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Bürokratie: Zoll meldet immer mehr Mindestlohn-Verstöße

Die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) über­prüf­te im Jahr 2018 mehr als 53.000 Arbeit­ge­ber und lei­te­te rund 111.000 Straf­ver­fah­ren ein, in über 108.000 Straf­ver­fah­ren wur­den Stra­fen ver­hängt. Allein in 2018 wur­den auf­grund von Ermitt­lun­gen der Finanz­kon­trol­le ins­ge­samt Frei­heits­stra­fen von über 1.700 Jah­ren ver­hängt. Die Anzahl der ein­ge­lei­te­ten Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen der Nicht­ge­wäh­rung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns nach dem Min­dest­lohn­ge­setz stieg auf 2.744 Ver­fah­ren (2017: 2.522; 2016: 1.651; 2015: 705)  (Quel­le: Zoll Jah­res­sta­tis­tik 2018).

Die „Erfolgs­bi­lanz” der FKS ist auch dar­auf zurück­zu­füh­ren, dass bereits im ver­gan­ge­nen Jahr zusätz­li­ches Per­so­nal ein­ge­stellt wur­de und mehr Vor-Ort-Prü­fun­gen durch­ge­führt wur­den. Die meis­ten Bean­stan­dun­gen gibt es bei der Doku­men­ta­ti­on der Arbeitszeiten.

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GmbH/Recht: Zum Streitwert um die Aktualisierung der Gesellschafterliste

Ist in der Zwei­per­so­nen-GmbH (50 : 50)noch nicht gericht­lich ent­schie­den, ob der Ein­zie­hungs­be­schluss wirk­sam ist, ist frag­lich, ob die Gesell­schaft­er­lis­te bereits ent­spre­chend abge­än­dert wer­den darf/muss. Begehrt der von einem Ein­zie­hungs­be­schluss betrof­fe­ne Gesell­schaf­ter den Erlass einer einst­wei­li­gen Ver­fü­gung, mit der die Ein­rei­chung einer geän­der­ten Gesell­schaft­er­lis­te zum Han­dels­re­gis­ter einst­wei­len unter­sagt wer­den soll, bemisst sich der Streit­wert nach einem Bruch­teil des Ver­kehrs­werts des betrof­fe­nen Geschäfts­an­teils (OLG Dres­den, Beschluss v. 4.3.2019, 8 W 150/19 und 8 W 170/19).

Will der Gesell­schaf­ter ver­hin­dern, dass er vor­schnell aus der Gesell­schaft­er­lis­te (also mit Außen­wir­kung) gelöscht wird, kann er dies mit einer einst­wei­li­gen Ver­fü­gung gericht­lich durch­set­zen. In der Zwei­per­so­nen-GmbH mit hälf­ti­ger Betei­li­gung ist der Ein­zie­hungs­be­schluss erst dann wirk­sam, wenn dies – soweit ange­strebt – im gericht­li­chen Ver­fah­ren fest­ge­stellt wird.

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Gehalt/Finanzen: DAX-Gehälter stiegen 2018 um 3.6 %

Die Vor­stands­vor­sit­zen­den der 30 größ­ten deut­schen DAX-Unter­neh­men ver­dien­ten 2018 im Durch­schnitt 7,5 Mio. EUR. Das sind 3,6 % mehr als im Vor­jahr und dass trotz der immer sen­si­bler geführ­ten Debat­te um Chef-Gehäl­ter. Spit­zen­ver­die­ner war Bei­ers­dorf-Chef Ste­fan Hei­den­reich. Er bezog ins­ge­samt 23,45 Mio. EUR Gesamt­ver­gü­tung – also inkl. Tan­tie­me, Alters­vor­sor­ge und Akti­en­op­ti­on. Auf dem 2. Platz ran­giert Alli­anz-Chef Oli­ver Bäte mit immer­hin auch noch 10,33 Mio. EUR. Geschäfts­füh­rer selbst grö­ße­rer GmbHs kön­nen von sol­chen Gehäl­tern aller­dings nur träumen.

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Geschäftsführer privat: Zu schnell unterwegs

Die Mög­lich­keit, dass der Betrof­fe­ne die eine Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung anord­nen­den Ver­kehrs­zei­chen über­se­hen hat, ist in Rech­nung zu stel­len, wenn sich hier­für ent­we­der greif­ba­re Anhalts­punk­te erge­ben oder der Betrof­fe­ne im Ver­fah­ren ein­wen­det, die beschrän­ken­den Vor­schrifts­zei­chen über­se­hen zu haben. Das gilt aller­dings nur im (beleg­ba­ren) Aus­nah­me­fall und zum Bei­spiel dann nicht, wenn der Betrof­fe­ne die Stre­cke regel­mä­ßig fährt und er somit die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung ken­nen muss­te (OLG Bam­berg, Beschluss v. 1.3.2019, 3 Ss Owi 126/19).

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Gender Pay Gap: Gleicher Lohn nur für gleiche Leistung

Das The­ma „Gen­der Pay Gap” – glei­che Löh­ne für Frau­en und Män­ner – geis­tert der­zeit wie­der durch die Medi­en. Ange­pran­gert wer­den Lohn­un­ter­schie­de von 20 % und mehr. Die meis­ten Kollegen/Innen sehen das The­ma eher kri­tisch. Auch des­we­gen, weil Mit­ar­bei­ter, die jetzt schon zu glei­chen Löh­nen ein­ge­stuft sind, nicht unbe­dingt die glei­chen Leis­tun­gen brin­gen. Das klingt nach Gleich­ma­che­rei, ohne die indi­vi­du­el­le Leis­tungs­fä­hig­keit zu berück­sich­ti­gen. Was tun? … 

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Schiedsverfahren: Mit vielen Vorteilen und ohne Risiko für den Fremd-Geschäftsführer

Um lang­wie­ri­ge und kost­spie­li­ge gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen strei­ten­den GmbH-Gesell­schaf­tern zu ver­mei­den, ist in vie­len GmbH-Gesell­schafts­ver­tra­gen eine sog. Schieds­klau­sel ver­ein­bart. Danach ver­pflich­ten sich die Gesell­schaf­ter, den Schieds­spruch eines neu­tral besetz­ten, unab­hän­gi­gen Ent­schei­dungs­gre­mi­ums anzu­er­ken­nen. Vor­tei­le: GmbH-Inter­na wer­den nicht in einem öffent­li­chen Gerichts­ver­fah­ren publik, die Strei­tig­keit wird schnell been­det und die Kos­ten sind deut­lich nied­ri­ger als in einem ordent­li­chen Gerichts­ver­fah­ren. Wir haben an die­ser Stel­le bereits auf die Vor­tei­le und Beson­der­hei­ten des schieds­ge­richt­li­chen Ver­fah­rens hingewiesen.

For­mu­lie­rung:

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Geschäftsführer-Gehalt: Weniger Streitfälle um „vGA”

Fes­ter Bestand­teil jeder Betriebs­prü­fung in jeder GmbH ist das Gehalt des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers. Nach einem vor­ge­ge­be­nen Prü­fungs­sche­ma wird dann geprüft, ob die ver­trag­li­che Grund­la­ge stimmt (Ver­ein­ba­run­gen im Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag) und ob ein­zel­nen Gehalts­be­stand­tei­le (Fest­ge­halt, Tan­tie­me, Alters­ver­sor­gung, Neben­leis­tun­gen) „ange­mes­sen” sind. Dabei kommt es regel­mä­ßig zu Bean­stan­dun­gen. Wir berich­ten regel­mä­ßig über ent­spre­chen­de Nach­ver­an­la­gun­gen durch den Betriebs­prü­fer bzw. über dazu anhän­gi­ge Ver­fah­ren vor den Finanz­ge­rich­ten. In der Rück­schau lässt sich sagen: Bis in die Jah­re bis 2015/2016 gab es jähr­lich zahl­rei­che Finanz­ge­richts-Urtei­le, in denen Steu­er­be­schei­de mit zusätz­li­cher Kör­per­schafts- und Gewer­be­steu­er wegen einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung wegen über­höh­ter Geschäfts­füh­rer-Gehalts­zah­lun­gen von den Rich­tern auf­ge­ho­ben wur­den und über die wir berich­tet haben.

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Digitales: Immer mehr Online-Shops werden stationär

Ob Zalan­do, Out­fit­tery oder Ama­zon: Online-Händ­ler sto­ßen an die Gren­zen ihres Wachs­tums. Aus unter­schied­li­chen Grün­den: Pro­ble­me machen die zuneh­men­den Rück­lauf­quo­ten. Das ver­ur­sacht dop­pel­te Kos­ten und drückt auf die Kal­ku­la­ti­on. Auch in der Zustell­lo­gis­tik gibt es Pro­ble­me: Es feh­len Mit­ar­bei­ter und die Bezahl­mo­del­le neben dem Min­dest­lohn ste­hen vor dem end­gül­ti­gen Aus. Zuneh­mend setzt sich auch die Erkennt­nis durch, dass die vie­le Kun­den auf Bera­tung und Event beim Ein­kauf (immer noch) nicht ver­zich­ten möch­ten. Ers­te Online-Händ­ler und Platt­for­men haben dar­aus die Kon­se­quen­zen gezo­gen und pla­nen zusätz­li­che sta­tio­nä­re Shops – so wie zuletzt Ama­zon mit einem ers­ten Kauf­haus in Deutschland.

Das ist aber nicht nur Spiel­wie­se für die Großen. … 

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GmbH/Recht: Pflichten Ihres Rechtsanwalts

Ver­lässt sich Ihr Anwalt im Kün­di­gungs­pro­zess unge­prüft auf Ihre Anga­ben zum Zugang der Kün­di­gung, han­delt er „pflicht­wid­rig”. Es gehört zu sei­nen Auf­ga­ben, die­se Anga­ben zu über­prü­fen. Ver­säumt der Anwalt des­we­gen z. B. eine Kla­ge­frist, haf­tet er für einen dadurch ent­stan­de­nen Scha­den. Im Urteils­fall hat­te sich der Anwalt ohne wei­te­re Nach­fra­gen auf Anga­ben des Man­dan­ten über den Zeit­punkt des Zugangs eines datier­ten und mit der Auf­schrift „per Boten” ver­se­he­nen Kün­di­gungs­schrei­bens ver­las­sen, ohne wei­te­re Nach­prü­fun­gen anzu­stel­len (BGH, Urteil v. 14.2.2019, IX ZR 181/17).

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Geschäftsführer privat: Vorteile mit dem E‑Bike von der GmbH

Ver­stopf­te Stra­ßen, teu­re Park­plät­ze und schlech­te Luft: Alles gute Grün­de auch für Geschäfts­füh­rer umzu­stei­gen und sich neben dem Fir­men­wa­gen mehr Mobi­li­tät zu gön­nen. Wer sich ein E‑Bike inkl. Pri­vat­nut­zung von der GmbH zah­len las­sen will, bekommt ab sofort Start­hil­fe vom Staat (BMF-Schrei­ben  v. 13.3.2019 – 3 – S 233.4/187).

Für die Anschaf­fung eines E‑Bikes (ab 1.1.2019 bis 31.12.2021) gibt es den Vor­steu­er­ab­zug und die AfA für die GmbH. Für die pri­va­te Nut­zung ver­langt das Finanz­amt ledig­lich die hälf­ti­ge 1 %-Rege­lung. Im Amts­deutsch: 1 % der auf vol­le 100 EUR abge­run­de­ten hal­bier­ten unver­bind­li­chen Preis­emp­feh­lung des Her­stel­lers. Neben­ef­fekt: Sport­li­che Betä­ti­gung kann bei dem Geschäfts­füh­rer-All­tag nur gut tun.