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Volkelt-Briefe

Terminsache (I): GF muss Beteiligungsverhälntissae ans FA melden

Bis Ende des Monats (31.3.2019) müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer das Finanz­amt über die Betei­li­gungs­si­tua­ti­on in der GmbH infor­mie­ren. Und zwar dann, wenn Ihre GmbH Antei­le an einer ande­ren Kapi­tal­ge­sell­schaft zum Buch­wert über­nom­men hat. Dann müs­sen Sie dem Finanz­amt gegen­über dar­le­gen, „dass sie noch im Besitz der Antei­le sind“. Hin­ter­grund: Damit stellt das Finanz­amt sicher, dass die 7‑jährige Sperr­frist für eine Wei­ter­ver­äu­ße­rung des steu­er­frei erwor­be­nen Anteils ein­ge­hal­ten wird (§ 16 EStG Abs. 5). Ohne die­se Mel­dung geht das Finanz­amt davon aus, dass die Antei­le wei­ter ver­äu­ßert wur­den und ver­steu­ert auto­ma­tisch die stil­len Reser­ven nach.

Ist der Appa­rat erst ein­mal in Gang gesetzt, muss …