Der Online-Handel boomt und gewinnt Marktanteile. Aber: Selbst der größte deutsche Online-Händler Zalando schreibt nach über 10 Jahren immer noch keine Gewinne. Die neuesten Marktentwicklungen eröffnen auch keine Aussichten auf Rendite. Hintergrund: Die hohen Zustellkosten und die hohen Rücksendequoten zwingen viele Online-Händler umzudenken. Bisher konnte man neue Kunden recht einfach mit kostenloser Lieferung und großzügigen Rücknahmeversprechen akquirieren. Diese Zeiten sind vorbei. …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Wer einem (unverheirateten) Lebensgefährten (auch: Kindern oder sonstigen Personen) Vermögenswerte schenkt, hat nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofe (BGH) ab sofort bessere Chancen auf einen Rückgabeanspruch, wenn die Beziehung scheitert oder wenn die Geschäftsgrundlage der Schenkung entfallen ist. Danach gilt: „Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann” (BGH, Urteil v. 18.6.2019 – X ZR 107/16).
Unterdessen sichern auch viele mittelständische GmbHs ihre Geschäftsführer gegen die immer komplexeren Anforderungen an die Geschäftsführungs-Tätigkeit und die damit verbundenen Haftungsrisiken ab. Sie schließen für den oder die Geschäftsführer eine Vermögensschaden-Versicherung (D & O – Police) ab. Damit ist auch sichergestellt, dass der GmbH aus Fehlentscheidungen der Geschäftsführer kein finanzieller Schaden entsteht (außer: grobe Fahrlässigkeit oder aus vorsätzlicher Handlung).
Wichtig: …
Der Koalitionsausschuss der GroKo hat sich darauf verständigt, den Solidaritätszuschlag für Unternehmen beizubehalten. Kapitalgesellschaften zahlen in Deutschland (weiterhin) rund 30 Mrd. EUR (2017) Steuern. Das entspricht einem Steueraufkommen aus dem Solidaritätszuschlag von ca. 1,5 Mrd. EUR, mit dem die Unternehmen auch noch in den folgenden Jahren belastet werden. Wir gehen davon aus, dass die geplante Neuregelung verfassungsrechtlich geprüft wird und es eventuell doch noch zu einer Nachbesserung für Kapitalgesellschaften kommt.
Zahlt der Arbeitgeberne zum Ausscheiden eines Mitarbeiters eine Nachzahlung (sog. Einmalzahlung) für die in den letzten Jahren geleisteten Überstunden, dann kann der Arbeitnehmer diese Einkünfte gemäß der sog. Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG) auf mehrere Jahre verteilen. Vorteil: Statt dem vollen Steuersatz ergibt sich regelmäßig eine rechnerische Steuervergünstigung (FG Münster, Urteil v. 23.5.2019, 3 K 1007/18 E).
In der Verbraucherzentrale Hessen sind in den letzten Wochen vermehrt Hinweise eingegangen, wonach Personen mit vermeintlichem Vermögen telefonisch zu konkreten Anlagen in Aktiengesellschaften, die überwiegend an ausländischen Börsen gehandelt werden, animiert werden. Zunächst werden stimmige Lockangebote platziert. Anschließend wird die Investitionssumme erhöht, das Geld einbehalten und der Kontakt abgebrochen (hier: Chris Gardner Groupe, Kopenhagen). Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich, von telefonischen Anlageberatungen oder Wertpapierhandels-Angeboten abzusehen und solche Geschäfte nur über einem persönlich bekannten Berater abzuschließen.
Stagnieren die Umsätze, sind Preiserhöhungen – zumindest auf den ersten Blick – ein probates Mittel. Jedenfalls solange die Konkurrenz mitzieht. In manchen Branchen klappt das ganz gut – auch ohne besondere Absprachen und entgegen kartellrechtlicher Vorgaben. Wenn das aber nicht klappt, steigt regelmäßig die Versuchung. Gerne praktizierte Strategie: Der Marktführer lädt zu einem Treffen ein, bei dem man „über Alles sprechen kann”. Den kleineren Unternehmen bleibt dann aus Angst vor den Folgen eines anschließenden ruinösen Wettbewerbs nicht mehr viel übrig, als die Absprachen abzunicken und im Stillen darauf zu hoffen, dass alles gut geht. Im besten Fall steigt der Umsatz tatsächlich. In der Praxis ist das aber die Ausnahme. …
Für Unternehmen, deren Geschäftsmodell „in die Jahre gekommen ist”, ist die (angekündigte) Wirtschaftskrise immer auch eine Chance für einen Neustart. Zum Beispiel dann, wenn absehbar ist, dass das Produktportfolio nicht mehr zukunftsfähig ist. In Umbruchzeiten können bestehende Verträge leichter und ohne weiter reichende Folgen gekündigt werden. Es ist einfacher, neue Geschäftsbeziehungen herzustellen, weil auch in vielen anderen Chef-Etagen nach neuen Wegen und Kontakten gesucht wird. Es gibt sie – die Chance zum Neuanfang. Voraussetzung: Alle Entscheidungsträger in der GmbH – Gesellschafter und Mit-Geschäftsführer – machen mit. Zur Durchsetzung einer neuen Strategie ist in der Regel viel Überzeugungsarbeit notwendig. Dazu müssen Sie die Rahmenbedingungen kennen und die Weichen frühzeitig in die richtige Richtung lenken. Worauf kommt es an? …
Die Gesundheitsbranche boomt und das bereits seit vielen Jahren. Ob Pharma, Fit- und Wellness, stationäre Behandlungen, Vorsorgeleistungen oder sonstige chirurgische Eingriffe: Die Branche zeigt überdurchschnittliche Zuwächse und gute Renditen. 2017 setzte die Branche in Deutschland rund 75 Mrd. EUR um. In 2020 werden es voraussichtlich rund 80 Mrd. EUR sein. Die Branche ist innovativ und die Zusammenarbeit zwischen den Marktführern, den Universitäten und freien Forschungseinrichtungen ist bewährt. Alles in allem sind das beste Voraussetzungen, um im Zusammenspiel mit den dort entstehenden und entstandenen StartUps die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung gezielt zu nutzen.
Zum Beispiel: …
Die meisten Kollegen machen über den Sommer zumindest ein paar Tage Urlaub. Meistens sind es allerdings weniger als 2 Wochen wie für die meisten Arbeitnehmer üblich. Dennoch können Sie die ruhigeren Tage auch einmal dazu nutzen, einfache Verhaltensänderungen zu einzuüben. Sie sollten sich aber ganz bewusst keinen zusätzlichen Leistungsanforderungen aussetzen. Die einfachsten Abspann- und Entspannungs-Methoden sind:
- Schlafen: Verlängern Sie Ihre Schlafzeiten. Die meisten Kollegen gönnen sich im Alltag nur wenige Stunden. Bleiben Sie eine halbe Stunde länger liegen. Wenn Sie tagsüber Ermüdung spüren, ziehen Sie sich zurück und gönnen sich einen Kurzschlaf.
- Relaxen: zum Beispiel Spazierengehen in völlig in der ablenkungsfreien Natur. Geben Sie sich spontanen Gedanken hin und lassen sich – ganz banal – auf das Farben- und Formenspiel der Natur ein. Alleine dieses Abschalten hat schon einen großen Erholungseffekt.
- Yoga: Daraus brauchen Sie nicht gleich eine Heilslehre zu machen. Aber ein paar systematische und einfache Konzentrations‑, Entspannungs- und Atemübungen können schon sehr viel bewirken. Prüfen Sie Ihre Ernährungsgewohnheiten und probieren Sie etwas Neues in Richtung gesunde Ernährung.