Mit der zunehmenden Einsicht, dass die Digitalisierung in Deutschland beschleunigt werden muss, steigt auch die Bereitschaft des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), gezielt finanzielle Hilfen auszuschreiben. Zwei Programme sind besonders für mittelständische Unternehmen, die sich einbringen wollen, geeignet: …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Die Summe aller von Ihrer GmbH an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus 2018 müssen Sie bis zum 31.3.2019 an die Künstlersozialversicherung (KSV) anmelden. Diese Jahresmeldung ist die Grundlage für die Abrechnung der Künstlersozialabgabe für das Vorjahr. Soweit sich hieraus Nachzahlungen ergeben, werden diese ebenfalls am 31.3. des Abrechnungsjahres fällig. Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Künstlersozialabgabe sind bis zum 10. des Folgemonates an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Zahlen Sie Beiträge nicht in der geforderten Höhe oder nicht pünktlich, ist die Künstlersozialversicherung berechtigt, monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1% des Rückstandes zu berechnen. KSV-beitragsfrei sind alle diese Leistungen, wenn Sie von einer Agentur/einem Webdesigner geliefert werden, die diese Leistungen in einer Firma mit der Rechtsform einer UG oder einer GmbH erbringen.
Achtung: Laut Koalitionsvertrag sollen zusätzliche Leistungen abgabepflichtig werden. Wörtlich heißt es dazu im Koalitionsvertrag (S. 167): „Wir streben eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen, an”. Wer davon konkret betroffen ist, bleibt erst einmal abzuwarten (Tendenz: eventuell eine Abgabepflicht für alle graphischen Gestaltungen, Bilder und Fotos in Internet-Shops). Derzeit gibt es noch keinen Gesetzesvorschlag dazu. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden. P.S.: Aufwendiges Rechnungssuchen ersparen Sie sich, wenn Sie alle Rechnungen mit KSV-pflichtigen Umsätzen schon bei der Ablage entsprechend kennzeichnen bzw. bei der elektronische Dokumentation mit dem Zusatz „KSV” in der Dokumentenkennung versehen.
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2018 bis zum 31.3.2019 auf den Weg bringen (§ 264 HGB). Anschließend muss der Jahresabschluss festgestellt und per Gesellschafter-Beschluss abgesegnet werden. Letzte Maßnahme wird dann der 31.12.2019 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jahresabschluss 2018 offen legen müssen und dazu den Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen müssen. Auch in diesem Jahr verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Pflichten des Geschäftsführers zur ordnungsgemäßen Erstellung, Feststellung, ggf. Prüfung und Veröffentlichung des GmbH-Jahresabschlusses.
Nach neuesten Auswertungen des Informations-Dienstleisters Crifbürgel haben Unternehmen in der Rechtsform „Unternehmergesellschaft” ein viermal so häufiges Zahlungsausfallrisiko wie Unternehmen in der Rechtsform „GmbH”. Wer eine GmbH beliefert, dessen Zahlungsausfallrisiko liegt bei 3,2 %. Wer das gleiche Geschäft mit einer „Unternehmergesellschaft” abwickelt, dessen Zahlungsausfallrisiko liegt bei 13,7 % und damit sogar noch höher als bei Gewerbebetrieben (9,2 %), einer GbR (9,0 %) oder einer Einzelfirma (5,6%) (Quelle: Crifbürgel: Insolvenzrisiko von Unternehmen 2018).
Überschreitet der Gewerkschaftsbeauftragte eindeutig und wiederholt seine Befugnisse oder stört er nachhaltig den Betriebsfrieden, dann ist der Arbeitgeber (Geschäftsführung) berechtigt, dem Gewerkschaftler den Zutritt auf das Betriebsgelände zu untersagen. Im konkreten Fall hatte ein Verdi-Beauftragter unwahre Behauptungen über Betriebsratsmitglieder geäußert, vertrauliche Informationen des Betriebsrates verbreitet und uneingeladen an den Betriebsratssitzungen teilgenommen (ArbG Gießen, Urteil v. 5.10.2018, 7 BV 15/17).
Bisher hatte die Europäische Zentralbank (EZB) erklärt, dass die Zinsen bis mindestens „über den Sommer 2019 hinaus” unverändert bleiben. Dieser Zeitraum wurde nun verlängert bis „mindestens über das Jahresende hinaus”, so die EZB am 7.3.2019 im Anschluss an eine Sitzung des EZB-Rates. Zugleich bietet die EZB Geschäftsbanken erneut längerfristige Kredite zu günstigen Konditionen (TLTRO) an. Die neuen Geldspritzen sollen ab September 2019 bis März 2021 zur Verfügung stehen und werden eine Laufzeit von jeweils 2 Jahren haben. Damit soll die Kreditvergabe der Banken angekurbelt werden, um die Konjunktur und die Inflation anzuschieben.
Schon der Notartermin für die Gründung einer GmbH/UG kann zum Problem werden. Dann prüft das Registergericht, ob alle Formvorschriften eingehalten sind, alle Papiere vollständig vorliegen. Ob die gewählte Firma zulässig ist. Ob die Geschäftsführer zugelassen sind oder ob ein Berufsverbot besteht. Ob die Stammeinlage zur freien Verfügung der Geschäftsführer steht usw. Das kann dauern. 4 Wochen und manchmal viel mehr – wenn es Unklarheiten gibt oder wenn der mit der Eintragung betraute Richter Bedenken hat oder die Behörde unterbesetzt ist und keine Zeit hat.
Das ist ärgerlich, kostet Zeit, Geld und Nerven und kann im Ernstfall schon einmal zu einem echten Wettbewerbsnachteil oder zu einem Haftungsproblem werden. Hier tut sich etwas: …
Noch läuft die Konjunktur für viele Unternehmen gut. Die Auftragsbücher sind voll (Bau, Handwerk) und die Aufträge reichen in den vielen Branchen bis ins 2. Halbjahr 2019. Eine klare Abschwächung ist aber bereits im Fahrzeugbau und bei vielen kleineren und mittelständischen Zulieferern auszumachen. Wichtig ist, den Abschwung (die Rezession) anzunehmen, nicht zu verdrängen und energisch gegenzusteuern. Unterdessen sprechen alle volkswirtschaftlichen Indikatoren eine deutliche Sprache. Für Sie als Unternehmer bedeutet das: …
Die politischen Parteien sind derzeit damit beschäftigt, die Programme zu überarbeiten und zu profilieren. Es geht um Hartz IV, Grundrente und Steuerpolitik (Solidaritätszuschlag, Vermögenssteuer, Spitzensteuersatz). Aber auch wirtschaftspolitische Themen wie Wirtschaftsförderung, Mindestlohn und Frauenquote werden neu angefasst und dass die Umverteilungsdebatten auch das Thema Manager- und Geschäftsführer-Vergütungen erreichen wird, war abzusehen.
Jetzt gibt es einen (erneuten) Vorstoß der LINKEN, der die bisher auch schon von der SPD vorgetragenen Argumente zur Beschränkung der Manager-Vergütungen bündelt und in einer entsprechenden Gesetzesinitiative zusammenfasst (Bundestags-Drucksache 19/7979 vom 21.2.2019). Die Eckdaten: …
„Dass sie deutlich jünger war als er, war offensichtlich. Nicht aber, dass sie fachkundigen Marketing-Sachverstand mitbrachte und bereits in wenigen Wochen sein Amt übernehmen würde”. So oder ähnlich beginnen viele Geschichten, mit denen im Internet Unternehmen und deren Produkte oder Dienstleistungen beworben werden. Das Format heißt …