Beschäftigen Sie in der GmbH nahe Angehörige (Ehegatte), sollten Sie die vertragliche Gestaltung und die Durchführung genau nehmen. Nicht geht: Die Überlassung eines Firmenwagen im Rahmen eines 400 EUR-Jobs mit uneingeschränkter Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung (BFH, Urteil v. 10.10.2018, X R 44/17).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Entsteht – z. B. durch den Erlass von Schulden – ein sog. Sanierungsgewinn, ist die darauf entfallende Körperschaftsteuer keine Insolvenzforderung, die das Finanzamt in die Insolvenztabelle anmelden kann (BFH, Beschluss vom 15.11.2018, XI B 49/18).
Der Geschäftsführer handelt fahrlässig, wenn er sich nicht rechtzeitig die erforderlichen Informationen und Kenntnisse verschafft, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss. Dabei muss er sich – sofern er nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse verfügt – fachkundig beraten lassen (OLG München, Urteil v. 17.1.2019, 23 U 998/18, nicht rechtskräftig).
Erhält der Junior ein Stipendium (hier: monatlich 750 EUR aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) zur Finanzierung eines Zweitstudiums, mindert das die (vorweggenommenen) Werbungskosten bei der Berechnung der Einkommensteuer nur dann, wenn damit Bildungsaufwendungen ausgeglichen werden. Wird das Stipendium auch für die Kosten der Lebensführung eingesetzt (beachte: Förderzweck), darf der dafür verwendete Anteil nicht mit den Werbungskosten verrechnet werden (FG Köln, Urteil v. 15.11.2018, 1 K 1246/16, rechtskräftig).
Seit 2007 müssen GmbHs den Jahresabschluss im elektronischen Handelsregister veröffentlichen. Wer nicht veröffentlicht, wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) per Bußgeld dazu verpflichtet. Zahlreiche GmbHs, die sich der Pflichtveröffentlichung entziehen wollten, wurden in aufwändigen Verfahren bis zur gerichtlichen Feststellung per Urteil zur Veröffentlichung gezwungen. Wir berichten nach wie vor regelmäßig zum Thema und dazu anstehenden Verfahren (vgl. zuletzt Nr. 39/2017). Für die meisten GmbHs ist die Pflichtveröffentlichung unterdessen Routine. Auch wenn es weiterhin Kritik an der totalen Transparenz der GmbH-Zahlen gibt. Gerade kleinere Unternehmen sehen in dieser Pflicht zur Offenlegung von Unternehmens-Interna einen internationalen Wettbewerbsnachteil.
Das betrifft …
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Anerkennung eines Berater-Honorars sollten Sie bestehende Vertragsgestaltungen prüfen. Das betrifft z. B. den Beratervertrag mit dem Senior-Gesellschafter nach dessen Ausscheiden oder den Beratervertrag, den der Gesellschafter-Geschäftsführer für die Erbringung zusätzlicher Leistungen für die GmbH abgeschlossen hat. Danach gilt: „Eine Vereinbarung, die angesichts der umfänglichen wie unbestimmten Beschreibung der zu erbringenden Beratungsleistungen weder das „Ob” noch das „Wie” bzw. „Wann” der vertraglichen Leistungserbringung bestimmen lässt, hält einem steuerrechtlichen Fremdvergleich nicht stand” (BFH, Urteil v. 12.9.2018, I R 77/16). Im Klartext: Eine vage Formulierung des Beratungszeitpunkts und ‑gegenstandes führt dazu, dass das Beraterhonorar nicht als Betriebsausgabe anerkannt bzw. als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) behandelt wird. Im Urteilsfall war lediglich vereinbart, dass ein bestimmter Stundensatz (hier: 96 DM im Streitjahr 1995) und Reisekosten erstattet werden. Prüfen Sie zusammen mit dem Steuerberater, ob die Definitonen Ihrer Beratungs-Leistungen den Kriterien der Finanzbehörden genügen.
Die Rechtslage: …
Nur jedes fünfte Unternehmen (Quelle: Deloitte) hat Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Start-Ups. Die übrigen 80 % tun sich schwer bei der Suche nach digitalen Kooperationspartnern. Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit dem Start-Up-Finder eine Plattform vorgestellt, die eine systematische und damit zielgenaue Suche – z. B. nach bestimmten technologischen Lösungsansätzen – und eine direkte Kontaktaufnahme ermöglicht. Sie erreichen die Plattform unter https://www.de-hub.de/startupfinder. Unsere Empfehlung: Hilfreich.
Beispiel: …
Zwar beharren einige Experten und insbesonders viele Politiker darauf, dass es sich bei dem angezeigten Abwärtstrend nicht um eine „Rezession” handelt. Dennoch: Unterdessen mehren sich die Indikatoren, die für eine handfeste Krise sprechen. Noch laufen in vielen Branchen (Bau) die Geschäfte ausgesprochen gut. Aber eine klare Aussage, wo die Reise hingeht, wagen auch wir nicht. Im Klartext: Es herrscht Unsicherheit – für die Wirtschaft ist das Gift und Herausforderung (mit Chancen) zugleich.
| Betrifft … | Trend |
| Konjunktur | Der IfO-Geschäftsklima-Index befindet sich weiter auf Talfahrt. Die 9.000 Manager, deren Erwartungen für die Zukunft dazu abgefragt werden, bringen es im Februar nur noch auf 98,5 Punkte nach 99,3 im Januar 2019. Das ist der schwächste Wert seit Dezember 2014. Fazit: „Diese Ergebnisse und andere Indikatoren deuten auf ein Wirtschaftswachstum im ersten Quartal von 0,2 Prozent hin”. Die Politik rechnet noch mit 1,0 % Wachstum. |
| Steuerspar-Modelle | Derzeit umwirbt Malta mittelständische Unternehmen im Steuerwettbewerb um Geschäftsführer-Gehälter. So verspricht Malta Geschäftsführern, die auf der Mittelmeerinsel ein Büro eröffnen, einen Steuersatz von 15 %. Einige professionelle Immobilien-Makler bieten zusätzlich den Erwerb einer Immobilie auf der Urlaubs-Insel an. Fraglich ist, ob die deutschen Steuerbehörden das mitmachen. |
| Arbeitsmarkt | Im Februar 2019 gab es 16.000 weniger Menschen ohne Job als im Vormonat und 156.000 weniger als im vergleichbaren Vorjahres-Monat. Trotz abkühlender Konjunktur ist eine Entspannung auf dem Arbeitsmarkt in 2019 nicht zu erwarten. Immer mehr Unternehmen setzen auf unzufriedene Mitarbeiter bei der Konkurrenz und stärken die eigene Unternehmens-Kultur. |
| Handel/Internet | „Gemeinsam gegen Amazon” – so das Motto der großen Handelsketten in ihrer Offensive gegen den amerikanischen Fast-Monopolisten. Es geht um gemeinsame Cloud-Lösungen zur Logistik, Warenwirtschaft, Kundendatenverarbeitung und um den „vernetzten Einkaufswagen”, der Einkaufslisten lesen kann, automatisch die Rechnung schreibt und den Zahlungsvorgang abwickelt. |
Wegen Bestechlichkeit war der Geschäftsführer der Media-Saturn-Deutschland GmbH vom Landgericht Augsburg zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Arbeitgeber konnte aber einen Schadensersatzanspruch gegen den Ex-Geschäftsführer nicht durchsetzen (OLG Schleswig, Urteil v. 26.2.2019, 3 U 57/17).
Die Gesellschafter trifft bei der Verschmelzung von GmbHs, die im Wege der Kapitalerhöhung verschmolzen wurden, bei Überbewertung des Vermögens der übertragenden GmbH keine sog. Differenzhaftung (BGH, Urteil v. 6.11.2018, II ZR 199/17).