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GmbH/Haftung: Unternehmergesellschaften (UG) haben höheres Ausfallrisiko

Nach neu­es­ten Aus­wer­tun­gen des Infor­ma­ti­ons-Dienst­leis­ters Crif­bür­gel haben Unter­neh­men in der Rechts­form „Unter­neh­mer­ge­sell­schaft” ein vier­mal so häu­fi­ges Zah­lungs­aus­fall­ri­si­ko wie Unter­neh­men in der Rechts­form „GmbH”.  Wer eine GmbH belie­fert, des­sen Zah­lungs­aus­fall­ri­si­ko liegt bei 3,2 %. Wer das glei­che Geschäft mit einer „Unter­neh­mer­ge­sell­schaft” abwi­ckelt, des­sen Zah­lungs­aus­fall­ri­si­ko liegt bei 13,7 % und damit sogar noch höher als bei Gewer­be­be­trie­ben (9,2 %), einer GbR (9,0 %) oder einer Ein­zel­fir­ma (5,6%) (Quel­le: Crif­bür­gel: Insol­venz­ri­si­ko von Unter­neh­men 2018).

Das klingt nicht gut, hat aber auch Grün­de. Die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft ist eine typi­sche Grün­der­ge­sell­schaft. Wer erfolg­reich ist, wan­delt schon nach kur­zer Zeit in eine GmbH um. Ach­ten Sie also dar­auf, wie „alt” eine UG ist, wenn Sie mit die­ser Geschäf­te machen wol­len. Es gilt: „Je älter die UG ist, umso höher dürf­te das damit ver­bun­de­ne Zah­lungs­aus­fall­ri­si­ko sein”.

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