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Volkelt-Briefe

Chefsache PR: Was tun gegen Fake-News?

Nega­ti­ve Unter­neh­mens-PR scha­det jedem Unter­neh­men, ob bei der Suche nach neu­en Mit­ar­bei­tern, nach neu­en Geschäfts- oder Pro­jekt­part­nern oder nach Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten. Vie­le Geschäfts­füh­rer wis­sen, wie schnell es gehen kann, dass man „nega­tiv“ in die Schlag­zei­len kommt. Zum Bei­spiel: Wenn der Betriebs­rat oder die Gewerk­schaft die Medi­en zu irgend­ei­nem Anlass ein­schal­tet und ein über­eif­ri­ger Jour­na­list Tat­sa­chen in der Zei­tung ver­öf­fent­licht, die mit Ihrer Unter­neh­mens­wirk­lich­keit nicht viel zu tun haben. Was tun?

Die Aus­sich­ten, dass Ihre Rich­tig­stel­lung von der Redak­ti­on in einer der nächs­ten Aus­ga­ben abge­druckt wird, sind erfah­rungs­ge­mäß als ziem­lich gering ein­zu­stu­fen. Gera­de die regio­na­len Medi­en tun sich schwer damit, Feh­ler ein­zu­ge­ste­hen. Da müs­sen Sie schon schwe­re­res Geschütz auf­fah­ren. Wenn Sie etwas Glück haben und Ihr Anwalt den rich­ti­gen Ton fin­det, kön­nen Sie eine Gegen­dar­stel­lung bereits mit einer gericht­li­chen Andro­hung durch­set­zen. Was aber der Aus­nah­me­fall ist. In der Pra­xis müs­sen Sie abwä­gen: Wie hoch ist der Scha­den, wie viel wol­len Sie ein­set­zen, damit Ihr Anlie­gen in der Öffent­lich­keit klar­ge­stellt wird. Vor­sicht: Pres­se­recht ist eine kom­pli­zier­te Mate­rie, die Sie ohne spe­zia­li­sier­ten Anwalt nicht ris­kie­ren sollten.

Ihr Anwalt muss dann neben der Gegen­dar­stel­lung unbe­dingt auch durch­set­zen, dass alle Ver­öf­fent­li­chun­gen über Sie, die irgend­wo im Inter­net abge­spei­chert sind und Falsch­aus­sa­gen über Sie beinhal­ten, gelöscht und ent­fernt wer­den. Was nutzt Ihnen die Gegen­dar­stel­lung, wenn sich ein poten­zi­el­ler Arbeit­neh­mer im Inter­net über Sie infor­miert und er dort wei­ter­hin und unwi­der­spro­chen Falsch­mel­dun­gen über Sie nach­le­sen kann? Nichts.