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Volkelt-Briefe

Terminsache (III): Erstellung des Jahresabschlusses 2018

Mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2018 bis zum 31.3.2019 auf den Weg brin­gen (§ 264 HGB). Anschlie­ßend muss der Jah­res­ab­schluss fest­ge­stellt und per Gesell­schaf­ter-Beschluss abge­seg­net wer­den. Letz­te Maß­nah­me wird dann der 31.12.2019 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jah­res­ab­schluss 2018 offen legen müs­sen und dazu den Jah­res­ab­schluss im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­li­chen müs­sen. Auch in die­sem Jahr ver­wei­sen wir an die­ser Stel­le auf die ent­spre­chen­den Pflich­ten des Geschäfts­füh­rers zur ord­nungs­ge­mä­ßen Erstel­lung, Fest­stel­lung, ggf. Prü­fung und Ver­öf­fent­li­chung des GmbH-Jahresabschlusses.

Laut Han­dels­ge­setz­buch (HGB) muss der Jah­res­ab­schluss 2018 bereits zum 31.3.2019 „erstellt“ sein. Auch dafür ist der Geschäfts­füh­rer ver­ant­wort­lich. In der Pra­xis ist das aber für die meis­ten GmbHs nicht zu leis­ten – so sind vie­le Steu­er­be­ra­ter dazu schlicht­weg zeit­lich nicht in der Lage. Zum ande­ren: Wo kein Klä­ger, da kein Täter. In der Pra­xis wird die­se Ter­min­vor­ga­be nicht geprüft und somit auch nicht geahn­det. Zum Pro­blem wird die­se Frist in der Pra­xis aber dann, wenn einer der Gesell­schaf­ter auf Ein­hal­tung des Ter­mins drängt (klagt) oder wenn ein Bank­ter­min zu Finan­zie­run­gen ansteht und die Bank dar­auf Wert legt, den aktu­el­len Jah­res­ab­schluss einzusehen.

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Vorsicht: Kleingedrucktes im GmbH/UG-Kaufvertrag

Wird im Kauf­vertrag über eine GmbH/UG oder einen GmbH/UG-Anteil eine sog. har­te Bilanz­ga­ran­tie ver­ein­bart, haf­tet der Ver­käu­fer auch für bis zum Bilanz­stich­tag nicht bekann­te Schul­den oder Even­tu­al­ver­bind­lich­kei­ten (OLG Frank­furt a. M., Urteil vom 7.5.2015, 26 U 35/12). …

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Terminsache: Jahresabschluss 2015 für kleinste und kleine GmbH/UG

Laut Han­dels­ge­setz­buch (§ 264 Abs. 1 Satz HGB) müs­sen klei­ne GmbH den Jah­res­ab­schluss für das abge­lau­fe­ne Geschäfts­jahr 2015 bis zum 30.6. des Fol­ge­jah­res – also bis Ende des nächs­ten Monats – auf­stel­len. Bei abwei­chen­dem Geschäfts­jahr muss der Jah­res­ab­schluss spä­tes­tens 6 Mona­te nach Ende des Geschäfts­jah­res vor­lie­gen (§ 267 Abs. 1 Satz 4 HGB). Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich dafür, dass die­se Frist ein­ge­hal­ten wird. In der Pra­xis ertei­len die meis­ten Geschäfts­füh­rer dem Steu­er­be­ra­ter den Auf­trag, den Jah­res­ab­schluss zu erstel­len. Das sind für die klei­ne GmbH: Gewinn- und Ver­lust­rech­nung, Bilanz und die Erläu­te­run­gen zur Bilanz. Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie orga­ni­sa­to­ri­sche Vor­keh­run­gen dafür tref­fen, dass die Unter­la­gen voll­stän­dig sind, sach­lich rich­tig erstellt, frist­ge­recht vor­ge­legt, kor­rekt „ver­ab­schie­det“ und ver­öf­fent­licht werden. … 

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Volkelt-Brief 12/2015

Volkelt-NLWirt­schaft und Poli­tik: Nach der Frau­en­quo­te ist vor Equal Pay + Fremd-GF: Bes­se­re Kar­ten nach der Amts­nie­der­le­gung + Der Fall Tön­nies: Kein Beschluss ohne Form­vor­schrif­ten + Ter­min­sa­che: Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses 2014 + Ter­min­sa­che: Jah­res­mel­dung zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) + Steu­er: GmbH zahlt pri­va­te Ver­bind­lich­kei­ten per Scheck + Arbeits­recht: Min­dest­lohn-Ände­rungs­kün­di­gung ist unwirk­sam + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Das Han­dy ist kein Navi­ga­ti­ons­sys­tem +  BISS

 

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Terminsache: Erstellung des Jahresabschlusses 2014

Mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2014 bis zum … 

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Terminsache für GmbHs: Aufstellung des Jahresabschlusses 2013

Laut HGB (§ 264 Abs. 1 Satz) müs­sen klei­ne GmbH den Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2013 bis zum 

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Volkelt-Brief 15/2013

The­men heu­te: Geschäfts­füh­rer-Frei­raum: Sie dür­fen nicht Alles, was Sie kön­nen + GmbH-Rech­nungs­we­sen: Jah­res­ab­schluss 2012 – Ab jetzt sind Sie in der Pflicht + Inter­net: Social-Media-Pro­fi­le: Nur „aktu­ell“ ist wirk­lich aktu­ell + Intra­net: Pri­va­te E‑Mails auf dem Fir­men-Account kön­nen Pro­ble­me machen + Arbeits­recht: Stress ist kein Mob­bing + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter kann kein GmbH-Haus­ver­bot aus­spre­chen + Falsch­be­ra­tung: Steu­er­be­ra­ter muss auf Über­schul­dungs­ge­fahr hin­wei­sen + BISS

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GmbH-Jahresabschluss 2012: Ab jetzt sind Sie in der Pflicht

Nach dem Buch­sta­ben des Geset­zes müs­sen mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs den Jah­res­ab­schluss 2012 bis zum 31.3.2013 auf den Weg gebracht haben (gemäß § 264 HGB: Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses). In der Praxis …