Im privatwirtschaftlichen Bereich sind Geschäftsführer-Gehälter für die Öffentlichkeit tabu. Ausnahme: Die GmbH macht dazu Angaben im (öffentlichen) Geschäftsbericht oder in ihren Veröffentlichungen im elektronischen Unternehmensregister. Relevant ist ein Fall aus Bayern, wonach die Presse Auskunft über die Höhe des Geschäftsführer-Gehalts einer öffentlich-rechtlichen GmbH gerichtlich durchsetzen wollte. Konkret ging es um den Nordbayerischen Kurier, der im Zusammenhang mit der Verlängerung des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer der Klinikum-GmbH eine Offenlegung des Gehalts durchsetzen wollte (Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss v. 14.5.2012, 7 CE 12.370). Das Gericht stellt dazu klar, dass das Recht des Geschäftsführers auf Vertraulichkeit Vorrang vor dem öffentlichen Interesse auf Transparenz hat. Hat der Geschäftsführer keine Zustimmung zur Veröffentlichung des Gehalts gegeben, müssen sich alle beteiligten Institutionen (Gemeinderat, Kommune, Träger) auch daran halten. ACHTUNG: Als Geschäftsführer einer kommunalen GmbH sind Sie danach gut beraten, vor der Bestellung den Anstellungsvertrag auf Kleingedrucktes bzw. auf eine solche Veröffentlichungsklausel hin zu prüfen und ggf. nachzuverhandeln.
Schlagwort: Auskunftspflicht
Volkelt-Brief 13/2019
Gender Pay Gap: Gleicher Lohn nur für gleiche Leistung + Schiedsverfahren: Mit vielen Vorteilen und ohne Risiko für den Fremd-Geschäftsführer + Digitales: Immer mehr Online-Shops werden stationär + Geschäftsführer-Gehalt: Weniger Streitfälle um „vGA” + Geschäftsführer privat: Vorteile mit dem E‑Bike von der GmbH + GmbH/Recht: Pflichten Ihres Rechtsanwalts + GmbH/Recht: Beschlussfassung in der Einheitsgesellschaft + Fehlerhafte Adresse ist kein Verstoß gegen die Formvorschriften + GmbH/Steuer: Finanzamt auf Abwegen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 02/2018
- ACHTUNG: Zwei kleine Änderungen mit großen Auswirkungen + Besuch vom Finanzamt: Was tun, wenn der Prüfer unangemeldet vor der Tür steht + Digital: Vom stationären Handel zum Online-Shop + Fehlendes Zählprotokoll: Kein Grund für eine Umsatz-Schätzung + Steuer: So korrigieren Sie Fehler bei der GmbH-Gewinnbesteuerung + Abgabenordnung: Keine Nachversteuerung nach Schenkung, Verkauf und Reinvestition + Chance: Weniger Steuer für die (geringe) Management-Beteiligung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Das Thema Kartellabsprachen hat den Mittelstand mit voller Härte erreicht (vgl. Nr. 11, 13/2014). Dazu erreichen uns nun auch viele Anfragen. Beispiel: „Stimmt es, dass die Kartellbehörden nur mit amtlichem Durchsuchungsbeschluss in die Firma dürfen?“. Antwort: NEIN. Hier kommt es auf den Einzelfall, auf Anlass und Dringlichkeit an. Die Behörde hat folgende Befugnisse: …
Im Bewerbungsverfahren um eine zu besetzende Stelle müssen Sie laut Bundesarbeitsgericht (BAG) …
Volkelt-Brief 21/2012
Themen heute: Frontal-Angriff auf die Geschäftsfüher-Altersversorgung + FG München: Es besteht (doch) keine Anpassugnspflicht für Alt-Pensionszusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführe + Neue von der Leyen – Pläne: Betrifft nur selbständige (Neben-) Tätigkeiten des Geschäftsführers + Auf was müssen wir uns auf die Zeit nach den Wahlen vorbereiten? + Presse hat kein Anrecht auf Auskunft über Geschäftsführer-Gehalt + eBay-Verkäufe: Wenn er Ehegatte laufend „verkauft” wird es gewerblich – so müssen Sie aufpassen + BISS …
Im privatwirtschaftlichen Bereich sind Geschäftsführer-Gehälter für die Öffentlichkeit tabu. Ausnahme: Die GmbH macht dazu Angaben im (öffentlichen) Geschäftsbericht oder in ihren Veröffentlichungen im elektronischen Unternehmensregister. Jetzt wurde ein Fall aus Bayern bekannt, wonach die Presse Auskunft über die Höhe des Geschäftsführer-Gehalts …