Grundsätzlich mindert eine Kartellgeldbuße den steuerpflichtigen Gewinn einer GmbH nicht. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) dazu klargestellt: Wird der wirtschaftliche Vorteil, der durch den Kartellverstoß erlangt wurde, mit der Kartellstrafe abgeschöpft, muss die darauf bereits gezahlte Körperschaft- bzw. Einkommensteuer verrechnet werden – das entspricht einer anteiligen Berücksichtigung als Betriebsausgabe (BFH, Urteil v. 22.5.2019, XI R 40/17).
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Gibt es eine geschlechtsspezifische Nachfolgeklausel (Männlicher Nachfolger im Unternehmen – sog. „Geschlechterklausel”) müssen Sie aufpassen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs hat entschieden, dass eine solche Klausel gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (§ 879 ABGB) verstößt und deswegen unwirksam ist. ACHTUNG: Deutsche Gerichte dürften in der Sache nicht anders entscheiden. Allerdings ist u. W. derzeit (noch) kein vergleichbares Verfahren vor einem deutschen Gericht anhängig (OGH, Urteil v. 24.1.2019, 6 Ob 55/18h).
Wird eine GmbH zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, genügt es nicht, dass einer der Geschäftsführer diese zeichnet. Die eidesstattliche Versicherung muss von der vertretungsberechtigten Anzahl der Geschäftsführer abgegeben werden. Ist Einzelvertretungsbefugnis vereinbart, genügt die Abgabe der Versicherung durch einen Geschäftsführer (OLG Hamburg, Urteil v. 16.8.2018, 3 U 132/17).
Alle Kollegen/Innen, die die Geschäfte einer kommunalen GmbH führen, müssen ganz aktuell eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Behandlung von Dauerverlusten mit einer gewissen Skepsis zur Kenntnis nehmen (BFH Beschluss v. 13.3.2019, I R 18/19). Stichwort: defizitärer Geschäftsbetrieb. Das betrifft Schwimmbäder, aber auch Entsorgungs‑, Wohnungsbau- oder Straßenreinigungsbetriebe und alle die anderen kommunalen GmbHs, die öffentliche Aufgaben erledigen. Besonderheit dieser Unternehmen: Als Geschäftsführer müssen Sie die Vorgaben der kommunalen Gremien umsetzen – die mit erheblichen Kosten verbunden sein können. Konkret: Sie müssen die Weisungen der Gesellschafterversammlung umsetzen.
Hintergrund: …
Wie halten Sie es mit Mitarbeitergesprächen? Mit jedem? Zum Jahresanfang oder zum Jahresende? Keine Zeit? Unter den Experten jedenfalls wird heftig über Sinn und Nutzen diskutiert. Die Managementberater von Dr. Strombach (SMS Consulting, Frankfurt) haben z. B. ermittelt, dass nur 20 % der Unternehmen, die jährliche Personalgespräche mit Zielvereinbarungen durchführen, einen positiven Effekt auf die Gewinnsituation des Unternehmens ausmachen können. Bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte hat man ermittelt, dass alleine für die alljährliche Mitarbeiter-Beurteilung Millionen von zusätzlichen Arbeitsstunden anfallen, deren Nutzen zunehmend angezweifelt wird. Bei SAP hat man jetzt Konsequenzen gezogen und stellt ab sofort um: Vom Jahresgespräch mit konkreten Zielvereinbarungen zu situativen Gesprächen zur Einbindung der Mitarbeiter bis hin zum wöchentlichen Feedback vom Teamleiter. ..
Offiziell heißt es: Für 90 % aller Steuerzahler entfällt der Solidaritätszuschlag ab 2021. Nicht dazu gehören: Alle GmbH-Gesellschafter (Geschäftsführer), die sich neben ihrem Gehalt einen Teil des erwirtschafteten Gewinns auszahlen. Denn für die Abgeltungsteuer wird der Soli bestehen bleiben. Aus 25 % Pauschalsteuer werden so 26,375 % (1,055 x 25 %), zuzüglich Kirchensteuer. Die Gesellschafter der derzeit rund 1,2 Mio. GmbHs und Unternehmergesellschaften in Deutschland – überwiegend kleinere mittelständische Unternehmen, deren Gesellschafter aus dem angesparten GmbH-Gewinn eine Altersvorsorge aufbauen (müssen) – zahlen weiter. Auffällig: Offizielle Erklärungen der Bundesregierung und des Bundesfinanzministers zum Thema Abgeltungssteuer/Solidaritätszuschlag sucht man vergeblich – und zwar weder in den Presse-Statements der Ministerien noch in den Gazetten. Mit den besten Grüßen.
| Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
| Gesundheit | Laut Bürokratieentlastungsgesetz III wird der Freibetrag für die betriebliche Gesundheitsförderung von 500 EUR auf 600 EUR je Arbeitnehmer im Kalenderjahr angehoben (§ 3 Nr. 34 EStG). Das wird gelten ab 1.1.2021. | Achtung: Keine vorschnelle Umsetzung schon im nächsten Jahr! |
| Forderungen/Inkasso | Die Branche wird sich bis zum Jahresende auf einen Code of Conduct verpflichten. Geplant sind auch neue gesetzliche Vorgaben, die die Gebühren für Inkassoleistungen gegenüber Verbrauchern deutlich absenken. | Aus Imagegründen sollten Sie ab 2020 nur mit zertifizierten Inkasso-Unternehmen zusammenarbeiten. |
Was der 3D-Druck – nicht oder nur unzureichend – leisten kann, war zuletzt in den Medien nachzulesen. So ist der originalgetreue und funktionsgleiche Nachbau z. B. von Waffen mit der neuen Technologie aus guten Gründen nicht möglich. Aber: Höchst geeignet ist das Verfahren zum kostengünstigen Bau von Prototypen und Anschauungsmaterialen. Das StartUp TinkerToys hat hierzu eine Software entwickelt, die den Bau solcher Modelle „kinderleicht” machen.
Das Entwicklungsteam – eine Ausgründung aus dem Technologie-Inkubators FabLab in Magdeburg – hat einen Baukasten entwickelt, mit dem selbst Kindern und/oder Laien die Konstruktion von 3D-Modellen möglich ist. Zwar ist der Baukasten für den spielerischen Einsatz in der Schule angelegt. Unterdessen zeichnet sich ab, dass das Verfahren auch für den Einsatz in Unternehmen geeignet ist. Und zwar immer dann, wenn die Beauftragung professioneller Kapazitäten das Budget sprengt und man den Kunden ein Produkt „zum Anfassen” präsentieren will. Geeignet ist eine solche Technologie damit z. B. im Einsatz beim (vorläufigen) Produktdesign bzw. bei der Veranschaulichung von Prozessen und Produkten. Der verwendete Drucker verwendet für das anschließend ausgedruckte 3D-Modell einen recycelbaren Biokunststoff.
| Betrifft … | Trend |
| Konjunktur (I) | Die Stimmung in den deutschen Chefetagen ist im Oktober gegenüber dem September unverändert geblieben. Der ifo Geschäftsklimaindex liegt unverändert bei 94,6 Punkten. Die Unternehmer schätzen ihre aktuelle Lage etwas weniger gut ein als im Vormonat. Ihre Erwartungen hingegen hellten sich etwas auf. Noch im 4. Quartal wird sich zeigen, inwieweit das Bestandsaufnahme, Hoffnung oder Wunschdenken in den Chefetagen ist. |
| Konjunktur (II) | Laut Herbst-Umfrage der DIHK verschlechtern sich die Lage und die Erwartungen in der Industrie erheblich. In der Folge schwächelt jetzt auch die Inlandsnachfrage. „Die Abkühlung hinterlässt sichtbare Spuren bei industrienahen Dienstleistern und Großhändlern”. Zu den Nachfragesorgen für die Unternehmen kommen Unsicherheiten aufgrund wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen. Dies gilt insbesondere für die Klima- und Energiepolitik. |
| Zinsen | Die EZB-Niedrigzinspolitik frisst sich unterdessen langsam in die Wirtschaft hinein und wird in 2020 weiter an die (Privat-) Kunden weitergereicht werden. Jetzt haben die Volksbanken und Sparkassen Konzepte vorgelegt, wie die einzelne Bank agieren kann, ohne dass Kunden verloren gehen. Fakt ist: Die Einlagenbeträge, ab denen einzelne Banken Negativzinsen (meist: 0,4 %) berechnen, sinken (bis: 100.000 EUR für Privatkunden) und werden voraussichtlich weiter sinken. Ausweg: Fondsparpläne. |
Eine sittenwidrige und damit strafbare Veräußerung von betriebsnotwendigem GmbH-Vermögen muss belegt werden können, dass das Verhalten objektiv nachteilig ist und dass die an der Veräußerung beteiligten Personen (hier: Geschäftsführer) sittenwidrig gehandelt haben. Alleine die Tatsache, dass der Kaufpreis für das veräußerte Betriebsvermögen durch die Übernahme von Verbindlichkeiten beglichen wurde, ist allerdings kein Indiz für eine sittenwidrige Handlung (BGH, Urteil v. 16.7.2019, II ZR 426/17).