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Bitcoin-GmbH: Ein sicherer Hafen für Krypto-Währungen

Mit dem zuneh­men­den Auf­kom­men (Mining) und Han­del (Tra­ding) mit Bit­co­in oder ande­ren digi­ta­len Wäh­run­gen der Block­chain-Tech­no­lo­gie stel­len sich neue haftungs‑, bilanz- und steu­er­recht­li­che Fra­gen, die alle­samt dar­auf hin­aus­lau­fen, dass die der­zeit damit ver­bun­de­nen Risi­ken (Haf­tung, Total­ver­lust, Besteue­rung) von den Agie­ren­den in einer haf­tungs­ge­schränk­ten Rechts­form durch­ge­führt wer­den soll­ten. Die Akti­en­ge­sell­schaft ist dafür aller­dings weni­ger geeig­net, z. B. weil allei­ne schon die – schnel­le und unkom­pli­zier­te – Abhal­tung von elek­tro­ni­schen Aktio­närs­ver­samm­lun­gen nicht zuge­las­sen ist.

Ein­fa­cher …

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GmbH/Recht: Beurkundung von mehreren Gesellschafter-Beschlüssen

Beschlie­ßen zwei GmbHs die Been­di­gung eines Unter­neh­mens­ver­tra­ges und müs­sen die­se Beschlüs­se nota­ri­ell beur­kun­det wer­den, dann ist das zwar in einer ein­heit­li­chen nota­ri­el­len Urkun­de mög­lich. Es sind aber zwei Vor­gän­ge, die ein­zeln berech­net wer­den (BGH, Urteil v. 26.9.2017, II ZB 27/16).

Kei­ne Rol­le spielt es dabei, wenn es sich bei den an der Beschluss­fas­sung betei­lig­ten Gesell­schaf­ten um Kon­zern­ge­sell­schaf­ten han­delt. Eine ein­heit­li­che, zusam­men­fas­sen­de nota­ri­el­le Beur­kun­dung und Berech­nung in sich unab­hän­gi­ger Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung ist im Gesetz und in der Gebüh­ren­ord­nung für Nota­re nicht vor­ge­se­hen. Sie müs­sen für einen nur for­mal zusam­men­hän­gen­den Beur­kun­dungs-Sach­ver­halt auf jeden Fall dop­pelt zahlen

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Richtige Geschäftsführung: Vollmachten und Vertretungen

Nichts ist pein­li­cher als eine miss­lun­ge­ne Beschluss­fas­sung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung – z. B., weil der Geschäfts­füh­rer Rechts- und Form­fra­gen falsch ein­schätzt. Im schlech­tes­ten Fall haf­tet der zustän­di­ge Geschäfts­füh­rer, etwa wenn durch eine ver­zö­ger­te Ver­trags­un­ter­zeich­nung ein Scha­den ent­steht. In der Pra­xis wer­den vie­le Feh­ler bei Vertretungs­regelungen oder Voll­mach­ten gemacht. Hier die Rechts­la­ge für Sonderfälle: … 

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Terminsache: Kleine GmbH müssen den JA 2016 vorlegen

Kleins­te und klei­ne GmbH (Bilanzs­sum­me bis 6 Mio. EUR, Umsatz­er­lö­se bis 12 Mio. EUR, bis 50 Mit­ar­bei­ter) haben gera­de noch 4 Wochen Zeit, den Jah­res­ab­schluss für das ver­gan­ge­ne Geschäfts­jahr (2016) erstel­len (30.6.2016 gemäß § 264 HGB), die­sen fest­stel­len und beschlie­ßen zu las­sen (Frist: 30.11.2017 gemäß § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäfts­führer ist zusätz­lich wich­tig: Las­sen Sie den Beschluss über Ihre Ent­las­tung fas­sen. Pla­nen Sie die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung recht­zei­tig und fas­sen Sie alle Beschluss for­mal kor­rekt. Das bedeutet:… 

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Volkelt-Brief 12/2017

Das neue US-Steu­er­mo­dell: „.. auch die Bri­ten wit­tern Stand­ort­vor­tei­le” + Flüchtlinge/Migranten: Geschäfts­füh­rer müs­sen „sorg­fäl­tig” prü­fen +  GmbH-Recht: Wenn der Ver­samm­lungs­lei­ter trickst … + Neue Inter­net-Atta­cken: So schüt­zen Sie Ihre Stel­len­an­ge­bo­te + Kar­tell­ver­ge­hen: Bereits der Infor­ma­ti­ons­aus­tausch wird bestraft + GmbH-Recht: Stimm­ver­bot für den GmbH-Gesell­schaf­ter + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Kei­ne Lohn­steu­er bei (Zwangs-) Unter­bre­chun­gen +  BISS

 

 

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GmbH-Recht: Wenn der Versammlungsleiter trickst

In vie­len mit­tel­stän­di­schen GmbHs ist per Gesell­schafts­ver­trag einer der Gesell­schaf­ter zum Lei­ter der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung   bestimmt. Damit soll der pro­fes­sio­nel­le Ablauf der Gesellschafter­versammlung sicher­ge­stellt wer­den. Das macht Sinn, wenn die übri­gen Gesell­schaf­ter kei­ne oder nur wenig geschäft­li­che Erfah­rung haben und sich auch nicht wei­ter in der GmbH enga­gie­ren wollen.

Ach­tung:

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Volkelt-Brief 11/2017

Krank sein: Ich als Geschäfts­füh­rer doch nicht” + Geschäfts­füh­rer-Pflicht­ver­si­che­rung: Immer mehr Bean­stan­dun­gen ACHTUNG: Neu­es Urteil zum nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bot + GF-Ver­trag: Kop­pe­lung von Abbe­ru­fung und Kün­di­gung + GmbH-Recht: Lei­ter muss Beschlüs­se offi­zi­ell „fest­stel­len” + Steu­er-Betrug: Neu­es Urteil zu Cum-Ex-Geschäf­ten + Geschäfts­füh­rer pri­vat: XING-Hin­weis auf zukünf­ti­ge Selb­stän­dig­keit +  BISS

 

 

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GmbH-Recht: Leiter muss Beschlüsse offiziell „feststellen”

For­mal kor­rekt ist ein Beschluss der Gesell­schaf­ter, wenn er durch einen Ver­samm­lungs­lei­ter fest­ge­stellt wird. Die­ser wird in der Regel zu Beginn der GmbH-Gesell­schaf­ter­­ver­­­samm­lung von den Gesell­schaf­tern mit ein­fa­cher Mehr­heit bestellt. Wird der Beschluss nicht for­mell ord­nungs­ge­mäß durch einen Ver­samm­lungs­lei­ter fest­ge­stellt, liegt darin … 

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Forecast 2017: Gesellschafter-Beschlüsse in der GmbH/UG

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH bzw. einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft sind Sie verant­­­wort­lich dafür, dass die Gesell­schaf­ter zu den not­wen­di­gen Gesellschafter­versamm­lungen gela­den wer­den (§ 49 GmbH-Gesetz). Dazu müs­sen vor­ab die Tages­ord­nungs­punk­te mit­ge­teilt wer­den. Sol­len auf der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung rechts­wirksame Beschlüs­se gefasst wer­den, muss der Beschluss­ge­gen­stand und ggf. der Beschluss­in­halt mit­ge­teilt wer­den. Wer­den die Beschlüs­se ein­stim­mig gefasst, ist das unpro­ble­ma­tisch. Gibt es aber abwei­chen­de Mei­nun­gen, müs­sen die stren­gen For­ma­li­en beach­tet wer­den. Ansons­ten sind Beschlüs­se unwirk­sam und kön­nen damit gericht­lich „gekippt“ wer­den. Der Geschäfts­füh­rer ist also gut bera­ten, hier­bei kei­ne Feh­ler zuzu­las­sen. Hier die wich­tigs­ten Beschlüs­se in der Übersicht: … 

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Terminsache: Letzte Frist für den Jahresabschluss 2015

Klei­ne GmbHs haben noch 6 Wochen Zeit, den Gesell­schaf­tern der GmbH den Jah­res­ab­schluss für das abge­lau­fe­ne Geschäfts­jahr 2015 vor­zu­le­gen, die­sen fest­stel­len und beschlie­ßen zu las­sen (Frist: 30.11.2016 gemäß § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäfts­füh­rer ist zusätz­lich wich­tig: Las­sen Sie den Beschluss über Ihre Ent­las­tung fas­sen. Pla­nen Sie die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung recht­zei­tig und fas­sen Sie alle Beschluss for­mal kor­rekt. Das bedeutet: …