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Personalführung: Unfall auf dem Weg zur Raucherpause ist nicht versichert

Eine auf dem Weg von und zur Rau­cher­pau­se erlit­te­ne Ver­let­zung des Arbeitnehmers …

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WKD-Willkür: Erneute Schlappe für Internet-Pranger

Nach dem Ver­wal­tungs­ge­richt Karls­ru­he (vgl. Nr. 47/2012) und dem Ver­wal­tungs­ge­richt Aachen (vgl. Nr. 8/2013) hat jetzt auch das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Rhein­land-Pfalz die Pra­xis der Behör­den in Sachen Inter­net-Pran­ger bei fest­ge­stell­ten Hygie­ne­män­geln moniert. Die Veröffentlichung …

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Arbeitsrecht: Mitarbeiter kann nicht einfach hinschmeisen

Eine frist­lo­se Kün­di­gung ist nur mög­lich, wenn der Arbeit­neh­mer den Arbeit­ge­ber zuvor abmahnt wird und der Arbeit­ge­ber die Mög­lich­keit erhält, die zur Begrün­dung der frist­lo­sen Kün­di­gung gel­tend gemach­te Ver­trags­ver­let­zung zu besei­ti­gen. Das gilt auch dann, …

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Geschäftsführer-Gehalt: Finanzgericht verbietet weitere Steuergestaltung

Fremd-Geschäfts­füh­rer dür­fen – zumin­dest theo­re­tisch – so viel ver­die­nen wie Sie wol­len. Für sie gibt es kei­ne steu­er­li­che „Ange­mes­sen­heits­gren­ze“. Anders als für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH. Ver­dient der unan­ge­mes­sen viel (also mehr als ein Geschäfts­füh­rer in einer ver­gleich­ba­ren Position), …

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Der Fall „Hess-Leuchten”: So einfach ist es, ein erfolgreiches Unternehmen zu übernehmen

Der Fall „Hess-Leuch­ten“ – ein mit­tel­stän­di­sches Vor­zei­ge-Fami­li­en-Unter­neh­men aus dem Schwarz­wald – ist ein beson­ders anschau­li­ches Lehr­stück wie es nicht so oft vor­kommt. Es zeigt, wie ein­fach es für Finanz­in­ves­to­ren ist, eine flo­rie­ren­de Fir­ma zu über­neh­men. Nicht ganz unwichtig: …

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Abberufen und gekündigt: Sie haben bessere Chancen, wenn Sie vor dem Arbeitsgericht klagen

Nach einem Grund­satz­ur­teil des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) kann auch der (Min­der­heits-) Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer zur Zuläs­sig­keit einer Kün­di­gung das Arbeits­ge­richt anru­fen (vgl. Nr. 48/2012, Akten­zei­chen: 10 AZB 60/12). Jetzt hat das Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Hamm nachgelegt: …

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ELSTAM- Registrierung: Auf Youtube gibt es ein Anschauungs-Video

Noch tun sich vie­le klei­ne­re Unter­neh­men schwer mit dem ELSTAM Registrierungs­verfahren, das für zer­ti­fi­zier­te Steu­er­an­mel­dun­gen 2013 vor­ge­schrie­ben ist (vgl. Nr. 4/2013). Zwar akzeptieren …

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So reagieren Sie richtig, wenn die Steuerbehörde Auskunft über Geschäftspartner verlangt

Flat­tert ein offi­zi­el­les Schrei­ben einer Behör­de auf den Schreib­tisch, gehen die meis­ten Bun­des­bür­ger davon aus, dass es sich um einen kor­rek­ten und recht­lich abge­si­cher­ten Vor­gang han­delt. Das ist aber nicht unbe­dingt so. Immer wie­der gibt es Fälle, …

in denen Vor­sicht ange­bracht ist. Bei­spiel: Die Steu­er­fahn­dung ver­langt im Rah­men eines Steu­er­straf­ver­fah­rens Aus­kunft über einen Ihrer Geschäfts­part­ner, z. B. über den Umfang des Geschäfts­vo­lu­mens, über Kon­ten, an die Sie Zah­lun­gen für ihn geleis­tet haben.

Jetzt stopp­ten die Rich­ter des BFH über­eif­ri­ge Fahn­der, die Aus­kunft über die Kon­ten des Geschäfts­füh­rers eines Ver­eins ver­lang­ten. Unter Ver­weis auf ein Straf­ver­fah­ren, obwohl eben die­ses Ver­fah­ren gegen den Geschäfts­füh­rer bereits offi­zi­ell ein­ge­stellt war. Ver­se­hen mit dem Hin­weis: „ zur Aus­kunft ver­pflich­tet, sonst droht Zwangs­geld“. Aber so geht das nicht. Die so erlang­ten Infor­ma­tio­nen dür­fen auch nicht im Steu­er­ver­fah­ren wei­ter ver­wen­det wer­den (BFH, Urteil vom 4.12.2012, VIII R 5/10).

Für die Pra­xis: Will die Steu­er­prü­fung Aus­kunft über einen Ihrer Geschäfts­part­ner oder Kun­den, soll­ten Sie vor­sich­tig sein. Sichern Sie sich ab, bevor Sie Aus­künf­te ertei­len. Nur wenn das Ver­fah­ren noch läuft – also nicht zwi­schen­zeit­lich ein­ge­stellt wur­de – müs­sen Sie ant­wor­ten. Beant­wor­ten Sie nur genau die Sach­ver­hal­te, die ange­fragt wer­den. Am bes­ten sichern Sie sich per Rück­spra­che mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter ab.

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Wieder Schlappe für Internet-Pranger: So wehren Sie sich gegen WKD-Willkür

Nach dem Ver­wal­tungs­ge­richt Karls­ru­he (vgl. Nr. 47/2012) weist jetzt auch das Ver­wal­tungs­ge­richt Aachen die Behör­den in Sachen Inter­net-Pran­ger bei fest­ge­stell­ten Hygie­ne- und Rei­ni­gungs­män­geln in die Schran­ken. Auch hier gilt: …

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Mitarbeiter-Beteiligung: So binden Sie Ihre Mitarbeiter noch besser an die Firma

Im Wett­be­werb um qua­li­fi­zier­te Füh­rungs­kräf­te und Fach­ar­bei­ter müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer einer klei­ne­ren GmbH schon Beson­de­res bie­ten. Zum Beispiel …

eine Betei­li­gung der Mit­ar­bei­ter am Unter­neh­mens­er­folg in Form von Prä­mi­en, Umsatz- oder Erfolgs­be­tei­li­gun­gen. Mög­lich ist auch eine direk­te Betei­li­gung an der GmbH, indem Gehalts­be­stand­tei­le in eine stil­le Betei­li­gung flie­ßen oder als direk­te Betei­li­gung an einem von den Mit­ar­bei­tern gemein­sam gehal­te­nen GmbH-Anteil. Das ist vorteilhaft,

  1. weil der oder die Mit­ar­bei­ter lang­fris­tig an die GmbH gebun­den wer­den. Mit­ar­bei­ter haben dann Anspruch auf Gewinn­aus­schüt­tun­gen, Ein­sichts- und Aus­kunfts­rech­te und wir­ken mit bei der Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses und sind damit auch an einer nach­hal­ti­gen Erhal­tung und Stei­ge­rung des Unter­neh­mens­wer­tes inter­es­siert (mehr Verantwortlichkeit),
  2. weil der GmbH zusätz­li­ches Kapi­tal zur Ver­fü­gung steht (mehr finan­zi­el­le Unabhängigkeit),
  3. und weil Sie mit der rich­ti­gen Gestal­tung sicher­stel­len kön­nen, dass Sie wei­ter­hin das Sagen haben und auf enga­gier­te und hoch moti­vier­te Mit­strei­ter bau­en können.

Wich­tig: Wir emp­feh­len in der Ein­stiegs­pha­se eine Betei­li­gung bis max. 10 %. Das sichert den Mit­ar­bei­tern Min­der­heits­rech­te (z. B. das Recht auf Ein­be­ru­fung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung nach § 50 GmbH-Gesetz).

Wenn Sie sich für ein direk­tes Beteiligungs­modell ent­schei­den, müs­sen Sie von der Idee bis zur Rea­li­sie­rung rund ein Jahr ein­pla­nen (Bestim­mung des Betei­li­gungs­mo­dells, Ein­be­zie­hung von Mit­ar­bei­tern und Betriebs­rat, Aus­ge­stal­tung des Ver­trags­mo­dells durch den Bera­ter, Umset­zung der Form­vor­schrif­ten wie Gesell­schaf­ter­be­schluss, Ein­tra­gung usw.).

Für die Pra­xis: Die Bin­dungs­wir­kung der Betei­li­gung an der GmbH kön­nen Sie erhö­hen, indem Sie ver­trag­lich ver­ein­ba­ren, dass beim Aus­schei­den des Mit­ar­bei­ters aus der GmbH der GmbH-Anteil ein­ge­zo­gen wer­den darf und dafür nur eine gerin­ge Abfin­dung gezahlt wird (Nomi­nal­wert). Das ist selbst dann zuläs­sig, wenn für die übri­gen Gesell­schaf­ter eine höhe­re Abfin­dung (z. B. Ver­kehrs­wert) zum Aus­schei­den erhal­ten (vgl. BFH, II ZR 342/03).