Erwirbt ein Steuerpflichtiger einen Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens zu einem unter dem Nominalwert der Forderung liegenden Preis, erzielt er im Auszahlungszeitpunkt einen Gewinn aus einer – steuerpflichtigen – Rückzahlung einer Kapitalforderung (FG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2018, 13 K 2486/17 E, Revision zugelassen).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Unterlässt ein mit Räum- und Streupflichten befasstes Unternehmen bei Temperaturen nur knapp über 0 Grad Celsius die Streu-Kontrolle trotz nachweislich vorhandener Glätte, so begründet dies die volle Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen. Im Verfahren ging es um einen Fahrradsturz auf dem Parkplatz eines Supermarktes. Achtung: Das Gericht sprach dem Unfallopfer auch Schadensansprüche aus möglichen Folgeschäden der Verletzung zu. Im Zweifel müssen Sie vor Ort den Zustand der Gehwege/Parkplätze kontrollieren und danach über eine Streuung entscheiden (AG München, Urteil v. 8.8.2018, 154 C 20100/17).
Das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der SPD getragene neue Modell zur Berechnung der Grundsteuer wird Gewerbe- und Industrieflächen erheblich mehr belasten. Nach aktuellen Berechnungen tragen diese Flächen momentan mit 5,3 Mrd. EUR zum derzeitigen Grundsteuer-Gesamtaufkommen von 13,8 Mrd. EUR bei. Nach dem von der SPD favorisierten Modell werden Gewerbe- und Industrieflächen danach in Zukunft mit insgesamt 6,0 Mrd. EUR belastet. Das entspricht einer Steigerung um 14%.
Seit einem Jahr gilt das Entgelttransparenz-Gesetz. Danach haben die Mitarbeiter in Unternehmen ab 200 Beschäftigten das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, wie viel die KollegenInnen in vergleichbarer Beschäftigung verdienen. Jetzt – ein Jahr später – liegen erste Erkenntnisse darüber vor, welche Wirkungen und Auswirkungen das Gesetz in der Praxis hat. Das Ergebnis ist – zumindest aus Sicht Macher – ausgesprochen ernüchternd. In über 90 % aller Unternehmen spielt der gesetzliche Anspruch auf Lohn-Auskunft keine Rolle. Für die betroffenen Personal-Abteilungen bedeutet das umgekehrt: Entwarnung. Die befürchtete Bürokratie-Belastung ist damit ausgeblieben.
Allerdings muss befürchtet werden, dass …
Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich für die Compliance im Unternehmen. Sie müssen „Recht und Gesetz“ korrekt umsetzen. Dazu müssen Sie die Rechtsprechung kennen. Gerade im GmbH-Recht ist hier Vieles in Bewegung. Wir haben die wichtigsten Neuerungen aus 2018 in der folgenden Übersicht zusammengestellt: …
Ein typischer Fall aus der Praxis: Einer Ihrer Hauptkunden (main customer) schwächelt und muss Insolvenz anmelden. In der Folge prüft der Insolvenzverwalter, inwieweit bestehende Verträge gekündigt werden können bzw. inwieweit über neue Zahlungsziele verhandelt werden kann. Für die betroffene GmbH bedeutet das: Wenn Sie keine neuen Kunden finden, kann die GmbH die laufenden Kosten für Miete und Löhne nur zahlen, indem Reserven – sprich: Gewinne – aus den Vorjahren verbraucht werden. Was tun? …
In Sachen Digitalisierung dreht sich (fast) Alles um StartUps. Konzerne beteiligen sich. Investoren suchen nach Gewinn versprechenden Beteiligungen, mittelständische Unternehmen intensivieren ihre Digitalisierungs-Strategien. Auch in den Unterhaltungsprogrammen vieler TV-Sendern buhlen Firmengründer um finanzielle Starthilfen und Beteiligungen – zum Teil mit mehr oder weniger abstrusen Ideen und naiven Vorstellungen über Innovationsprozesse, Marktmechanismen und Marketing. Das ist Unterhaltungsfernsehen. Unterdessen hat sich die Start- Up-Szene professionalisiert. Es gibt gut geschulte Gründungsberater (Inkubatoren, Acceleratoren), KfW-Förderprogramme, Informationsportale der Ministerien, Universitäten, der Wirtschafts- und Branchenverbände.
Es gilt: …
Der Firmenwagen darf zwar grundsätzlich „repräsentativ” ausfallen. Aber: Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte gibt es Grenzen – der Firmenwagen darf insgesamt nur „angemessen” sein, er muss zur Größe und Bedeutung des Unternehmens passen. Laut Finanzgericht (FG) Hamburg ist ein unangemessenes Fahrzeug steuerlich als Repräsentationsaufwand zu behandeln und wie eine Jagd oder ein Segelboot nicht abzugsfähig (FG Hamburg, Urteil v. 11.10.2018, 2 K 116/18).
Zahlreiche Steuerexperten fordern unterdessen die Einsetzung einer Regierungskommission zur Reform der Unternehmenssteuern – und zwar noch vor Ablauf der Legislaturperiode. Nur so kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf Dauer gesichert werden. Zentraler Punkt der Reform wird danach eine komplette Nivellierung der Gewerbesteuer sein (Quelle: Leitlinien für ein Unternehmensteuergesetzbuch, in GmbHR 2019, R4 ff.).
Unkenntnis über Steuerpflichten- und ‑fristen taugen nicht für den Geschäftsführer als Argument im Finanzgerichtsverfahren. Dazu der Bundesfinanzhof (BFH): „Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass der Geschäftsführer einer GmbH im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderungen gemäß § 166 AO ausgeschlossen ist, wenn er der Forderungsanmeldung des Finanzsamtes hätte widersprechen können, dies aber unterlassen hat. Mangelnde Kenntnisse der Grundpflichten eines Geschäftsführers einer GmbH entschuldigen eine Pflichtverletzung nicht” (BFH, Beschluss v. 18.9.2018, XI R 54/17).