Investiert der GmbH-Gesellschafter den Erlös aus dem Verkauf seines GmbH-Anteils, den er als Geschenk (hier: von seinem Bruder) erhalten hat und der nach der Verschonungsregelung steuerfrei blieb, erneut in die Anschaffung von GmbH-Anteilen, ist das Finanzamt nicht berechtigt, den Veräußerungsgewinn nachträglich zu versteuern. Das gilt selbst dann, wenn sich durch den Verkauf und Neuerwerb die Beteiligungsquote des GmbH-Gesellschafters (hier: < 25 %) geändert hat und selbst dann, wenn er einen Teil des Erlöses erst nach Ablauf der gesetzlichen Sechsmonatsfrist für Reinvestitionen investiert hat (FG Münster, Urteil v. 20.11.2017, 3 K 1879/15, Revision ist zugelassen).
Schlagwort: FG Münster
Volkelt-Brief 02/2018
- ACHTUNG: Zwei kleine Änderungen mit großen Auswirkungen + Besuch vom Finanzamt: Was tun, wenn der Prüfer unangemeldet vor der Tür steht + Digital: Vom stationären Handel zum Online-Shop + Fehlendes Zählprotokoll: Kein Grund für eine Umsatz-Schätzung + Steuer: So korrigieren Sie Fehler bei der GmbH-Gewinnbesteuerung + Abgabenordnung: Keine Nachversteuerung nach Schenkung, Verkauf und Reinvestition + Chance: Weniger Steuer für die (geringe) Management-Beteiligung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 39/2017
Nachlese: Die Herausforderung bleibt die Digitalisierung & Co. + GmbH und Recht: Wichtige neue Urteile für den GmbH-Geschäftsführer + Steuerpolitik: Nachzahlungszinsen nicht zu beanstanden + Pflichtveröffentlichung: Unterlassungserklärung zieht nicht
BISS … die Wirtschaft-Satire
Säumige Steuerzahler müssen 6 % Nachzahlungszinsen zahlen. Dazu das Finanzgericht (FG) Münster: „Aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtskontinuität ist ein fester Zinssatz zulässig, auch wenn es zwischenzeitlich zu erheblichen Schwankungen des Marktzinses kommt. Dieses gesetzgeberische Konzept ist zulässig“ (FG Münster, Urteil v. 17.8.2017, 10 K 2472/16).
Volkelt-Brief 38/2017
Geschäftsführer und die lieben Behörden: 11 Jahre „AGG” – auch für viele Kollegen ein Spiel mit einigen Unbekannten und mit hohem finanziellen Risiko + Gewusst wie: Anwaltliche Beratung schützt Geschäftsführer vor Pflichtverletzung + GmbH-GmbH-Steuern: „Schachtelstrafe“ nicht zu beanstanden + Mitarbeiter: Wie Sie Konkurrenz-Tätigkeiten richtig unterbinden
BISS … die Wirtschaft-Satire
Überweist der Geschäftsführer auf anwaltlichen Rat hin die abzuführende Lohnsteuer auf ein dafür eingerichtetes Treuhandkonto, ist er aus der Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer. Auf diesen Rat darf er sich verlassen (FG Münster, Urteil v. 23.6.2017, 3 K 1537/14 L).
Volkelt-Brief 17/2017
Internet: Was bringt die neue GmbH-Domain? + Geschäftsführer-Gehalt: Mehr Steuer-Probleme in der Familien-GmbH + 2‑Personen-GmbH: Ein Gesellschafter pocht auf Gewinn-Auszahlung + Geschäftsführer-Eignung: Strafen werden zusammengerechnet + Elektronische-Kasse: Gericht bestätigt Schätzbefugnis des FA + GF-Vorsorge: BFH bestätigt Überversorgungsprüfung + BISS …
Werden die Bareinnahmen eines Unternehmens mit einer elektronischen Kasse auf der Basis der Software MS Access erfasst, darf das Finanzamt die Kassenführung insgesamt verwerfen und die Umsätze schätzen, wenn die Programmierprotokolle nicht vorgelegt werden (FG Münster, Urteil vom 29.3.2017, 7 K 3675/13).
Volkelt-Brief 13/2017
Steuerpolitik: Inspiriert Kichhof die Kanzlerin doch noch mit seinen Ideen … + Dienstleister-GmbHs: EU will elektronische Dienstleistungskarte + Terminsache: Geschäftsführer müssen länger arbeiten + Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Weniger Kontrollen, mehr Geldbußen + GmbH-Krise: Geschäftsführer muss Steuerforderungen widersprechen + Geschäftsführer privat: Getrennt leben und zusammen veranlagen + BISS …
Nur weil Ehegatten in getrennten Wohnungen leben, darf das Finanzamt eine steuerliche Zusammenveranlagung nicht verweigern. Das FA muss den Einzelfall prüfen und die vorgetragenen Gründe würdigen (FG Münster, Urteil vom 22.2.2017, 7 K 2442/15 E).