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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 11/2014

The­men heu­te: Unter­neh­mens-Füh­rung – War­um loben so schwer fällt und eigent­lich ganz ein­fach ist + Feh­ler, Män­gel und Scha­dens­fäl­le: Der Geschäfts­füh­rer ist gefor­dert  + NEU! FG Rhein­land-Pfalz: Geschäfts­ver­tei­lung muss schrift­lich ver­ein­bart sein + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Bei Krank­heit gibt es Schon­zeit+ Behör­den: Wie­der Kar­tell­stra­fen gegen mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men + Arbeits­kos­ten: Job­cen­ter setzt Aus­gleichs­zah­lun­gen durch + BISS

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NEU! FG Rheinland-Pfalz: Geschäftsverteilung schriftlich vereinbaren

In den meis­ten GmbHs wird in der Geschäfts­führung „Arbeit­steilung“ prak­tiziert. Danach ist der kaufmän­nisch ver­ant­wortliche Geschäfts­führer in der Regel für die Ein­hal­tung der Steu­er­pflich­ten zuständig. 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 04/2013

The­men heu­te: Geschäfts­füh­rer kla­gen über zuneh­men­de Kon­trol­len und Gän­ge­lei­en + Steu­er-Anmel­dun­gen: Vie­le Pro­ble­me nach Online-Umstel­lung – was tun? + BGH-aktu­ell: Wie­der neu­es Urteil zur Geschäfts­füh­rer-Haf­tung + GmbH-Recht: Lei­ter der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung hat pri­vi­le­gier­tes Stimm­recht + D & O: Geschäfts­füh­rer muss Wech­sel der Gesell­schaf­ter mel­den + Auf­sichts­rat der kom­mu­na­len GmbH kann abbe­ru­fen wer­den + Recht: Kei­ne Ein­tra­gung des neu­en Geschäfts­füh­rers bei unge­klär­tem Rechts­strei­tig­kei­ten + BISS

 

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Geschäftsführungs-Sprecher und Stellvertreter werden nicht ins Handelsregister eingetragen

In Anleh­nung an inter­na­tio­na­les Gesell­schafts­recht und moder­ne Unter­neh­mens­füh­rung (Manage­ment-Board) gehen immer mehr mit­tel­stän­di­sche GmbHs dazu über, das Geschäfts­­­­füh­rungs-Gre­mi­um arbeits­tei­lig zu orga­ni­sie­ren. Ähn­lich dem AG-Vor­stand­s­­vor­sit­zen­den wird so ein Vor­sit­zen­der bzw. ein Stell­ver­tre­ter des Vor­sit­zen­den mit ent­spre­chen­den Rech­ten und Pflich­ten ein­ge­rich­tet. Nach aktu­el­ler Recht­spre­chung wer­den sol­che Funk­tio­nen aber nicht in das Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen (OLG Mün­chen, Urteil vom 5.3.2012, 31 Wx 47/12).

Für die Pra­xis: Im Innen­ver­hält­nis sind die­se Gestal­tun­gen aber rechts­wirk­sam. Dazu not­wen­dig ist aber eine ent­spre­chen­de Aus­ge­stal­tung des Gesell­schafts­ver­tra­ges. U. U. genügt eine sol­che Rege­lung im Rah­men einer Geschäfts­ord­nung, die als Bestand­teil im Gesell­schafts­ver­trag ver­an­kert ist. Zu beach­ten ist aber die gesetz­li­che Ver­tre­tungs­macht des Geschäfts­füh­rers, die ihm laut GmbH-Gesetz bzw. mit der Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter zusteht.

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Geschäftsordnung für die Geschäftsführung

Geschäfts­ord­nung für die Geschäfts­füh­rer der GmbH: Ver­bind­li­che Vor­ga­ben zur Tätig­keit im Geschäfts­füh­rungs-Gre­mi­um + Infor­ma­ti­on und Abstim­mung + Ein­be­ru­fung + Teil­nah­me + Pro­to­koll + Ver­schwie­gen­heit + Ver­ein­ba­rung zur Arbeit mit Ziel­ver­ein­ba­run­gen + prak­ti­sches Mus­ter zur direk­ten Über­nah­me für die ope­ra­ti­ve Geschäftsführung