Planung beginnt im Kopf. Als Geschäftsführer Ihrer GmbH sind Sie nicht nur für das operative Geschäft zuständig. Schon jetzt geht es darum, die Eckdaten der mittel- und langfristigen Unternehmensplanung in konkrete Handlungsanweisungen für 2020 zu „übersetzen”. Zur Einstimmung in die Planung 2020 hier eine kurze Übersicht aller Eckdaten, die in den nächsten Wochen in die Projekte und Abteilungen eingebracht und mit den verantwortlichen Mitarbeitern festgemacht werden müssen: …
Kategorie: Volkelt-Briefe
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| GmbH Grundstücke und Immobilien | Das Share-Deal-Vermeidungsgesetz wird nicht im Jahressteuergesetz 2019 umgesetzt, sondern in einem eigenständigen Gesetzespaket beraten und beschlossen werden. Vorteil: Es ist davon auszugehen, dass sich die GroKo doch noch nicht in absehbarer Zeit auf einen entsprechenden Gesetzestext einigen kann. (vgl. dazu unsere Gestaltungsüberlegungen aus Nr. 29/2019). | Stehen Dispositionen mit GmbH– Immobilien/Grundstücken (auch: vorweggenommene Erbfolge) an, ist zu prüfen, ob diese noch zeitnah umgesetzt werden (können). |
Die betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern ist seit 2018 insolvenzgeschützt. Nach einer GmbH-Insolvenz übernimmt der Pensionssicherungsverein (PSVaG) in der Regel die Zahlungsverpflichtung – finanziert aus den Arbeitgeberbeiträgen (BetrAVG). Regelmäßiges Problem nach der Insolvenz für den Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung an der GmbH: Ist er Arbeitnehmer und damit auch insolvenzgeschützt oder nicht? Hierzu gibt es ein Richtung weisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Aus dem Urteil: „Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50 % der Geschäftsanteile hält und selbst nicht mit einem nur unbedeutenden Geschäftsanteil an der Gesellschaft beteiligt ist, ist keine arbeitnehmerähnliche Person” (BGH, Urteil v. 1.10.2019, II ZR 386/17).
Folge und Risiko: Ist für die Geschäftsführer-Pensionszusage keine (100%ige) Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, hat der Geschäftsführer im Insolvenzfall nur Anspruch auf eine Quote. Er hat auch keinen Anspruch aus dem Betriebsrentengesetz, weil er keine „arbeitnehmerähnliche” Person ist. Das betrifft nach dem BGH-Urteil auch alle Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die zusammen mit den anderen Geschäftsführern 50 % der Anteile halten und so Beschlüsse gegen die Geschäftsführung als Ganzes verhindern können.
Dass die Digitalisierung der Unternehmen nicht immer geradlinig zum Erfolg führt, zeigt jetzt die jüngste Entwicklung um die Adidas-Speed-Factories in Ansbach und Atlanta (USA). Beide Produktionsstätten werden geschlossen. Die komplette Produktion wird (vorerst wieder) nach Asien verlegt. In den Speed-Factories werden Sportschuhe im 3D-Druckverfahren produziert. Damit sollten die Produktionszeiten verkürzt und neue Produktlinien schneller umgesetzt werden. Statt in 18 Monaten sollten neue Sportschuh-Modelle innerhalb weniger Wochen entwickelt und vollautomatisch gefertigt werden.
Zusatzeffekt: Die Produktion findet dort statt, wo der Sportschuh getragen wird – Stichwort: hin zu den Abnehmermärkten. Dieser Digital-Traum ist ausgeträumt. Adidas gibt aber in Sachen digitalisierte Produktion keineswegs klein bei. Zusammen mit dem Technologie-Partner und Software-Spezialisten Oechsler wird jetzt an einer neuen digitalen Technologie gearbeitet. Ziel: Der individuelle Sportschuh wird just-in-time und vor Ort im Adidas-Sportgeschäft nebenan für den Kunden „gedruckt”. Die individuelle Maßanfertigung wird so die industrielle Massenfertigung ablösen – ein weiterer Schritt zur Losgröße 1.
Handelte es sich bei dem vorangegangenen Arbeitsverhältnis um eine nur geringfügige Nebenbeschäftigung während der Schul‑, Studien- oder Ausbildungszeit, kann anschließend ein befristetes Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Die oben genannten Tätigkeiten fallen nicht unter das Verbot einer sachgrundlosen Befristung (BAG, Urteil v. 12.6.2019, 7 AZR 429/17).
Wird zur Gesellschafterversammlung der GmbH eine in chinesischer Sprache abgefasste Stimmrechtsvollmacht vorgelegt, dann genügt dies zur ordnungsgemäßen Vertretung eines Gesellschafters, wenn diese von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt und die Übersetzung ebenfalls notariell beurkundet wird (OLG Bremen, Beschluss v. 14.2.2019, 2 W 66/18).
Ein Rechtsanwalt haftet für vermeidbare steuerlich nachteilige Auswirkungen einer von ihm empfohlenen Vertragsgestaltung grundsätzlich auch dann, wenn eine Beratung in steuerrechtlicher Hinsicht nicht ausdrücklich Inhalt des ihm erteilten Mandats gewesen ist. Im Urteilsfall ging es um die Folgewirkungen einer Scheidung bzw. einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Nach Überlassung der Immobilien an die Ehefrau setzte das Finanzamt einen Veräußerungsgewinn fest und berechnete dafür Einkommensteuer. Der Anwalt hätte auf diese Steuerfolge von sich aus hinweisen müssen. Jetzt muss er den entstandenen Schaden wegen fehlerhafter Beratung aufkommen. Das gilt auch für dazu entstandene zusätzliche Gutachterkosten (OLG Rostock, Urteil v. 26.2.2019, 24 U 1/17).
„Das Rad dreht schneller und der Abstand zwischen den Trittstufen ist größer geworden“. Mit diesem anschaulichen Bild brachte neulich ein Kollege die Frage nach der Tätigkeit von Geschäftsführern in einem sich wandelnden Umfeld auf den knappen Nenner. Womit er Recht hat: Unterdessen hat das Internet in allen Branchen digitale Konkurrenz geschaffen. Alles ist schneller und ökonomischer geworden. Das gilt auch und insbesondere für die Geschäftsführung. Dort wird mehr, schneller und controlling-orientierter entschieden. Die Rendite-Orientierung hat deutlich zugenommen. Nur um einen Arbeitsplatz zu haben, gründet oder führt heute keiner mehr ein Unternehmen. Es muss sich rechnen.
Die neue StartUp-Kultur ermöglicht es, …
Nach wie vor ist die Pensionszusage für den (nicht pflichtversicherten) Geschäftsführer eine gute und meist notwendige Form der Zukunftssicherung. Damit ist es möglich, Beiträge zur Zukunftssicherung als Betriebsausgaben anzusetzen und durch die Bildung einer Rückstellung in der Bilanz den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH dauerhaft zu drücken.
In der Praxis achtet der Steuerberater darauf, dass alle Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eingehalten werden. Dennoch kommt es immer wieder zu Problemen mit dem Finanzamt. Unterdessen hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein weiteres wichtiges Grundsatzurteil zur sog. Erdienensdauer entschieden. Dass betrifft alle die beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, die bereits älter sind und noch keine Pensionszusage zur Sicherung ihrer Alterseinkünfte vereinbart haben (BFH, Urteil vom 20.7.2016, I R 33/15). Danach gilt: …
Aus dem „StartUp Monitoring 2019”: Erfolgreiche StartUp-Gründer sind im Durchschnitt 35 Jahre alt. Zwei Drittel der 20.000 befragten Gründer sehen mit Optimismus in die geschäftliche Zukunft und erwarten für 2019 eine noch bessere Geschäftslage. Jede 5. StartUp-Gründung erzielte nach dem 2. Geschäftsjahr einen Umsatz von „bis zu 2 Mio. EUR im Jahr”. Nicht verwunderlich – denn in dieser Zahl sind auch alle die StartUps erfasst, die keinen oder nur ganz wenig Umsatz machen. Immerhin: Jede 10. Gründung erlöste laut Monitoring in diesem Zeitraum einen Umsatz zwischen 2 und 10 Mio. EUR. 80 % der Gründer finanzieren sich aus „Erspartem”, 40 % zusätzlich aus öffentlichen Mitteln. Private Equity und Risiko-Invests spielen in Deutschland keine erwähnenswerte Rolle. Größtes Wachstumshindernis sind für die Gründer die bürokratischen Hürden und Hindernisse. So gesehen teilt die aktuelle Gründergeneration ihr Schicksal mit allen kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) in Deutschland. Mit den besten Grüßen.