Unternehmen: Sie müssen Steuern zahlen, obwohl sie eigentlich noch Verluste ausgleichen müssten. Mit dieser (stillen) Steuererhöhung mussten sich viele Unternehmen abfinden. In bestimmten Fällen – so jetzt der BFH – ist das aber nicht rechtens. Die zu viel eingezogene Steuer muss zurückgezahlt werden > Unser TIPP