Wenn Sie im Ausland Umsatzsteuer gezahlt haben (auch: Geschäftsreisen, Messetermine, Übernachtungen usw.), können Sie die Vorsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern “online” anmelden und sich erstatten lassen (www.bzst.de > Steuern international > Vorsteuervergütung > Inländische Unternehmen > Elektronische Antragstellung). Achtung: Für 2014 gezahlte Umsätze müssen Sie den entsprechenden Antrag bis zum 30.9. des Folgejahres – also bis zum 30.9.2015 – einreichen. Die Umsatzsteuer zurück gibt es, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: …
Schlagwort: Antragstellung
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Volkelt-Brief 04/2014
Themen heute: Neue Mitarbeiter – so nutzen Sie die neuen sozialen Medien + KSt und GewSt: Vorauszahlungen jetzt anpassen + Gutverdienende Geschäftsführer: Finanzamt darf (fast) Alles prüfen + Recht: Geschäftsführer muss wirtschaftliche Reserven benennen + Steuer: Verspätete Abgabe der Jares-Umsatzsteuer-Erklärung kostet + Personal: Leiharbeit wird immer riskanter + Urteile 2013: die 10 wichtigsten für die Geschäftsführungs-Praxis + BISS …