Weil sich der geschäftsführende Vorstand unterbezahlt fühlte, klagte er vor dem Sozialgericht auf „angemessene“ Vergütung. Interessant: Die Frage der Angemessenheit ist in erster Linie eine steuerliches Problem. In diesem Fall wollte der betroffene Geschäftsleiter eine Gehaltserhöhung gerichtlich durchsetzen. Dazu das Landessozialgericht Baden-Württemberg: Zum Gehaltsvergleich muss …
Schlagwort: LSG Baden-Württemberg
Unterdessen vergeht fast keine Woche, ohne dass wir zum Thema Pflichtversicherung des GmbH-Geschäftsführers berichten müssen. Aktueller Anlass: Ein neues Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 23.11.2017, L 5 R 50/16). Danach ist der Fremd-Geschäftsführer nicht pflichtversichert, wenn er selbst zwar keine Beteiligung an dem Unternehmen, für das er tätig ist, hat. Aber: Wenn er Gesellschafter an einem beteiligten Unternehmen ist und so Beschlüsse gegen seinen Willen verhindern kann, ist er weisungsfrei tätig und kein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung. Das klingt kompliziert, ermöglicht aber Gestaltungen.
Beispiel:
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Volkelt-Brief 38/2016
- Steuer-Versäumnisse: Fiskus hat den längeren Arm und macht gut Kasse + Neue Urteile: Verdeckte Gewinnausschüttungen in der GmbH + Führungstechniken: Kritik – je direkter desto effektiver + GmbH-Finanzen: Der Banker im GmbH-Beirat + Geld: Pflichtbeiträge des Geschäftsführers verjähren nach 4 Jahren + BISS …
Hat der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung gezahlt, obwohl im Nachhinein festgestellt wird, dass er nicht abhängig beschäftigt und damit nicht sozialversicherungspflichtig ist, hat er lediglich Anspruch auf Rückzahlung seiner Beiträge für die letzten 4 Jahre. Laut Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg ist die 4‑jährige Verjährungsfrist im Sozialrecht als allgemeines Rechtsprinzip nicht zu beanstanden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7.7.2016, L 7 AS 1359/14). …
Volkelt-Brief 23/2016
Führungs-Aufgabe: Reden bringt Segen … und Erfolg + Terminsache „Erbschaftsteuer“: Rechtsschutz läuft aus + Außergewöhnliche Geschäfte: Im Zweifel haftet der Geschäftsführer + Clever: Nutzen Sie Ihr Sommerfest für die Personal-Akquise + Vorsicht: Kleingedrucktes im GmbH/UG-Kaufvertrag + TIPP: Sie dürfen Sozialabgaben und Lohnsteuer optimieren + Neue BMF-Vorschrift: Steuerberichtigung wird einfacher + BISS …
Es ist nicht zu beanstanden, wenn Sie sich mit einem Mitarbeiter darauf verständigen, dass er weniger (voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges) Bruttogehalt erhält und dafür pauschal versteuerte bzw. sozialversicherungsfreie Sachleistungen bezieht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.5.2016, L 11 R 4048/15). ..
Ist der GmbH-Geschäftsführer von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit, heißt das noch lange nicht, dass