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Schiedsverfahren: Mit vielen Vorteilen und ohne Risiko für den Fremd-Geschäftsführer

Um lang­wie­ri­ge und kost­spie­li­ge gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen strei­ten­den GmbH-Gesell­schaf­tern zu ver­mei­den, ist in vie­len GmbH-Gesell­schafts­ver­tra­gen eine sog. Schieds­klau­sel ver­ein­bart. Danach ver­pflich­ten sich die Gesell­schaf­ter, den Schieds­spruch eines neu­tral besetz­ten, unab­hän­gi­gen Ent­schei­dungs­gre­mi­ums anzu­er­ken­nen. Vor­tei­le: GmbH-Inter­na wer­den nicht in einem öffent­li­chen Gerichts­ver­fah­ren publik, die Strei­tig­keit wird schnell been­det und die Kos­ten sind deut­lich nied­ri­ger als in einem ordent­li­chen Gerichts­ver­fah­ren. Wir haben an die­ser Stel­le bereits auf die Vor­tei­le und Beson­der­hei­ten des schieds­ge­richt­li­chen Ver­fah­rens hingewiesen.

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Geschäftsführer-Gehalt: Weniger Streitfälle um „vGA”

Fes­ter Bestand­teil jeder Betriebs­prü­fung in jeder GmbH ist das Gehalt des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers. Nach einem vor­ge­ge­be­nen Prü­fungs­sche­ma wird dann geprüft, ob die ver­trag­li­che Grund­la­ge stimmt (Ver­ein­ba­run­gen im Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag) und ob ein­zel­nen Gehalts­be­stand­tei­le (Fest­ge­halt, Tan­tie­me, Alters­ver­sor­gung, Neben­leis­tun­gen) „ange­mes­sen” sind. Dabei kommt es regel­mä­ßig zu Bean­stan­dun­gen. Wir berich­ten regel­mä­ßig über ent­spre­chen­de Nach­ver­an­la­gun­gen durch den Betriebs­prü­fer bzw. über dazu anhän­gi­ge Ver­fah­ren vor den Finanz­ge­rich­ten. In der Rück­schau lässt sich sagen: Bis in die Jah­re bis 2015/2016 gab es jähr­lich zahl­rei­che Finanz­ge­richts-Urtei­le, in denen Steu­er­be­schei­de mit zusätz­li­cher Kör­per­schafts- und Gewer­be­steu­er wegen einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung wegen über­höh­ter Geschäfts­füh­rer-Gehalts­zah­lun­gen von den Rich­tern auf­ge­ho­ben wur­den und über die wir berich­tet haben.

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Digitales: Immer mehr Online-Shops werden stationär

Ob Zalan­do, Out­fit­tery oder Ama­zon: Online-Händ­ler sto­ßen an die Gren­zen ihres Wachs­tums. Aus unter­schied­li­chen Grün­den: Pro­ble­me machen die zuneh­men­den Rück­lauf­quo­ten. Das ver­ur­sacht dop­pel­te Kos­ten und drückt auf die Kal­ku­la­ti­on. Auch in der Zustell­lo­gis­tik gibt es Pro­ble­me: Es feh­len Mit­ar­bei­ter und die Bezahl­mo­del­le neben dem Min­dest­lohn ste­hen vor dem end­gül­ti­gen Aus. Zuneh­mend setzt sich auch die Erkennt­nis durch, dass die vie­le Kun­den auf Bera­tung und Event beim Ein­kauf (immer noch) nicht ver­zich­ten möch­ten. Ers­te Online-Händ­ler und Platt­for­men haben dar­aus die Kon­se­quen­zen gezo­gen und pla­nen zusätz­li­che sta­tio­nä­re Shops – so wie zuletzt Ama­zon mit einem ers­ten Kauf­haus in Deutschland.

Das ist aber nicht nur Spiel­wie­se für die Großen. … 

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GmbH/Recht: Pflichten Ihres Rechtsanwalts

Ver­lässt sich Ihr Anwalt im Kün­di­gungs­pro­zess unge­prüft auf Ihre Anga­ben zum Zugang der Kün­di­gung, han­delt er „pflicht­wid­rig”. Es gehört zu sei­nen Auf­ga­ben, die­se Anga­ben zu über­prü­fen. Ver­säumt der Anwalt des­we­gen z. B. eine Kla­ge­frist, haf­tet er für einen dadurch ent­stan­de­nen Scha­den. Im Urteils­fall hat­te sich der Anwalt ohne wei­te­re Nach­fra­gen auf Anga­ben des Man­dan­ten über den Zeit­punkt des Zugangs eines datier­ten und mit der Auf­schrift „per Boten” ver­se­he­nen Kün­di­gungs­schrei­bens ver­las­sen, ohne wei­te­re Nach­prü­fun­gen anzu­stel­len (BGH, Urteil v. 14.2.2019, IX ZR 181/17).

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Geschäftsführer privat: Vorteile mit dem E‑Bike von der GmbH

Ver­stopf­te Stra­ßen, teu­re Park­plät­ze und schlech­te Luft: Alles gute Grün­de auch für Geschäfts­füh­rer umzu­stei­gen und sich neben dem Fir­men­wa­gen mehr Mobi­li­tät zu gön­nen. Wer sich ein E‑Bike inkl. Pri­vat­nut­zung von der GmbH zah­len las­sen will, bekommt ab sofort Start­hil­fe vom Staat (BMF-Schrei­ben  v. 13.3.2019 – 3 – S 233.4/187).

Für die Anschaf­fung eines E‑Bikes (ab 1.1.2019 bis 31.12.2021) gibt es den Vor­steu­er­ab­zug und die AfA für die GmbH. Für die pri­va­te Nut­zung ver­langt das Finanz­amt ledig­lich die hälf­ti­ge 1 %-Rege­lung. Im Amts­deutsch: 1 % der auf vol­le 100 EUR abge­run­de­ten hal­bier­ten unver­bind­li­chen Preis­emp­feh­lung des Her­stel­lers. Neben­ef­fekt: Sport­li­che Betä­ti­gung kann bei dem Geschäfts­füh­rer-All­tag nur gut tun.

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GmbH/Recht: Beschlussfassung in der Einheitsgesellschaft

Ist in einer GmbH & Co. KG die Kom­man­dit­ge­sell­schaft (KG) zugleich auch ein­zi­ge Gesell­schaf­te­rin der GmbH (sog. Ein­heits­ge­sell­schaft) dann sind die Geschäfts­füh­rer der KG   berech­tigt, Beschlüs­se für die Kom­ple­men­tär-GmbH zu zu fas­sen. Die übri­gen Kom­man­di­tis­ten müs­sen zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Kom­ple­men­tär-GmbH ein­ge­la­den bzw. an der Beschluss­fas­sung betei­ligt wer­den (Kam­mer­ge­richt Ber­lin, Beschluss v. 21.12.2018, 22 W 84/18).

Im Urteils­fall ging es um die Bestel­lung einer zusätz­li­chen Geschäfts­füh­re­rin für die Kom­ple­men­tär GmbH. Das Regis­ter­ge­richt ver­wei­ger­te die Ein­tra­gung der Geschäfts­füh­re­rin mit Hin­weis auf eine feh­ler­haf­te Ver­tre­tungs­re­ge­lung. Dazu das KG: „Selbst ein all­ge­mei­nes Wei­sungs­recht der Kom­man­di­tis­ten an die Kom­ple­men­tär-Geschäfts­füh­rung wirkt nicht im Außenverhältnis”.

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Fehlerhafte Adresse ist kein Verstoß gegen die Formvorschriften

Ist dem Gesell­schaf­ter bekannt, wo er sich hin­be­ge­ben muss, um an der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung teil­zu­neh­men, kommt es nicht dar­auf an, ob an die­sem Tag unter die­ser Anschrift ein Brief­kas­ten vor­han­den und/oder ein Klin­gel­schild der Gesell­schaft vor­han­den war. Fehlt einer sol­cher Hin­weis, ist das kein Grund, der zu einer feh­ler­haf­ten Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung und damit zur Anfecht­bar­keit der dabei gefass­ten Beschlüs­se führt (OLG Mün­chen, Urteil v. 9.1.2019, 7 U 1509/18).

Sind die Fron­ten zwi­schen den Gesell­schaf­tern erst ein­mal ver­här­tet, wird vor Gericht gele­gent­lich auch mit ver­quer­ten Argu­men­ten gekämpft. Hier z. B. hat­te der Anwalt des Gesell­schaf­ters her­aus­ge­fun­den, dass kein Klin­gel­schild vor­han­den war. Ach­tung: Die (meis­ten) Rich­ter durch­schau­en sol­che Spie­le­rei­en und beur­tei­len die Beschluss­fas­sung in der GmbH in der Regel nach ganz prag­ma­ti­schen Gesichtspunkten.

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GmbH/Steuer: Finanzamt auf Abwegen

Per Steu­er­be­scheid hat­te  ein Finanz­amt in NRW fest­ge­stellt, dass die Miet­zah­lun­gen für einen Mes­se­stand einer Pro­duk­ti­ons­fir­ma bei der Gewer­be­steu­er berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Begrün­dung: „Der Mes­se­stand ist als fik­ti­ves Anla­ge­ver­mö­gen zu behan­deln”. Fol­ge: Die Mie­te ist bei der Ermitt­lung der Gewer­be­steu­er dem Gewinn zuzu­rech­nen. Das müss­te dann so auch für alle ande­ren Mes­se­teil­neh­mer gel­ten. Das Finanz­ge­richt (FG) Düs­sel­dorf stopp­te die­se Pra­xis der Finanz­be­hör­den jetzt. Das ist so nicht zuläs­sig. Aller­dings hat das Gericht revi­si­on zuge­las­sen. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den (FG Düs­sel­dorf, Urteil v. 29.1.2019, 10 K 2717/17).

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Terminsache (I): GF muss Beteiligungsverhälntissae ans FA melden

Bis Ende des Monats (31.3.2019) müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer das Finanz­amt über die Betei­li­gungs­si­tua­ti­on in der GmbH infor­mie­ren. Und zwar dann, wenn Ihre GmbH Antei­le an einer ande­ren Kapi­tal­ge­sell­schaft zum Buch­wert über­nom­men hat. Dann müs­sen Sie dem Finanz­amt gegen­über dar­le­gen, „dass sie noch im Besitz der Antei­le sind“. Hin­ter­grund: Damit stellt das Finanz­amt sicher, dass die 7‑jährige Sperr­frist für eine Wei­ter­ver­äu­ße­rung des steu­er­frei erwor­be­nen Anteils ein­ge­hal­ten wird (§ 16 EStG Abs. 5). Ohne die­se Mel­dung geht das Finanz­amt davon aus, dass die Antei­le wei­ter ver­äu­ßert wur­den und ver­steu­ert auto­ma­tisch die stil­len Reser­ven nach.

Ist der Appa­rat erst ein­mal in Gang gesetzt, muss … 

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GmbH-Erwerb: So finden Sie den passenden Nachfolger

Laut DIHT las­sen sich bun­des­weit arbeits­täg­lich ca. 100 Seni­or-Unter­neh­mer in Sachen Unter­neh­mens-Nach­fol­ge bera­ten. Ten­denz: wei­ter stark zuneh­mend. Auf­fäl­lig: Vie­le Pro­ble­me sind haus­ge­macht. Die Fak­ten des DIHT-Reports „Unter­neh­mens­nach­fol­ge 2018″ bele­gen: …