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Volkelt-Briefe

WKD-Willkür: Erneute Schlappe für Internet-Pranger

Nach dem Ver­wal­tungs­ge­richt Karls­ru­he (vgl. Nr. 47/2012) und dem Ver­wal­tungs­ge­richt Aachen (vgl. Nr. 8/2013) hat jetzt auch das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Rhein­land-Pfalz die Pra­xis der Behör­den in Sachen Inter­net-Pran­ger bei fest­ge­stell­ten Hygie­ne­män­geln moniert. Die Veröffentlichung …

ist weder durch EU- noch durch deut­sches Ver­fas­sungs­recht gedeckt (OVG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 13.2.2013, 6 B 10035/13).

Für die Pra­xis: Damit liegt jetzt erst­mals eine Ent­schei­dung eines Ober­ver­wal­tungs­ge­richts in der Sache vor. Gehen Sie davon aus, dass das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in den nächs­ten Mona­ten dazu Stel­lung neh­men wird. Das Gericht wird dazu wohl eine Anfra­ge an das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt bzw. den Euro­päi­schen Gerichts­hof rich­ten. Eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung in der Sache ist aller­dings in 2013 nicht mehr zu erwar­ten. Bis dahin müs­sen betrof­fe­ne Betrie­be mit der völ­lig unter­schied­li­chen Ver­wal­tungs­pra­xis in Deutsch­land leben und nach­tei­li­ge Ein­trä­ge ggf. per Einst­wei­li­ger Ver­fü­gung ange­hen. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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