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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 25/2018

Füh­rungs-Ethik: Was man von Trump ler­nen kann – und was nicht + Fuss­ball-Hype: Wie Unter­neh­men Sport für sich nut­zen + Digi­ta­les: DIHK ver­öf­fent­licht Fun­dus für neue Geschäfts-Ideen + Som­mer 2018: Auch der Chef braucht eine Aus­zeit + Recht: Neue Initia­ti­ve gegen das Abmahn-Unwe­sen + Betriebs­prü­fung: Gren­ze für die Steu­er­schät­zung + Fir­men­wa­gen: Gericht sieht Die­sel-Rück­nah­me­ver­pflich­tung + Geschäfts­füh­rer-Bürg­schaft: Haf­tung nur für einen Teilbetrag

 

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Betriebsprüfung: Grenze für die Steuerschätzung

Bei einer Schät­zung (Umsatz­v­er­pro­bung) muss das Finanz­amt aus­rei­chen­de Bele­ge vor­le­gen, die Zwei­fel an einer Schät­zungs­be­fug­nis des Finanz­amts aus­räu­men und sei­ne Schät­zung der Höhe nach durch die Offen­le­gung einer nach­voll­zieh­ba­ren Kal­ku­la­ti­on sub­stan­ti­ie­ren (FG Nürn­berg, Urteil v. 12.4.2018, 2 V 1532/17).

Auf die­ses Urteil kön­nen Sie sich immer dann beru­fen, wenn Sie den Ein­druck haben, dass sich weder der Betriebs­prü­fer noch der FA-Sach­be­ar­bei­ter die Mühe gemacht haben, eine spe­zi­fi­sche Kal­ku­la­ti­on vor­zu­le­gen. Z. B., wenn pau­schal Roh­ge­winn­auf­schlä­ge auf den Waren­ein­kauf vor­ge­nom­men wer­den, ohne Fir­men-spe­zi­fi­sche Beson­der­hei­ten (Bruch, kos­ten­lo­se Abga­be, Eigen­ver­brauch usw.) zu berück­sich­ti­gen. Für Ihren Steuerberater/RA ein gute Mög­lich­keit, einen Kom­pro­miss mit dem FA zu verhandeln.

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Volkelt-Brief 43/2017

Der Fall Schle­cker: Was Geschäfts­füh­rer dar­aus ler­nen + Ter­min­sa­che: Jah­res­ab­schluss 2016 der klei­nen GmbH  + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: Was bringt der Ver­weis auf BAT? + Kalkulation/Preise: Neu­es von der Kar­tell-Front + Digi­ta­li­sie­rung: Nur nicht die Boden­haf­tung ver­lie­ren + Steu­er­pro­ble­me: Bonus­zah­lun­gen an den GF + Nach­ge­prüft: Ist der Zins­fuß für Pen­si­ons­rück­stel­lung zu hoch?

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Steuerprobleme: Bonuszahlungen an den GF

Bezieht der Geschäfts­füh­rer auf­grund einer Ver­ein­ba­rung Bonus­zah­lun­gen aus einem vor­her ver­dien­ten Basis­ka­pi­tal­stock, han­delt es sich nicht um Ein­künf­te aus mehr­jäh­ri­ger Tätig­keit. Die Ver­güns­ti­gung für mehr­jäh­ri­ge Tätig­kei­ten (§ 34 EStG) wird nicht gewährt (FG Nürn­berg, Urteil v. 10.5.2017, 3 K 1935/15).

Als außer­or­dent­li­che Ein­künf­te kom­men nur Ver­gü­tun­gen für mehr­jäh­ri­ge Tätig­kei­ten in Betracht. Mehr­jäh­rig ist eine Tätig­keit, soweit sie sich über min­des­tens zwei Ver­an­la­gungs­zeit­räu­me erstreckt und einen Zeit­raum von mehr als zwölf Mona­ten umfasst.

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Volkelt-Brief 34/2014

The­men heu­te: Nach­fol­ge: „Jetzt Tem­po machen …” NEU: Auch Klein-Gesell­schaf­ter haben nach­träg­li­che „Anschaf­fungs­kos­ten“ + Geld: So bewah­ren Sie digi­ta­le Kon­to­aus­zü­ge rich­tig auf + Fir­men­wa­gen: Finanz­amt mau­ert bei Fer­ra­ri-Lea­sing­ra­ten + E‑Mails im Geschäfts­ver­kehr: Immer recht freund­lich blei­ben + Haf­tung: So sichern Sie Ihre Mit­ar­bei­ter bes­ser gegen Unfäl­le + Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be: Inten­si­ve­re Kon­trol­len sind beschlos­se­ne Sache + BISS