Laut Bundesverfassungsgericht (BverfG) verstößt die Regelung zum Verlustabzug für Kapitalgesellschaften (hier: schädlicher Beteiligungserwerb) gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Jetzt liegt ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vor, wonach die Finanzbehörden bis zu einer gesetzlichen Neuregelung Aussetzung der Vollziehung (AdV) für die dazu erlassenen Steuerbescheide gewähren müssen (FG Hamburg, Beschluss v. 11.4.2018, 2 V 20/18).