Schlagwort: FG Münster
Volkelt-Brief 23/2020
Neue Rechtsprechung: Abberufung und/oder Kündigung + GmbH-Jahresabschluss 2019: „Anhang“ muss auf Corona-Folgen eingehen + Geschäftsführer-Perspektive: So funktioniert die Lieferkette + Praktisch: Noch mehr Hilfen für Unternehmen + Digitales: Missbrauch mit Sprachassistenten + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Juni 2020 + GmbH/Recht: Fortsetzung im Insolvenzverfahren + Haftung: Cum-Ex-Strafverfahren vor dem Aus + GmbH/Steuer: Mitteilungspflichten verschoben + GmbH/Finanzen: Pfändung der Corona-Soforthilfe nicht zulässig
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Volkelt-Brief 44/2019
GmbH/Kosten: Die Laster der Laster-Hersteller + GmbH/Planungen 2020: Jetzt endlich die Nachfolge anpacken + Geschäftsführer-Perspektive: Brexit, Exit … + Unternehmens-Recht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen + Digitales: Neue Plattform für Haushalts-Dienstleistungen + GmbH/Kosten: Bei den Beraterhonoraren richtig sparen + Geschäftsführer privat: Die Vorsorgevollmacht sicher hinterlegen + GF/Haftung: Middelhoff-Verfahren eingestellt + Mitarbeiter/Lohnkosten: Doppelte Auflagen für die Pflegebranche + Firmenwagen: Achtung mit dem Investitionsabzugsbetrag
Volkelt-Brief 38/2019
Arbeitgeber-Bewertung: Checken, Nachbessern, Animieren + Geschäftsführer-Kündigung: Nachschieben von Kündigungsgründen + Geschäftsführer-Perspektive: Familien-geführte Unternehmen machen den Unterschied + GmbH/Recht: Was Geschäftsführer veranlassen müssen + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten + Geschäftsführung im Team: Kein Grund zur Pflichtversicherung + GmbH-Steuern/vGA: Geschäftsführer darf neben den Pensionsbezügen dazuverdienen
Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster kann der aus Altergründen zunächst abberufene Geschäftsführer, dem seine Pensionsbezüge ausgezahlt werden, daneben ein zusätzliches Gehalt gezahlt werden, wenn er erneut für die GmbH als Geschäftsführer tätig wird. Im Urteilsfall erhielt er ein Gehalt, das gerade einmal 10 % des zuletzt von ihm bezogenen Geschäftsführer-Gehalts ausmachte. In diesem und vergleichbaren Fällen ist das Finanzamt nicht berechtigt, eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu unterstellen und entsprechend nachzuversteuern (FG Münster, Urteil v. 25.7.2019, 10 K 1583/19K).
In der Regel bleibt ein Darlehensvertrag zwischen einer Tochtergesellschaft und der beherrschenden Muttergesellschaft auch dann noch ein Darlehensvertrag, wenn eine Vereinbarung über den Rückzahlungszeitpunkt und/oder zu gewährende Sicherheiten fehlt. Das Fehlen der Ernsthaftigkeit einer behaupteten Darlehensvereinbarung kann aber dann anzunehmen sein, wenn – entgegen der vertraglichen Vereinbarung – keine nennenswerten Tilgungsleistungen und Zinszahlungen durch den Gesellschafter erfolgen, so dass auch aufgrund der steigenden Zinsbelastung nicht in absehbarer Zeit mit einer Rückzahlung gerechnet werden kann (FG Münster, Urteil v. 15.5.2019, 13 K 2556/15 K, G).
Volkelt-Brief 26/2019
GmbH/Bürokratie: Neue EU-Richtlinie bringt neue Vorgaben für GmbHs mit > 50 Mitarbeitern + Sommer 2019: Aushilfen, Vertretungen, Mini- und Midi-Jobber – „nur keine Fehler machen“ + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (X) + GF/Risiko: Schutz nur, wenn Sie das Kleingedruckte einhalten + Geschäftsführer privat: Widerruf einer Schenkung / Wegfall der Geschäftsgrundlage + GmbH/UG: Solidaritätszuschlag bleibt (vorerst) + Mitarbeiter: Nachzahlungen für (mehrjährige) Überstunden sind steuerbegünstigt + Aufgepasst: Betrügerische Anlageangebote per Telefon
BISS … die Wirtschaft-Satire
Zahlt der Arbeitgeberne zum Ausscheiden eines Mitarbeiters eine Nachzahlung (sog. Einmalzahlung) für die in den letzten Jahren geleisteten Überstunden, dann kann der Arbeitnehmer diese Einkünfte gemäß der sog. Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG) auf mehrere Jahre verteilen. Vorteil: Statt dem vollen Steuersatz ergibt sich regelmäßig eine rechnerische Steuervergünstigung (FG Münster, Urteil v. 23.5.2019, 3 K 1007/18 E).
Volkelt-Brief 04/2019
Krisen-Management: Wie viele Gesellschafter hat Ihre GmbH? + GmbH kompakt: Wichtige Rechtsprechung zur GmbH/Geschäftsführung 2018 (II) + Digitales: Die neuen Aufgaben der Geschäftsführung (I) + GmbH/Energierisiken: Wann lohnt die Stromausfallversicherung? + Verträge mit Angehörigen: Hier macht das Finanzamt Probleme + DSGVO: Schützt nicht gegen Einsichts-Anspruch des Betriebsrates + GmbH/Steuer: Gewinn aus KSt-Guthaben ist steuerpflichtig + NEU: Grundsteuer belastet Gewerbe- und Industrie-Immobilien + Winter: Haftung bei unterlassener Streukontrolle
BISS … die Wirtschaft-Satire
Beschäftigen Sie in der GmbH nahe Angehörige (Ehegatte, Kinder), sollten Sie die vertragliche Gestaltung und die Durchführung genau nehmen. Nicht geht: Sie vereinbaren einen Mini-Job und verrechnen dafür zum Teil die Nutzung des Firmenwagens und gleichen Überstunden mit Freizeit ab. Das ist – laut Finanzgericht Münster – „zu viel” Improvisation (FG Münster, Urteil v. 20.11.2018, 2 K 156/18 E).