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Digitales: Zwei hilfreiche Förderprogramme für den Einstieg

Mit der zuneh­men­den Ein­sicht, dass die Digi­ta­li­sie­rung in Deutsch­land beschleu­nigt wer­den muss, steigt auch die Bereit­schaft des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums (BMWi), gezielt finan­zi­el­le Hil­fen aus­zu­schrei­ben. Zwei Pro­gram­me sind beson­ders für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die sich ein­brin­gen wol­len, geeignet: … 

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Terminsache (II): Meldung und Beitragszahlung zur KSV

Die Sum­me aller von Ihrer GmbH an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te aus 2018 müs­sen Sie bis zum 31.3.2019 an die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) anmel­den. Die­se Jah­res­mel­dung ist die Grund­la­ge für die Abrech­nung der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be für das Vor­jahr. Soweit sich hier­aus Nach­zah­lun­gen erge­ben, wer­den die­se eben­falls am 31.3. des Abrech­nungs­jah­res fäl­lig. Die monat­li­chen Vor­aus­zah­lun­gen auf die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be sind bis zum 10. des Fol­ge­mo­na­tes an die Künst­ler­so­zi­al­kas­se zu zah­len. Zah­len Sie Bei­trä­ge nicht in der gefor­der­ten Höhe oder nicht pünkt­lich, ist die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung berech­tigt, monat­lich Säum­nis­zu­schlä­ge in Höhe von 1% des Rück­stan­des zu berech­nen. KSV-bei­trags­frei sind alle die­se Leis­tun­gen, wenn Sie von einer Agentur/einem Web­de­si­gner gelie­fert wer­den, die die­se Leis­tun­gen in einer Fir­ma mit der Rechts­form einer UG oder einer GmbH erbringen.

Ach­tung: Laut Koali­ti­ons­ver­trag sol­len zusätz­li­che Leis­tun­gen abga­be­pflich­tig wer­den. Wört­lich heißt es dazu im Koali­ti­ons­ver­trag (S. 167): „Wir stre­ben eine Erwei­te­rung der abga­be­pflich­ti­gen Ver­wer­ter um digi­ta­le Platt­for­men, die eine kom­mer­zi­el­le Ver­wer­tung künst­le­ri­scher Leis­tun­gen ermög­li­chen, an”. Wer davon kon­kret betrof­fen ist, bleibt erst ein­mal abzu­war­ten (Ten­denz: even­tu­ell eine Abga­be­pflicht für alle gra­phi­schen Gestal­tun­gen, Bil­der und Fotos in Inter­net-Shops). Der­zeit gibt es noch kei­nen Geset­zes­vor­schlag dazu. Wir hal­ten Sie dazu auf dem Lau­fen­den. P.S.: Auf­wen­di­ges Rech­nungs­su­chen erspa­ren Sie sich, wenn Sie alle Rech­nun­gen mit KSV-pflich­ti­gen Umsät­zen schon bei der Abla­ge ent­spre­chend kenn­zeich­nen bzw. bei der elek­tro­ni­sche Doku­men­ta­ti­on mit dem Zusatz „KSV” in der Doku­men­ten­ken­nung versehen.

Seit 2014 wird die ord­nungs­ge­mä­ße Mel­dung und Abfüh­rung der Bei­trä­ge zur KSV im Rah­men der Betriebs­prü­fun­gen durch die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DR) geprüft. Ziel ist eine flä­chen­de­cken­de Prü­fung, die aber auch im abge­lau­fe­nen Geschäfts­jahr 2018 so noch nicht durch­ge­setzt wer­den konn­te. Infor­mie­ren Sie sich vor­ab dar­über, wel­che Leis­tun­gen bei­trags­pflich­tig sind. Bei­spie­le gibt es auf der Home­page der KSV unter www.kuenstlersozialkasse.de > Down­load­be­reich für Unter­neh­men und Ver­wer­ter. Prü­fen Sie, wel­che Leis­tun­gen Sie ggf. im eige­nen Haus ohne KSV-Bei­trag erstel­len kön­nen, z. B. die For­mu­lie­rung von Wer­be­tex­ten, eige­ne Fotos durch Mit­ar­bei­ter erstel­len, Gestal­tung der Web-Sei­ten durch die eige­ne IT usw.

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Terminsache (III): Erstellung des Jahresabschlusses 2018

Mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2018 bis zum 31.3.2019 auf den Weg brin­gen (§ 264 HGB). Anschlie­ßend muss der Jah­res­ab­schluss fest­ge­stellt und per Gesell­schaf­ter-Beschluss abge­seg­net wer­den. Letz­te Maß­nah­me wird dann der 31.12.2019 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jah­res­ab­schluss 2018 offen legen müs­sen und dazu den Jah­res­ab­schluss im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­li­chen müs­sen. Auch in die­sem Jahr ver­wei­sen wir an die­ser Stel­le auf die ent­spre­chen­den Pflich­ten des Geschäfts­füh­rers zur ord­nungs­ge­mä­ßen Erstel­lung, Fest­stel­lung, ggf. Prü­fung und Ver­öf­fent­li­chung des GmbH-Jahresabschlusses.

Laut Han­dels­ge­setz­buch (HGB) muss der Jah­res­ab­schluss 2018 bereits zum 31.3.2019 „erstellt“ sein. Auch dafür ist der Geschäfts­füh­rer ver­ant­wort­lich. In der Pra­xis ist das aber für die meis­ten GmbHs nicht zu leis­ten – so sind vie­le Steu­er­be­ra­ter dazu schlicht­weg zeit­lich nicht in der Lage. Zum ande­ren: Wo kein Klä­ger, da kein Täter. In der Pra­xis wird die­se Ter­min­vor­ga­be nicht geprüft und somit auch nicht geahn­det. Zum Pro­blem wird die­se Frist in der Pra­xis aber dann, wenn einer der Gesell­schaf­ter auf Ein­hal­tung des Ter­mins drängt (klagt) oder wenn ein Bank­ter­min zu Finan­zie­run­gen ansteht und die Bank dar­auf Wert legt, den aktu­el­len Jah­res­ab­schluss einzusehen.

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GmbH/Haftung: Unternehmergesellschaften (UG) haben höheres Ausfallrisiko

Nach neu­es­ten Aus­wer­tun­gen des Infor­ma­ti­ons-Dienst­leis­ters Crif­bür­gel haben Unter­neh­men in der Rechts­form „Unter­neh­mer­ge­sell­schaft” ein vier­mal so häu­fi­ges Zah­lungs­aus­fall­ri­si­ko wie Unter­neh­men in der Rechts­form „GmbH”.  Wer eine GmbH belie­fert, des­sen Zah­lungs­aus­fall­ri­si­ko liegt bei 3,2 %. Wer das glei­che Geschäft mit einer „Unter­neh­mer­ge­sell­schaft” abwi­ckelt, des­sen Zah­lungs­aus­fall­ri­si­ko liegt bei 13,7 % und damit sogar noch höher als bei Gewer­be­be­trie­ben (9,2 %), einer GbR (9,0 %) oder einer Ein­zel­fir­ma (5,6%) (Quel­le: Crif­bür­gel: Insol­venz­ri­si­ko von Unter­neh­men 2018).

Das klingt nicht gut, hat aber auch Grün­de. Die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft ist eine typi­sche Grün­der­ge­sell­schaft. Wer erfolg­reich ist, wan­delt schon nach kur­zer Zeit in eine GmbH um. Ach­ten Sie also dar­auf, wie „alt” eine UG ist, wenn Sie mit die­ser Geschäf­te machen wol­len. Es gilt: „Je älter die UG ist, umso höher dürf­te das damit ver­bun­de­ne Zah­lungs­aus­fall­ri­si­ko sein”.

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Mitarbeiter: Geschäftsführung darf den Vertreter der Gewerkschaft aussperren

Über­schrei­tet der Gewerk­schafts­be­auf­trag­te ein­deu­tig und wie­der­holt sei­ne Befug­nis­se oder stört er nach­hal­tig den Betriebs­frie­den, dann ist der Arbeit­ge­ber (Geschäfts­füh­rung) berech­tigt, dem  Gewerk­schaft­ler den Zutritt auf das Betriebs­ge­län­de zu unter­sa­gen. Im kon­kre­ten Fall hat­te ein Ver­di-Beauf­trag­ter unwah­re Behaup­tun­gen über Betriebs­rats­mit­glie­der geäu­ßert, ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen des Betriebs­ra­tes ver­brei­tet und unein­ge­la­den an den Betriebs­rats­sit­zun­gen teil­ge­nom­men (ArbG Gie­ßen, Urteil v. 5.10.2018, 7 BV 15/17).

Ach­tung – die oben genann­ten, kon­kre­ten Ver­stö­ße genüg­ten dem Gericht aber noch nicht, um einen Aus­schluss zu recht­fer­ti­gen. Es muss sich schon um einen hart­nä­cki­ge­ren Fall han­deln – etwa mit Belei­di­gun­gen oder mehr­ma­li­gen, ein­deu­ti­gen Ver­stö­ßen gegen den Betriebs­frie­den. Aber: grund­sätz­lich ist es mög­lich, dem Gewerk­schafts­ver­tre­ter die Tür zu weisen.

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GmbH/Finanzen: Null-Zins-Politik bis 2020 verlängert

Bis­her hat­te die Euro­päi­sche Zen­tral­bank (EZB) erklärt, dass die Zin­sen bis min­des­tens „über den Som­mer 2019 hin­aus” unver­än­dert blei­ben. Die­ser Zeit­raum wur­de nun ver­län­gert bis „min­des­tens über das Jah­res­en­de hin­aus”, so die EZB am 7.3.2019 im Anschluss an eine Sit­zung des EZB-Rates. Zugleich bie­tet die EZB Geschäfts­ban­ken erneut län­ger­fris­ti­ge Kre­di­te zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen (TLTRO) an. Die neu­en Geld­sprit­zen sol­len ab Sep­tem­ber 2019 bis März 2021 zur Ver­fü­gung ste­hen und wer­den eine Lauf­zeit von jeweils 2 Jah­ren haben. Damit soll die Kre­dit­ver­ga­be der Ban­ken ange­kur­belt wer­den, um die Kon­junk­tur und die Infla­ti­on anzuschieben.

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Fortschritt: GmbH/UG-Gründung in 5 Tagen

Schon der Notar­ter­min für die Grün­dung einer GmbH/UG kann zum Pro­blem wer­den. Dann prüft das Regis­ter­ge­richt, ob alle Form­vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten sind, alle Papie­re voll­stän­dig vor­lie­gen. Ob die gewähl­te Fir­ma zuläs­sig ist. Ob die Geschäfts­füh­rer zuge­las­sen sind oder ob ein Berufs­ver­bot besteht. Ob die Stamm­ein­la­ge zur frei­en Ver­fü­gung der Geschäfts­füh­rer steht usw. Das kann dau­ern. 4 Wochen und manch­mal viel mehr – wenn es Unklar­hei­ten gibt oder wenn der mit der Ein­tra­gung betrau­te Rich­ter Beden­ken hat oder die Behör­de unter­be­setzt ist und kei­ne Zeit hat.

Das ist ärger­lich, kos­tet Zeit, Geld und Ner­ven und kann im Ernst­fall schon ein­mal zu einem ech­ten Wett­be­werbs­nach­teil oder zu einem Haf­tungs­pro­blem wer­den. Hier tut sich etwas: … 

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Forecast: Wie Sie Ihre GmbH richtig und rechtzeitig auf den Abschwung einstellen

Noch läuft die Kon­junk­tur für vie­le Unter­neh­men gut. Die Auf­trags­bü­cher sind voll (Bau, Hand­werk) und die Auf­trä­ge rei­chen in den vie­len Bran­chen bis ins 2. Halb­jahr 2019. Eine kla­re Abschwä­chung ist aber bereits im Fahr­zeug­bau und bei vie­len klei­ne­ren und mit­tel­stän­di­schen Zulie­fe­rern aus­zu­ma­chen. Wich­tig ist, den Abschwung (die Rezes­si­on) anzu­neh­men, nicht zu ver­drän­gen und ener­gisch gegen­zu­steu­ern. Unter­des­sen spre­chen alle volks­wirt­schaft­li­chen Indi­ka­to­ren eine deut­li­che Spra­che. Für Sie als Unter­neh­mer bedeu­tet das: … 

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Geschäftsführer-Gehalt: Neue Gesetzes-Initiative zur Deckelung der Manager-Gehälter

Die poli­ti­schen Par­tei­en sind der­zeit damit beschäf­tigt, die Pro­gram­me zu über­ar­bei­ten und zu pro­fi­lie­ren. Es geht um Hartz IV, Grund­ren­te und Steu­er­po­li­tik (Soli­da­ri­täts­zu­schlag, Ver­mö­gens­steu­er, Spit­zen­steu­er­satz). Aber auch wirt­schafts­po­li­ti­sche The­men wie Wirt­schafts­för­de­rung, Min­dest­lohn und Frau­en­quo­te wer­den neu ange­fasst und dass die Umver­tei­lungs­de­bat­ten auch das The­ma Mana­ger- und Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tun­gen errei­chen wird, war abzusehen.

Jetzt gibt es einen (erneu­ten) Vor­stoß der LINKEN, der die bis­her auch schon von der SPD vor­ge­tra­ge­nen Argu­men­te zur Beschrän­kung der Mana­ger-Ver­gü­tun­gen bün­delt und in einer ent­spre­chen­den Geset­zes­in­itia­ti­ve zusam­men­fasst (Bun­des­tags-Druck­sa­che 19/7979 vom 21.2.2019). Die Eckdaten: … 

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Digitales: Wie Sie Content-Marketing richtig einsetzen

Dass sie deut­lich jün­ger war als er, war offen­sicht­lich. Nicht aber, dass sie fach­kun­di­gen Mar­ke­ting-Sach­ver­stand mit­brach­te und bereits in weni­gen Wochen sein Amt über­neh­men wür­de”. So oder ähn­lich begin­nen vie­le Geschich­ten, mit denen im Inter­net Unter­neh­men und deren Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen bewor­ben wer­den. Das For­mat heißt …