Hat der Geschäftsführer das Pensionsalter von 65. erreicht und bleibt in der GmbH tätig, …
Kategorie: Volkelt-Briefe
TRENDs 2013
Für viele Geschäftsführer-Kollegen und Kolleginnen endet das Geschäftsjahr 2012 wie es begonnen hat: arbeitsintensiv, schnell und hektisch. Für einige Geschäftsführer war es das beste Geschäftsjahr überhaupt. Viele Geschäftsführer profitierten privat von einer Gehaltserhöhung. Es gab aber auch Unternehmen, die sich komplett neu aufstellen und ihr Geschäftsmodell neu ausrichten mussten. Das Geschäftsjahr 2013 …
Die meisten Kollegen – und alle, die ich kenne – sind in der Regel rund um die Uhr für die Firma da. Das ist Ihre Aufgabe und das ist auch der Grund dafür, dass Sie im Vergleich zu den anderen Mitarbeitern ein ordentliches Gehalt verdienen dürfen. Allerdings: …
Bereits im April 2012 hatte die EU-Kommission angemahnt, die bürokratische Hürden für kleinste GmbHs zu vereinfachen (vgl. Nr. 31/2012). In der Zwischenzeit hat das Bundesjustizministerium die Hausaufgaben gemacht. Jetzt hat auch der Bundestag dem vorgelegten Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) zugestimmt. Für kleine GmbH gibt es damit zumindest einige Erleichterungen: …
- Für wen kommen Erleichterungen? Umsatzerlöse bis 700.000 €, Bilanzsumme bis 350.000 €, bis zu durchschnittlich 10 Mitarbeitern. Zwei von drei Kriterien müssen unterschritten sein. Nach ersten Schätzungen sind das ca. 500.000 Unternehmen in Deutschland (GmbH, UG).
- Welche Erleichterungen kommen? Diese GmbHs/UG können eine stark verkürzte Bilanz mit nur noch wenigen Bilanzposten aufstellen. Sie brauchen keinen Anhang mehr zu veröffentlichen. Sie müssen den Jahresabschluss nicht mehr Pflichtveröffentlichen. Es genügt eine Hinterlegung im Unternehmensregister. Vorteil: Nur wer zahlt, kann den Jahresabschluss anschauen.
- Was Sie noch wissen müssen? GmbHs/UG werden bei Versäumnisse bei der Pflichtveröffentlichung nicht mehr so hart angepackt. Ein Ordnungsgeld wird nur noch verhängt, wenn ein Verschulden vorliegt. Das Bußgeld, dass die Behörde bei Versäumnis festsetzen kann, wird von 2.500 € für kleinste GmbHs auf 500 und für kleine GmbHs auf 1.000 € herabgesetzt. Achtung: Das reduzierte Bußgeld gibt es aber nur, wenn der Jahresabschluss innerhalb der Nachreichfrist (6 Wochen) nachgereicht wird.
Für die Praxis: Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen. Es ist aber davon auszugehen, dass es zu diesem Vorhaben eine breite Zustimmung in allen Gremien und damit auch im Bundesrat geben wird (letzte Sitzung 2012 am 14.12.2012). Nach Beschluss werden die neuen Vorgaben für Jahresabschlüsse ab 2013 wirksam werden. Das heißt: Die Erleichterungen kommen für den Jahresabschluss des dann angelaufenen Geschäftsjahres 2013.
Nachwuchs-Geschäftsführer müssen zum Jahresende prüfen, ob für sie eine Pensionszusage in Frage kommt. Das ist die steuergünstige Möglichkeit, der Steuer-Gewinn der GmbH nachhaltig zu senken. Voraussetzung: …
Beschließen die Gesellschafter abweichend vom Gesellschaftsvertrag eine höhere Gewinnausschüttung an die Gesellschafter, …
Über die Ungereimtheiten in den europäischen und deutschen Kartellverfahren haben wir an dieser Stelle regelmäßig berichtet (vgl. zuletzt Nr. 24/2012). Zum Beispiel auch darüber, dass die betroffenen Unternehmen keine Möglichkeit haben, …
Ist der ordentlich bestellte Geschäftsführer nicht in der Lage, seine Geschäftsführungs-Aufgaben zu erfüllen (z. B. weil er keinen Zugang mehr zu den Geschäftsräumen hat), haftet …
Als Geschäftsführer einer Kleinst-GmbH müssen Sie die Jahresabschlüsse 2011 wie bisher veröffentlichen. Die geplanten Erleichterungen …
Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH werden nur dann als Betriebsausgaben anerkannt, wenn es eine schriftliche Vorab-Vereinbarung gibt. Das gilt auch für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wichtig: …