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Gründung (von Tochtergesellschaften) | Die rechtswirksame Online-Gründung einer (Tochter-) GmbH innerhalb von 5 Tagen kommt näher. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde bereits am 11.7.2019 veröffentlicht und soll bis 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. | Allerdings: Ohne Notar wird auch dieses Verfahren nicht funktionieren. Fazit: Schneller, aber ohne Kosteneffekt. |
Kategorie: Volkelt-Briefe
Digitales: Die neuen Wearables
Sportuhren und Fitnessarmbänder sind bereits erfolgreiche Milliardenseller. Aber es geht noch mehr und einige der Nischenanbieter von sog. Wearables wittern Morgenluft und wollen schon in 2021 schwarze Zahlen schreiben. Es geht um Bekleidung – genau genommen Sportunterwäsche und spezielle Trikots mit integrierten Sensoren, die bis zu 150 Parameter erfassen – von der Atem- und Herz-Frequenz bis zur Herzratenvariabilität. Das StartUp Qus hat einen solchen Sensor entwickelt, der gerade einmal 18 Gramm wiegt. Die Daten werden via Bekleidungs-Fasern in das Mini-Datenzentrum im Nacken des Trikots geleitet und gesammelt und zur weiteren Auswertung per App auf den Rechner bzw. auf´s Smartphone weitergeleitet.
Der Clou: Die Sportbekleidung kann inklusive Digital-Technik in der Waschmaschine gewaschen und anschließend im Trockner für die nächste Trainingsrunden aufbereitet werden. Weitere Besonderheit und wichtig für die Vermarktung: Die Daten bleiben in einem geschlossenen System und werden nur mit Zustimmung des Sportlers an einen Arzt oder an eine medizinische Fakultät zur wissenschaftlichen Auswertung herausgegeben. Es muss also nicht befürchtet werden, dass die sensiblen Vitaldaten in falsche Hände geraten. Die Prognosen für solche Produkte klingen gut: Man erwartet jährliche Wachstumsraten um bis zu 50 % – auch für den deutschen Markt.
Negative Unternehmens-PR schadet jedem Unternehmen, ob bei der Suche nach neuen Mitarbeitern, nach neuen Geschäfts- oder Projektpartnern oder nach Finanzierungsmöglichkeiten. Viele Geschäftsführer wissen, wie schnell es gehen kann, dass man „negativ“ in die Schlagzeilen kommt. Zum Beispiel: Wenn der Betriebsrat oder die Gewerkschaft die Medien zu irgendeinem Anlass einschaltet und ein übereifriger Journalist Tatsachen in der Zeitung veröffentlicht, die mit Ihrer Unternehmenswirklichkeit nicht viel zu tun haben. Was tun?
Die Aussichten, dass Ihre Richtigstellung von der Redaktion in einer der nächsten Ausgaben abgedruckt wird, sind erfahrungsgemäß als ziemlich gering einzustufen. Gerade die regionalen Medien tun sich schwer damit, Fehler einzugestehen. Da müssen Sie schon schwereres Geschütz auffahren. Wenn Sie etwas Glück haben und Ihr Anwalt den richtigen Ton findet, können Sie eine Gegendarstellung bereits mit einer gerichtlichen Androhung durchsetzen. Was aber der Ausnahmefall ist. In der Praxis müssen Sie abwägen: Wie hoch ist der Schaden, wie viel wollen Sie einsetzen, damit Ihr Anliegen in der Öffentlichkeit klargestellt wird. Vorsicht: Presserecht ist eine komplizierte Materie, die Sie ohne spezialisierten Anwalt nicht riskieren sollten.
Informiert der Arbeitgeber seine Mitarbeiter im Zusammenhang mit einer Entgeltumwandlung nicht darüber, dass mit der (Einmal-) Auszahlung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig werden, haftet der Arbeitgeber für Schäden, die dem Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft entstehen (BAG, Urteil v. 18.2.2020, 3 AZR 206/18).
Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) ist der Anstellungsvertrag mit dem GmbH-Geschäftsführer nicht als sog. „individueller Arbeitsvertrag” einzustufen, wenn der die Bedingungen des Vertrages selbst bestimmen kann oder tatsächlich bestimmt und wenn er die Kontrolle bzw. Autonomie in Bezug auf das Tagesgeschäft der GmbH und die Durchführung der eigenen Aufgaben hat. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschafter der GmbH den Vertrag (jederzeit) beenden können (EuGH, Urteil v. 11.4.2019, C‑603/17).

Nach der Frauenquote für den Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften lässt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey jetzt einen Gesetzesvorschlag erarbeiten, der eine Quote auch für den Vorstand dieser Aktiengesellschaften vorsieht. Danach werden börsennotierte Unternehmen mit 2.000 und mehr Mitarbeitern und mit 4 Vorstandsmitgliedern verpflichtet, mindestens eine Frau in den Vorstand zu berufen. Laut DIW sind in den 200 umsatzstärksten deutschen Unternehmen gerade einmal 94 von 907 Vorstandsposten mit einer Frau besetzt. Das entspricht einem Anteil von knapp 10 %.
Ein vom Abgaskandal betroffener Käufer kann vom Hersteller des Motors Schadensersatz (gemäß § 826 BGB) in Form der Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen, wobei er sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. (OLG Saarbrücken, Urteil v. 14.2.2020, 2 U 104/18).
Immer mehr Kommunen setzen die Verpflichtung zur Transparenz der Geschäftsführer-Gehälter, die in den GmbHs mit kommunaler Beteiligung gezahlt werden, um. Unterdessen wurden in vielen Anstellungsverträgen entsprechende Veröffentlichungsklauseln umgesetzt und praktiziert. So z. B. in Freiburg – hier veröffentlicht auch die Presse regelmäßig die Vergütungssituation. Spitzenverdiener sind hier die Geschäftsführer des regionalen Energieversorgers, der seinem 3‑köpfigen Führungsteam ein Jahresgehalt von insgesamt 1,3 Mio. EUR zahlt. Die Freiburger Stadtbau zahlt ihren beiden Geschäftsführern insgesamt 466.000 EUR, der alleinige Geschäftsführer der Abfall- und Entsorgungs-GmbH erhält danach rund 220.000 EUR.
Corona: Geld oder Leben

„Die Billionen-Rettung” – so die provokante Headline im Handelsblatt. Vorab: Die humanistische Sichtweise ist in der Corona-Krise der Maßstab. Die medizinische Sichtweise setzt andere Schwerpunkte. Die ökonomische rückt wiederum andere Maßstäbe in den Vordergrund. Zumal eine ökonomische Krise zumeist auch direkte Auswirkungen auf die gesamte Befindlichkeit einer Gesellschaft hat. Erinnert sei an die Weltwirtschaftskrise der 30er-Jahre – die von vielen historischen Analytikern als eigentliche Ursache des Totalitarismus und dessen Folgen betrachtet wird. So weit muss man gar nicht gehen, um durchaus schwerwiegende Folgen in der Ökonomie der betroffenen Volkswirtschaften zu diagnostizieren. Etwa in Sachen Geldpolitik. Dem massenhaften Zufluss von Liquidität steht keine wirkliche wirtschaftliche Leistung gegenüber. Nicht nur in der Theorie bedeutet das: Inflation – Geldentwertung. Die Preise steigen.
Die meisten Ökonomen sind Realisten. Man orientiert sich an Zahlen, Fakten und Mengen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hält eine Inflationsrate von 2,0 % für einen der Garanten wirtschaftlicher Systemstabilität. Über 2 % ist nicht gut. Der Druck auf den Immobilienmarkt ist ohnehin schon enorm. Die hoch verschuldeten Staaten sind nur handlungsfähig, weil der Preis für Geld bei Null liegt. Eine absehbar – stark – steigende Zahl von Insolvenzen wird auf den Arbeitsmarkt und und die Binnennachfrage wirken. Die sensible Stabilität kann sehr leicht aus dem Gleichgewicht geraten. Mit Billionen sollte Wirtschaftspolitik ausgesprochen weitsichtig und verantwortlich umgehen.
Erschwerend kommt hinzu: Es mehren sich die kritischen Stimmen, die die gesamte Ausgangseinschätzung der medizinischen Indikation für falsch oder zumindest für unangemessen halten.
Wenn es gut läuft, lässt sich auch Unternehmenskultur gut leben. Alle Beteiligten profitieren. Kunden erleben entgegenkommen, Mitarbeiter Wertschätzung und auch Ihnen als Unternehmer tut Guttun gut. Schwieriger ist das, wenn weniger verdient wird. Noch schwieriger wird das, wenn dazu auch noch ein Paradigmenwechsel kommt. Etwa wie in der Bankenbranche. Genauer: In der FinTech-Branche. Hier gilt es, den schmalen Grat zwischen nachhaltigem Invest und Rendite zu finden. Ein Thema, das sich auch die Macher der zweiten Staffel der ZDF-Serie Bad Banks angenommen haben und allen dabei auftretenden menschlichen Makel akribisch herausgearbeitet haben. Die Realität ist allerdings facettenreicher und braucht keine Übertreibungen, um Zielkonflikte offenzulegen.
Hier kommt es auf wirkliche „Führung” an. Zumal für den GmbH-Geschäftsführer meist auch die persönliche Existenz mit auf dem Spiel steht und Fehleinschätzungen der wirtschaftlichen Situation, Fehler und Versäumnisse in der Restrukturierung und im Sanierungsverfahren schnell das Ende der Firma bedeuten können. Das gilt auch für Fehler im Umgang mit den Mitarbeitern. Wer kein Vertrauen in die Führung hat, verlässt das sinkende Schiff und hinterlässt eine hilflose Mannschaft.
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