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GmbH/Steuer: Gewinn aus KSt-Guthaben ist steuerpflichtig

Erwirbt ein Steu­er­pflich­ti­ger einen Anspruch auf Aus­zah­lung eines Kör­per­schaft­steu­er­gut­ha­bens zu einem unter dem Nomi­nal­wert der For­de­rung lie­gen­den Preis, erzielt er im Aus­zah­lungs­zeit­punkt einen Gewinn aus einer – steu­er­pflich­ti­gen – Rück­zah­lung einer Kapi­tal­for­de­rung (FG Düs­sel­dorf, Urteil v. 20.11.2018, 13 K 2486/17 E, Revi­si­on zugelassen).

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Winter: Haftung bei unterlassener Streukontrolle

Unter­lässt ein mit Räum- und Streu­pflich­ten befass­tes Unter­neh­men bei Tem­pe­ra­tu­ren nur knapp über 0 Grad Cel­si­us die Streu-Kon­trol­le trotz nach­weis­lich vor­han­de­ner Glät­te, so begrün­det dies die vol­le Haf­tung des Ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­ti­gen. Im Ver­fah­ren ging es um einen Fahr­rad­sturz auf dem Park­platz eines Super­mark­tes. Ach­tung: Das Gericht sprach dem Unfall­op­fer auch Scha­dens­an­sprü­che aus mög­li­chen Fol­ge­schä­den der Ver­let­zung zu. Im Zwei­fel müs­sen Sie vor Ort den Zustand der Gehwege/Parkplätze kon­trol­lie­ren und danach über eine Streu­ung ent­schei­den (AG Mün­chen, Urteil v. 8.8.2018, 154 C 20100/17).

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NEU: Grundsteuer belastet Gewerbe- und Industrie-Immobilien

Das von Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz und der SPD getra­ge­ne neue Modell zur Berech­nung der Grund­steu­er wird Gewer­be- und Indus­trie­flä­chen erheb­lich mehr belas­ten. Nach aktu­el­len Berech­nun­gen tra­gen die­se Flä­chen momen­tan mit 5,3 Mrd. EUR zum der­zei­ti­gen Grund­steu­er-Gesamt­auf­kom­men von 13,8 Mrd. EUR bei. Nach dem von der SPD favo­ri­sier­ten Modell wer­den Gewer­be- und Indus­trie­flä­chen danach in Zukunft mit ins­ge­samt 6,0 Mrd. EUR belas­tet. Das ent­spricht einer Stei­ge­rung um 14%.

Nach dem von der CDU favo­ri­sier­ten sog. Flä­chen­mo­dell wer­den Wohn­grund­stü­cke gering­fü­gig mehr belas­tet –  was im Umkehr­schluss bedeu­tet, dass Gewer­be- und Indus­trie­flä­chen in der Flä­che gering­fü­gig ent­las­tet wür­den. In bei­den Modell­rech­nun­gen ist unter­stellt, dass die Grund­steu­er-Hebe­sät­ze der Kom­mu­nen kon­stant blei­ben. Dage­gen spricht: Kom­mu­nen, die nach der neu­en Rege­lung mit Min­der­ein­nah­men rech­nen müs­sen, wer­den ihre Hebe­sät­ze wohl ent­spre­chend anpassen.

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Bürokratie-Kosten: Lohn-Transparenz geht in die nächste Runde

Seit einem Jahr gilt das Ent­gelt­trans­pa­renz-Gesetz. Danach haben die Mit­ar­bei­ter in Unter­neh­men ab 200 Beschäf­tig­ten das Recht, Aus­kunft dar­über zu ver­lan­gen, wie viel die Kol­le­gen­In­nen in ver­gleich­ba­rer Beschäf­ti­gung ver­die­nen. Jetzt – ein Jahr spä­ter – lie­gen ers­te Erkennt­nis­se dar­über vor, wel­che Wir­kun­gen und Aus­wir­kun­gen das Gesetz in der Pra­xis hat. Das Ergeb­nis ist – zumin­dest aus Sicht Macher – aus­ge­spro­chen ernüch­ternd. In über 90 % aller Unter­neh­men spielt der gesetz­li­che Anspruch auf Lohn-Aus­kunft kei­ne Rol­le. Für die betrof­fe­nen Per­so­nal-Abtei­lun­gen bedeu­tet das umge­kehrt: Ent­war­nung. Die befürch­te­te Büro­kra­tie-Belas­tung ist damit ausgeblieben.

Aller­dings muss befürch­tet wer­den, dass … 

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GmbH kompakt: Wichtige Rechtsprechung zur GmbH/Geschäftsführung 2018

Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich für die Com­pli­ance im Unter­neh­men. Sie müs­sen „Recht und Gesetz“ kor­rekt umset­zen. Dazu müs­sen Sie die Recht­spre­chung ken­nen. Gera­de im GmbH-Recht ist hier Vie­les in Bewe­gung. Wir haben die wich­tigs­ten Neue­run­gen aus 2018 in der fol­gen­den Über­sicht zusammengestellt: … 

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Finanzen/Umsatzprobleme: Was tun, wenn einer der Hauptkunden schwächelt?

Ein typi­scher Fall aus der Pra­xis: Einer Ihrer Haupt­kun­den (main cus­to­mer) schwä­chelt und muss Insol­venz anmel­den. In der Fol­ge prüft der Insol­venz­ver­wal­ter, inwie­weit bestehen­de Ver­trä­ge gekün­digt wer­den kön­nen bzw. inwie­weit über neue Zah­lungs­zie­le ver­han­delt wer­den kann. Für  die betrof­fe­ne GmbH bedeu­tet das: Wenn Sie kei­ne neu­en Kun­den fin­den, kann die GmbH die lau­fen­den Kos­ten für Mie­te und Löh­ne nur zah­len, indem Reser­ven – sprich: Gewin­ne – aus den Vor­jah­ren ver­braucht wer­den. Was tun? … 

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Digitales: Neue Märkte erschließen mit Landscaping

In Sachen Digi­ta­li­sie­rung dreht sich (fast) Alles um Start­Ups. Kon­zer­ne betei­li­gen sich. Inves­to­ren suchen nach Gewinn ver­spre­chen­den Betei­li­gun­gen, mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men inten­si­vie­ren ihre Digi­ta­li­sie­rungs-Stra­te­gien. Auch in den Unter­hal­tungs­pro­gram­men vie­ler TV-Sen­dern buh­len Fir­men­grün­der um finan­zi­el­le Start­hil­fen und Betei­li­gun­gen – zum Teil mit mehr oder weni­ger abstru­sen Ideen und nai­ven Vor­stel­lun­gen über Inno­va­ti­ons­pro­zes­se, Markt­me­cha­nis­men und Mar­ke­ting. Das ist Unter­hal­tungs­fern­se­hen. Unter­des­sen hat sich die Start- Up-Sze­ne pro­fes­sio­na­li­siert. Es gibt gut geschul­te Grün­dungs­be­ra­ter (Inku­ba­to­ren, Acce­le­ra­to­ren), KfW-För­der­pro­gram­me, Infor­ma­ti­ons­por­ta­le der Minis­te­ri­en, Uni­ver­si­tä­ten, der Wirt­schafts- und Branchenverbände.

Es gilt:

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Lamborghini Aventador nicht als Firmenwagen anerkannt

Der Fir­men­wa­gen darf zwar grund­sätz­lich „reprä­sen­ta­tiv” aus­fal­len. Aber: Nach der Recht­spre­chung der Finanz­ge­rich­te gibt es Gren­zen – der Fir­men­wa­gen darf ins­ge­samt nur „ange­mes­sen” sein, er muss zur Grö­ße und Bedeu­tung des Unter­neh­mens pas­sen. Laut Finanz­ge­richt (FG) Ham­burg ist ein unan­ge­mes­se­nes Fahr­zeug steu­er­lich als Reprä­sen­ta­ti­ons­auf­wand zu behan­deln und wie eine Jagd oder ein Segel­boot nicht abzugs­fä­hig (FG Ham­burg, Urteil v. 11.10.2018, 2 K 116/18).

Die Klä­ge­rin betreibt ein Gebäu­de­rei­ni­gungs­un­ter­neh­men. Sie hat­te im Novem­ber 2016 einen gebrauch­ten Lam­bor­ghi­ni Aven­ta­tor LP 700–4 (Kilo­me­ter­stand 18.700) mit trans­pa­ren­ter Motor­hau­be für 298.475 EUR brut­to erwor­ben. Ein Vor­steu­er­ab­zug ist nicht mög­lich. Aus­nah­me: Han­delt das Unter­neh­men selbst mit reprä­sen­ta­ti­ven hoch­wer­ti­gen Auto­mo­bi­len, ist aus­nahms­wei­se ein Vor­steu­er- bzw. Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug mög­lich (vgl. dazu auch Nr. 26/2018).

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Reformen: Kommission für ein Unternehmensteuergesetzbuch

Zahl­rei­che Steu­er­ex­per­ten for­dern unter­des­sen die Ein­set­zung einer Regie­rungs­kom­mis­si­on zur Reform der Unter­neh­mens­steu­ern – und zwar noch vor Ablauf der Legis­la­tur­pe­ri­ode. Nur so kann die inter­na­tio­na­le Wett­be­werbs­fä­hig­keit der deut­schen Wirt­schaft auf Dau­er gesi­chert wer­den. Zen­tra­ler Punkt der Reform wird danach eine kom­plet­te Nivel­lie­rung der Gewer­be­steu­er sein (Quel­le: Leit­li­ni­en für ein Unter­neh­men­steu­er­ge­setz­buch, in GmbHR 2019, R4 ff.).

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Neues Urteil: Unkenntnis schützt den GmbH-Geschäftsführer nicht

Unkennt­nis über Steu­er­pflich­ten- und ‑fris­ten tau­gen nicht für den Geschäfts­füh­rer als Argu­ment im Finanz­ge­richts­ver­fah­ren. Dazu der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH): „Es bestehen kei­ne ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken dage­gen, dass der Geschäfts­füh­rer einer GmbH im Haf­tungs­ver­fah­ren mit Ein­wen­dun­gen gegen die Höhe der Steu­er­for­de­run­gen gemäß § 166 AO aus­ge­schlos­sen ist, wenn er der For­de­rungs­an­mel­dung des Finanz­sam­tes hät­te wider­spre­chen kön­nen, dies aber unter­las­sen hat. Man­geln­de Kennt­nis­se der Grund­pflich­ten eines Geschäfts­füh­rers einer GmbH ent­schul­di­gen eine Pflicht­ver­let­zung nicht” (BFH, Beschluss v. 18.9.2018, XI R 54/17).

Bei der Betriebs­prü­fung wur­den Män­gel in der Kas­sen­füh­rung fest­ge­stellt – so dass das Finanz­amt den Umsatz und den Gewinn der betrof­fe­nen GmbH schätz­te. Wich­tig: Auch und gera­de in der Insol­venz muss der Geschäfts­füh­rer Steu­er­for­de­run­gen prü­fen, ggf. wider­spre­chen und gericht­lich prü­fen lassen.