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Archiv: Volkelt-Briefe

Geschützt: Volkelt-Brief 42/2020

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Volkelt-Brief 16/2018

  1. Geschäfts­füh­rung: Mit­ar­bei­ter, Mit­ar­bei­ter, Mit­ar­bei­ter … + Kon­flik­te in der GmbH: Vor­beu­gen und es bes­ser machen (II) + Digi­ta­les: Crowd­fun­ding wei­ter auf dem Vor­marsch + Ach­tung: Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer der Toch­ter-GmbH + Recht: Anwalts-Voll­macht zur Ver­tre­tung der GmbH + OLG Mün­chen: 10%-Liquiditätslücke reicht für Insol­venz­haf­tung des Geschäfts­füh­rers + GmbH-Mar­ke­ting: Wer­bung mit Test­ergeb­nis­sen + GmbH-Recht: Ein­sichts- und Aus­kunfts­recht in der gelösch­ten GmbH

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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OLG München: 10%-Liquiditätslücke reicht für Insolvenzhaftung des GF

Ist die GmbH nicht mehr in der Lage, sich inner­halb von drei Wochen die zur Beglei­chung der fäl­li­gen For­de­run­gen benö­tig­ten finan­zi­el­len Mit­tel zu beschaf­fen, han­delt es sich bereits um eine Zah­lungs­un­fä­hig­keit und nicht mehr um eine sog. Zah­lungs­sto­ckung. Beträgt die Liqui­di­täts­lü­cke der GmbH 10% oder mehr, ist regel­mä­ßig von Zah­lungs­un­fä­hig­keit aus­zu­ge­hen, sofern nicht aus­nahms­wei­se mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit zu erwar­ten ist, dass die Liqui­di­täts­lü­cke dem­nächst voll­stän­dig oder fast voll­stän­dig geschlos­sen wird und den Gläu­bi­gern ein Zuwar­ten nach den beson­de­ren Umstän­den des Ein­zel­fal­les zuzu­mu­ten ist (OLG Mün­chen, Urteil v. 18.1.2018, 23 U 2702/17).

Das sind end­lich ein­mal kla­re Hand­lungs­vor­ga­ben in Sachen Insol­venz­an­trags­pflicht für GmbH-Geschäfts­füh­rer. An die­ser 10%-Regel soll­ten Sie sich ori­en­tie­ren. Im Klar­text: Kön­nen Sie 10% der For­de­run­gen im frag­li­chen Zeit­raum nicht mehr sicher erfül­len, beginnt der 3‑Wochenfrist für die Insol­venz­an­trags­ver­pflich­tung zu lau­fen. In die­ser Zeit müs­sen Sie es schaf­fen, mit dem/den Gläubiger(n) neue Zah­lungs­kon­di­tio­nen zu ver­ein­ba­ren oder Liqui­di­tät zu beschaf­fen. Gibt es kei­ne Lösung, müs­sen Sie Insol­venz­an­trag stel­len – ansons­ten haf­ten Sie mit Ihrem pri­va­ten Vermögen.

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Geschäftsführer-Haftung: Anforderungen an eine Fortführungsprognose

Ist die GmbH bilan­zi­ell über­schul­det, befreit eine Fort­füh­rungs­pro­gno­se nur dann von der Insol­venz­an­trags­pflicht, wenn die­se stich­hal­tig und kor­rekt erstellt wird. Dazu das OLG München: …