Wenn Sie für die von Ihnen bezahlten Kinderbetreuungskosten weder eine Rechnung noch einen Überweisungsbeleg vorweisen können, braucht das Finanzamt die Betreuungskosten nicht als Sonderausgaben anzuerkennen (FG Köln, Urteil vom 10.1.2014, 15 K 2882/13). Was tun?
Schlagwort: Auslagenersatz
Volkelt-Brief 13/2013
Themen heute: GmbH-Größenklassen – kleine GmbH wird „größer” + Terminsache: Gewinnabführungsverträge (GAV) prüfen und anpassen + Finanzen/Liquidität: GmbH-Zahlungsbedingungen müssen EU-tauglich sein + Wettbewerb: Teilnahme an Branchentreffen ist riskant + Recht: Geschäftsführer-Fahrverbot – was tun? + Betriebsprüfung: Rückstellung für Steuerprüfung geht nur für Großbetriebe + Geschäftsführer-Gehalt: Auslagenersatz ausdrücklich vereinbaren + Betriebsrat: Ab 100 Arbeitnehmern zählen Leiharbeitnehmer + Rechnungswesen/Finanzen: Steuer auf ausländische Mini-Beteiligung + BISS …
Zahlen Sie aus eigener Geldbörse kleinere Beträge bar für die GmbH, schaut das Finanzamt genau hin (Parkgebühren, Bücher oder Zeitschriften). Dieser Auslagenersatz …