Schlagwort: 23 U 2702/17
Volkelt-Brief 16/2018
- Geschäftsführung: Mitarbeiter, Mitarbeiter, Mitarbeiter … + Konflikte in der GmbH: Vorbeugen und es besser machen (II) + Digitales: Crowdfunding weiter auf dem Vormarsch + Achtung: Bestellung zum Geschäftsführer der Tochter-GmbH + Recht: Anwalts-Vollmacht zur Vertretung der GmbH + OLG München: 10%-Liquiditätslücke reicht für Insolvenzhaftung des Geschäftsführers + GmbH-Marketing: Werbung mit Testergebnissen + GmbH-Recht: Einsichts- und Auskunftsrecht in der gelöschten GmbH
BISS … die Wirtschaft-Satire
Ist die GmbH nicht mehr in der Lage, sich innerhalb von drei Wochen die zur Begleichung der fälligen Forderungen benötigten finanziellen Mittel zu beschaffen, handelt es sich bereits um eine Zahlungsunfähigkeit und nicht mehr um eine sog. Zahlungsstockung. Beträgt die Liquiditätslücke der GmbH 10% oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zuzumuten ist (OLG München, Urteil v. 18.1.2018, 23 U 2702/17).