Mitarbeiter: Nutzen Sie Feste und Jubiläen – aber professionell + Neues Gesetz: Behörden bekommen noch mehr Kontrollbefugnisse + CMS: Die wichtigsten Unternehmens-Leitlinien für Ihre IT (II) + Geschäftsführer im US-Konzern: Gericht stärkt Kündigungsschutz + Kommunale GmbH: BMF erleichtert Zusammenveranlagung + Versäumnisse: Bundesarbeitsgericht verschont Geschäftsführer + BISS …
Schlagwort: Kommunale GmbH
Mit Schreiben vom 11.5.2016 hat das Bundesfinanzministerium die neuen Grundsätze veröffentlicht, die bei der Zusammenlegung von gewerblich tätigen kommunalen GmbHs berücksichtigt werden müssen (Hier: Zusammenlegung eines Blockheizkraftwerk mit einer kommunalen Bädergesellschaft). Diese Grundsätze sind auf alle dazu noch offenen Steuerfälle anzuwenden – nicht beanstandet wird, wenn die bis dahin geltenden Rechtsvorschriften für Zusammenlegungsfälle noch bis zum 1.1.2017 von den Finanzbehörden angewandt werden (Quelle: BMF-Schreiben IV C S 2706/08/10004). …
Volkelt-Brief 06/2016
Geschäftsführer-Haftung: Die „Kleinen” hängen – der Freispruch für die Daimler-Benz AG ? + Firmenwagen: Auch das Finanzamt muss Beweise bringen + Flüchtlinge: Ab wann dürfen Sie wen einstellen? + Bargeld: GmbHs mit Bargeschäft müssen Kassensoftware updaten + GmbH-Zuschuss: Ihr Berater kann für Ihre GmbH bürgen – und den Verlust absetzen + Internet-Marketing: Amazon-Weiterempfehlungsfunktion taugt nicht für Werbezwecke + Gläsern: Kein Tabu für Geschäftsführer-Gehälter in kommunalen GmbHs + BISS …
Die Forderung nach Transparenz der Geschäftsführer-Gehälter von kommunalen GmbHs (vgl. Nr. 2/2016) zeigt flächendeckend Wirkung. So sind die Gehälter der GmbHs mit städtischer Beteiligung in Freiburg/Baden-Württemberg ab sofort schwarz auf weis in der Badischen Zeitung vom 27. Januar 2016 nachzulesen. Darin wird nicht nur die Höhe des gezahlten Gehalts ausgelobt. Daneben sind die betroffenen Geschäftsführer mit Konterfei abgebildet. Wie die Betroffenen diese Öffentlichkeit bewerten, ist der Veröffentlichung nicht zu entnehmen und war dementsprechend auch kein Gegenstand der Recherche. …
Möchten Sie – inkl. Ihrem Konterfei – in Ihrer Regional-Presse lesen, wie viel Sie verdienen? Wahrscheinlich nicht. Alleine schon aus Gründen der Privatsphäre, aber auch unter Sicherheitsaspekten. Wer möchte schon zur potenziellen Zielscheibe von Neidern und Dieben oder zum Erkundungsziel von organisierter Kriminalität werden. Zugegeben: Dieses Szenario ist etwas streng. Wir wollen damit aber verdeutlichen, dass handelsrechtliche Transparenz nicht mit boulevardesker Öffentlichkeit verwechselt werden darf. Das handelsrechtliche Öffentlichkeitsgebot richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit, die ein – geschäftliches oder wirtschaftliches – Interesse an der Transparenz von Unternehmensdaten hat. Es geht nicht darum, wie viel eine Person verdient, sondern wie viel das Unternehmen für die Aufgabe „Geschäftsführung” zahlt.
Zum Anlass: Die Forderung nach Transparenz der Geschäftsführer-Gehälter von kommunalen GmbHs (vgl. Nr. 2/2016) zeigt flächendeckend Wirkung. So sind die Gehälter der GmbHs mit städtischer Beteiligung in Freiburg/Baden-Württemberg ab sofort schwarz auf weis in der Badischen Zeitung vom 27. Januar 2016 nachzulesen. Darin wird nicht nur die Höhe des gezahlten Gehalts ausgelobt. Daneben sind die betroffenen Geschäftsführer mit Konterfei abgebildet. Wie die Betroffenen diese Öffentlichkeit bewerten, ist der Veröffentlichung nicht zu entnehmen und war dementsprechend auch kein Gegenstand der Recherche.
Wir halten das nicht für eine gute Idee. U. E. geht eine solche Öffentlichkeit über das Transparenzgebot hinaus und verletzt die Privatsphäre der Personen. Aus guten Gründen ist in § 286 HGB Absatz 4 geregelt, dass die Gehälter von nicht-börsennotierten Aktiengesellschaften dann nicht veröffentlicht werden müssen, wenn sich daraus die an den einzelnen Geschäftsführer gezahlte Vergütung ableiten lässt – zum Schutz der Privatsphäre und damit natürlich auch zum Schutz der Person als potenzielles Ziel für Einbruch, Diebstahl oder Erpressung.
Nicht nur nach dem Transparenz-Gesetz NRW müssen immer mehr Vorstände und Geschäftsführer kommunaler Unternehmen ihre Gehälter offen legen. Auch in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Vorschriften. Ausnahme: Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Unterdessen haben die meisten Kommunen reagiert und neue Verträge mit den Geschäftsführern/Vorständen abgeschlossen oder nur mit einer entsprechenden Veröffentlichungsklausel verlängert (vgl. Nr. 41/2015). …
Volkelt-Brief 01/2016
Geschäftsführer-Pflichten: Unerfahrenheit schützt nicht vor Strafe + Fremd-Geschäftsführer: Die besten Argumente für eine Gehaltserhöhung+ GmbH-Steuern: Profitieren Sie vom Teileinkünfteverfahren + Geld: Geschäftsführer-Geburtstag zählt bei der Steuer + Steuerrecht: Kommunale GmbHs haben Anspruch auf Vorsteuererstattung + Vorsicht: Firmenwagen bei Nebentätigkeit des Geschäftsführers + BISS …
Volkelt-Brief 44/2015
Reinfall: Wie die Berater das Hess-Management aushebelten + Rechtsprechung: Wichtige neue Urteile für Geschäftsführer im Überblick + „Theorie”: Wie viel Geld braucht man zum Glück? + Neue Methoden: Wie Steuerprüfer Nachzahlungen durchsetzen + GmbH-Recht: Pflichtoffenlegung ist juristisch „durch“ + Goldesel: Dauerhafter Verlustausgleich in der kommunalen GmbH + Paukenschlag: Solidaritätszuschlag kommt erneut auf den Prüfstand + BISS …
Der Volkelt-Brief 44/2015 > Download als PDF – lesen im „Print”
Werden Dauerverluste einer kommunalen GmbH von einer Öffentlichen Körperschaft übernommen, führt dass nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn eine Gesellschaft zwischengeschaltet wird (FG Münster, Urteil vom 18.8.2015, 10 K 1712/11 Kap). …
Volkelt-Brief 41/2015
Gehalts-Debatte: Zweierlei Maß für Geschäftsführer und Vorstände + Terminsache: Kleine GmbH müssen den Jahresabschluss 2014 feststellen + Kommunale GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter immer transparenter + Mindestlohn: Immer mehr Stichproben-Kontrollen + Finanzamt: Angemessenheit des Firmenwagens ist „Einzelfall” + Arbeitsrecht: Personalabbau ist kein Geschäftsgeheimnis + Mitarbeiter: Haben keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen + BR: Neue Initiative zur Erhöhung der Gesellschafter-Besteuerung + BISS …