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Volkelt-Briefe

Trends im Unternehmensrecht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
GmbH Grund­stü­cke und Immobilien Das Share-Deal-Ver­mei­dungs­ge­setz wird nicht im Jah­res­steu­er­ge­setz 2019 umge­setzt, son­dern in einem eigen­stän­di­gen Geset­zes­pa­ket bera­ten und beschlos­sen wer­den. Vor­teil: Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass sich die Gro­Ko doch noch nicht in abseh­ba­rer Zeit auf einen ent­spre­chen­den Geset­zes­text eini­gen kann. (vgl. dazu unse­re Gestal­tungs­über­le­gun­gen aus Nr. 29/2019). Ste­hen Dis­po­si­tio­nen mit GmbH–  Immobilien/Grundstücken (auch: vor­weg­ge­nom­me­ne Erb­fol­ge) an, ist zu prü­fen, ob die­se noch zeit­nah umge­setzt wer­den (kön­nen).

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